Fund im Engelgarten
Aufgeflogen ist er damals durch einen Zufall. Ein Passant hat in der Parkanlage im Höchstadter Engelgarten eine digitale Micro-SD-Karte gefunden, auf der man - etwa in einem Smartphone - Dateien speichern kann. Zu Hause erschrak der Finder, als er Kinderpornos darauf entdeckte. Er brachte die Karte zur Höchstadter Polizei. Dort wurde der Eigentümer identifiziert, weil er auf einem der Fotos auf der Karte erkannt wurde.
Kinderporno-Ring in Spanien
Das aktuelle Urteil ist nicht der erste Kontakt mit der Justiz in Sachen Kinderpornos. Aufmerksam wurde die Polizei auf den 50-jährigen Deutschen, der kein gebürtiger Höchstadter ist, schon vor fünf Jahren. Damals stießen Ermittler bei der Zerschlagung eines Kinderporno-Rings in Spanien auch auf seine Nummer.
Über die Ländergrenzen Europas hinweg hatte sich unter rund 250 Personen ein reger Tauschhandel mit pädophilen Bildern und Videos entwickelt. Zudem waren Ermittler in USA ebenfalls auf seine Nummer gestoßen. Von seinem Gerät wurden Kinderpornos hochgeladen.
Es gab Hausdurchsuchungen bei ihm in Höchstadt. Die Polizei stellte eine externe Festplatte mit Kinderpornos sicher. 2013 wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Erneut dann 2015 zusätzlich zu sechs Monaten auf Bewährung, wegen einer damals guten Sozialprognose.
Doch es dauerte nicht lange, die Bewährung war noch nicht abgelaufen, als er wieder aktiv wurde. Das Treiben fand jedoch mit der Haftstrafe im gestrigen Prozess ein vorläufiges Ende.
Vier Jahre und drei Monate wandert er nun ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr mehr gefordert. Sein Verteidiger, Helmut Streit (Forchheim), hatte kein explizites Strafmaß, sondern lediglich ein mildes Urteil gefordert, auch weil sein Mandant ein Geständnis abgelegt hatte.
Geständnis abgelegt
Während der polizeilichen Ermittlungen zeigte sich der 50-Jährige zwar nicht kooperativ. Er verweigerte das Herausgeben seiner Handy-PIN, weshalb die Kriminaltechnik aufwendig an den Chip ran musste. Doch über seinen Anwalt hat er schließlich ein Geständnis abgelegt.
Auch im Prozess äußerte er sich. Hierzu wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Einen Grund dafür hörte man in der Urteilsbegründung. Der Verurteilte scheint früher selbst Opfer von Missbrauch gewesen zu sein. Sachverständige der forensischen Psychiatrie gaben Stellungnahmen ab.
Eine Therapie seiner sozialen und sexuellen Zwänge konnte der Richter nicht anordnen, da der Verurteilte voll einsichtig und auch voll schuldfähig sei.
Der Richter schrieb dem Mann aber deutlich ins Stammbuch: "Sie müssen einsehen, dass Sie eine Therapie brauchen." Er sei nur knapp davor gewesen, selbst Kinder zu vergewaltigen.
Ohne Therapie droht Rückfall
"Wenn der letzte Schritt gegangen ist, ist das der sichere Weg in die Sicherungsverwahrung", machte der Richter deutlich. Sprich: Seine letzte Chance ist eine freiwillige und erfolgreiche Therapie in Haft. Ansonsten sieht der Richter ihn aufgrund der Gutachten als schweren Rückfallkandidaten.
Der Verurteilte hat nun eine Woche Zeit, Revision gegen das Urteil einzulegen. Auf freien Fuß kam er nicht mehr. Für ihn ging es gestern unter Begleitung von drei Justizbeamten von der U-Haft direkt in den Strafvollzug.