Vor dem Landgericht muss sich ein heute 29-jähriger Höchstadter wegen einer Reihe verschiedener Straftaten verantworten. Es muss herausgefunden werden, inwieweit eine psychische Erkrankung Ursache dafür ist.
Bei Diebstählen hatte der Angeklagte stets einen kleinen Hammer bei sich. Vor Gericht sagte er, Halluzinationen hätten für ihn das Werkzeug als eine Art "magischen" Gegenstand erscheinen lassen, der seine Kraft verstärke. In einer solchen Phase habe er sich selbst mit seinen Handlungen auch im Recht gesehen. Gegen andere Personen habe er den Hammer jedoch in keinem der Fälle eingesetzt.
Unter anderem wegen räuberischen Diebstahls, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte muss sich ein heute 29-jähriger Höchstadter aktuell vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten. Vier verschiedene Tatgeschehen im Zeitraum vom 13. Dezember 2013 bis zum 1. Januar 2014 sollen durchleuchtet werden.
Die Staatsanwaltschaft hält den Mann für weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit und befürchtet weitere Straftaten.
Deswegen steht er jetzt vor Gericht. Gleich zu Verhandlungsbeginn räumte der Höchstadter am Mittwoch alle wesentlichen Umstände der Taten ein und erteilte der Zweiten Strafkammer bereitwillig Auskunft über seine Sicht der Geschehnisse. Als Erklärung für die verschiedenen Diebstähle, bei welchen er den Hammer bei sich hatte, nannte er neben finanziellen und privaten Schwierigkeit eine psychische Störung. Von der Staatsgewalt in Form von Polizeibeamten fühlte er sich eigenen Angaben zufolge bedroht - was seine Abwehrhandlungen beim Ergreifen durch diese erklären sollte.
Er sieht eine Art Verschwörung "Absichtlich wollte ich aber nie jemanden verletzen", betonte der junge Mann nachdrücklich. Auch die zahlreichen Zeugen der Vorfälle bestätigten den geistig verwirrten Eindruck des Beklagten sowie dessen auffällige Verhaltensschwankungen.
"Der schien wirklich Panik zu haben und eine Art Verschwörung gegen seine Person zu vermuten", schilderte ein Polizist, der als Zeuge geladen war, seine damaligen Beobachtungen vor Gericht. Bei einer der Festnahmen habe sich der junge Mann, der sich seit wenigen Wochen wegen paranoider Schizophrenie in einer psychiatrischen Anstalt in Neumarkt befindet, mit scheinbar übermenschlicher Kraft gegen jene eingesetzt, die ihm Einhalt gebieten wollten.
Die ihm zur Last gelegten Taten, die auch den Diebstahl einer Spendenbox in einem Supermarkt beinhalten, konnte sich der Höchstadter im Nachhinein selbst nicht mehr erklären. Weil er kurz vor den Geschehnissen seine Medikamente abgesetzt hatte, habe die Paranoia die Überhand gewonnen.
Auch dass er in einem Wohnhaus einen Rollkoffer entwendete, konnte rückblickend von keinem der Beteiligten rational begründet werden.
Als Hauptbelastungszeugin sagte eine 55-jährige Krankenschwester des Erlanger Bezirkskrankenhauses aus. Sie erlitt nach einer Rangelei mit dem Beklagten Verletzungen am Schienbein, am Brustkorb sowie am Sprunggelenk. Als Folge habe sie über ein halbes Jahr lang nicht zum Dienst erscheinen können. Nur in diesem Zusammenhang unterschied sich die Darstellung des Beklagten von der der Zeugin. Während ihrer Aussage zeigte sich der Angeklagte emotional aufgewühlt. Das Unrecht seiner Taten schien er dennoch einzusehen und entschuldigte sich bei der Geschädigten. "Ich habe in dieser Zeit stark halluziniert. Aber auch in solchen Phasen behält man doch einen Rest seiner selbst", lautete sein eigenes Urteil über die verschiedenen Taten.
Weitere Zeugen sollen gehört werden Nun möchte der junge Vater die Kontrolle über sich und seine Krankheit wiedergewinnen.
Um die Umstände der möglichen Körperverletzung im Krankenhaus vollständig aufzuklären und darüber zu entscheiden, ob es sich bei den Tritten des Beklagten um gezielte Stöße handelte, soll jedoch erst noch eine weitere entscheidende Zeugin gehört werden.
Die ursprünglich auf einen Tag beschränkte Verhandlung wird deshalb am Mittwoch, 28. Januar, fortgesetzt. Dann wird auch ein Urteil erwartet.