Grundwasser gegen die Wassernot im Teich?

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In vielen Karpfenteichen im Aischgrund fehlt heuer Wasser. Foto: Andreas Dorsch
In vielen Karpfenteichen im Aischgrund fehlt heuer Wasser. Foto: Andreas Dorsch
Inge Freudenberger nutzt in ihrem Garten in der Ringstraße in Höchstadt das Wasser aus ihrem Hausbrunnen. Solche Brunnen sind "grundsätzlich erlaubnisfrei". Foto: Andreas Dorsch
Inge Freudenberger nutzt in ihrem Garten in der Ringstraße in Höchstadt das Wasser aus ihrem Hausbrunnen. Solche Brunnen sind "grundsätzlich erlaubnisfrei". Foto: Andreas Dorsch
 

Für die Bewässerung von Hausgärten sind private Brunnen erlaubt, austrocknende Weiher im Aischgrund auffüllen darf man damit aber nicht.

Wer auf seinem Grundstück einen Brunnen bohren und mit dem Wasser den Garten bewässern möchte, kann dies nach dem Bayerischen Wassergesetz ohne Erlaubnis tun. Das Brunnenbohren muss nur beim Landratsamt angezeigt werden.

In der Regel gibt es dabei keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, sagt Sachgebietsleiter Hans Leuchs vom Umweltamt des Landratsamtes. Auch das Wasser, das in einem landwirtschaftlichen Hofbetrieb gebraucht wird, darf genehmigungsfrei aus dem eigenen Brunnen kommen.

Will jemand einen Brunnen auf einem Firmengelände bohren oder seine Felder bewässern, braucht er ein Wasserrecht. Das gibt es auf Antrag, mit einer Erlaubnis für 20 Jahre. Hans Leuchs stellt fest, dass in den vergangenen Jahren vor allem im Aischgrund immer mehr Gartenbrunnen gebohrt wurden. "Die Leute bohren, wo es günstig ist", sagt Leuchs.

Nach Wasser bohren würde gerne auch der eine oder andere Teichwirt. Der vergangene, niederschlagsarme Winter hat dazu geführt, dass vor allem Himmelsweiher nicht genügend Wasser bekamen und teilweise sogar ganz trocken blieben. Warum nicht auch hier einfach einen Brunnen bohren und das Wasser in den Weiher fließen lassen?


Ein höheres Gut

Der Sachgebietsleiter aus dem Umweltamt hat solche Anfragen und hat darauf auch eine eindeutige Antwort: "Das haben wir noch nie genehmigt." Leuchs beruft sich dabei auf den Gesetzgeber. Für den sei Grundwasser ein höheres Gut und damit könne man grundsätzlich kein Oberflächengewässer auffüllen. Für die Produktion von Feldfrüchten gestatte der Gesetzgeber die Entnahme von Grundwasser aus privaten Brunnen, die Produktion von Karpfen fällt offensichtlich nicht darunter.

"Für die Teichwirte wäre es ein Traum, wenn sie ausbleibendes Niederschlagswasser mit Grundwasser aus eigenen Brunnen ausgleichen könnten." Das sagt Martin Oberle, Leiter der Höchstadter Außenstelle für Karpfenteichwirtschaft des Landwirtschaftsministeriums, und er schiebt aber sofort hinterher, dass er in dieser Frage auf der Seite des Gesetzgebers steht. Gesamtgesellschaftlich müsse man davon Abstand nehmen. Nur für Hälterungen sollte es erlaubt sein, sagt Oberle.

Der Karpfenexperte hat andere Vorstellungen, was die Fischbauern gegen ausbleibende Niederschläge tun könnten. Man müsste Bewässerungsteiche oder Becken anlegen, in denen im Winter Niederschlagswasser aufgefangen und bei Bedarf in die Weiher gepumpt wird, sagt Oberle. Eine weitere Möglichkeit wäre für ihn die Erhöhung des Wasserstandes in den Fischteichen. Das könnte durch Aufschütten der Weiher-dämme passieren. "Wir haben doch hier in der Region viel Erfahrung mit Erdteichen", stellt Oberle fest. Größere Wassermengen in den Teichen könnten dann auch für die Bewässerung von Feldern verwendet werden, wie in Israel.