Der Oktober 1945 brachte Herzogenaurach Flüchtlinge und das Weiterbeschäftigungsverbot von Beamten. Gar nicht gut kam bei der Bevölkerung auch die Order an, dass die Brauereien ihren Betrieb einzustellen hatten.
Einen herben Rückschlag für die Herzogenauracher Biertrinker war eine Meldung aus Höchstadt von Mitte Oktober. Landrat Fröhlich wies im Auftrag der Militärregierung am 12. Oktober sämtliche Brauereien an, dass sie ihren Betrieb einzustellen hätten. Außerdem sollten sie ihre Bestände an Gerste, Malz und Hopfen melden.
Fröhlich setzte außerdem am 13. Oktober den Bürgermeister von Herzogenaurach durch ein Formblatt davon in Kenntnis, dass insgesamt 12.000 Reichsdeutsche aus Österreich in Nordbayern aufgenommen werden müssten, davon 500 im Landkreis Höchstadt.
Flüchtlinge aufgenommen
In Herzogenaurach müssten daher 70 Flüchtlinge untergebracht werden. Mit dem Eintreffen der Neubürger könne vielleicht schon am Sonntag, dem 14. Oktober, gerechnet werden. Ab dem Frühjahr 1946 begannen die Zuzüge aus dem Sudetenland in verstärktem Ausmaß. Allein in Herzogenaurach wurden bis zum Jahr 1950 1992 Heimatvertriebene aufgenommen, so dass die Zahl der Einwohner von 4943 im Jahr 1939 auf 7131 im Jahr 1950 anstieg.
Erst im Herbst 1945 wurde Max Martin Brehm von der Regierung als Flüchtlingskommissar in Höchstadt an der Aisch eingesetzt, um die nötigen Maßnahmen zu koordinieren. Um die Not der Bevölkerung zumindest etwas lindern zu können, wurden Sammlungen durchgeführt. Die Frankennotopfersammlung ergab am 16. Oktober in Herzogenaurach ein vorläufiges Ergebnis von 27702,90 Reichsmark. Von den 30 Sammlern waren bis zu 2743 Reichsmark erzielt worden.
Empfänger der Spenden sollte das erst kurz zuvor gegründete Bayerische Rote Kreuz (BRK) sein. Bürgermeister Schramm lobte ausdrücklich die Einsatzfreude der einzelnen Sammler, die unterschiedlichen Sammelergebnisse seien lediglich auf die Ungleichheit der zugeteilten Blöcke zurückzuführen, stellte er fest.
Verbot der Weiterbeschäftigung
Über das Landratsamt Höchstadt wurde auch eine Anordnung des bayerischen Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner vom 13. Oktober weitergegeben. Das Verbot der Weiterbeschäftigung entlassener Beamter sei unverzüglich durchzuführen, hieß es darin.