Bei den Minustemperaturen locken große Wasserflächen viele zum Schlittschuhlaufen. Doch auf dem Dechsendorfer Weiher ist das Eislaufen verboten.
Besucher des Dechsendorfer Weihers werden diese Tage gleich zu Beginn des Areals mit einem deutlichen Schild darauf hingewiesen: "Eislaufen verboten!"
Obwohl die zugefrorene Oberfläche des Weihers zu tragen scheint, warnt der Leiter Einsatz der DLRG Dechsendorf, Daniel Mülheims, ausdrücklich: "Das Kerneis muss 15 Zentimeter betragen. Momentan ist das Eis auf dem Dechsendorfer Weiher aber nur zwischen sechs und acht Zentimeter dick."
Viele Spaziergänger würden gerne auf die große Eisfläche auf dem Weiher, das Verbotsschild hält sie aber davon ab. Manche fragen einen der vier anwesenden Retter des DLRG-Teams, die mit ihrem Eisrettungsschlitten sicherheitshalber vor Ort sind. Andere lassen sich auch von Warnungen und dem Verbot nicht abhalten, über die geschlossene Weiherdecke zu laufen.
Bereits am Donnerstag hatte das Sportamt Erlangen das Eislaufverbot für das gesamte Dreikönigswochenende für den Dechsendorfer Weiher ausgesprochen. Daniel Mühlheims und seine DLRG-Kollegen können das Verbot der Stadt sehr gut nachvollziehen, auch wenn sie den Besuchern den eisigen Spaß damit verderben. "Die Gefahr eines Einbruchs wird ja vor allem auch bei zunehmender Anzahl der Eisläufer erhöht", erklärt Mühlheims.
Außerdem sei auf dem Eis sowieso so viel Schnee und Harsch, dass die Oberfläche des Eises derzeit sehr holprig fürs Schlittschuhlaufen sein dürfte.
Hintergrund: Tragfähigkeit des Eises (gemessen am Kerneis):
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) empfiehlt in einer Pressemitteilung folgende Eisdicken für nachfolgende Gewichte:
5 Zentimeter - eine Person
8 Zentimeter - Personengruppen
12 Zentimeter - Pferdeschlitten
18 Zentimeter - Pkw
Diese Eisdicken gelten aber nur bei idealen Eisbildungsbedingungen. Die Eisbildung und die Dicke des Eises sowie die Tragfähigkeit werden von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel Zuflüsse, Gasbläschen und Bodentemperatur beeinflusst.
Als Kerneis wird nur die tragfähige Eisdecke und nicht der Schnee, Harsch und trübes Eis darüber bezeichnet.
Sicherheitshalber wird das Eis von den Behörden erst bei 15 Zentimeter freigegeben.