Ein 50-Jähriger aus Höchstadt steht vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Er soll Hunderte Kinderpornos besessen und teils verschickt haben. Und er soll bereits dafür gezahlt haben, selbst Kinder sexuell zu missbrauchen.
Das Smartphone eines 50-Jährigen aus Höchstadt spielt die Hauptrolle in einem Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Denn auf seinem Handy soll der Mann Hunderte Foto- und Videodateien gespeichert haben, die schreckliche Szenen zeigen. 58 davon soll er zudem über das Internet an andere Personen verschickt haben.
Minutenlang verliest der Staatsanwalt in der Auftaktsitzung am Donnerstag Dateinamen, Datum des Aufrufs und was in den Videos und auf den Fotos zu sehen ist. Beschrieben werden Kinder, auch Säuglinge, in pornografischen Posen und während sie vergewaltigt werden - teils gefesselt.
Stumm über die Akten gebeugt verfolgen die beiden Richter und die zwei Schöffinnen die grausamen Details der Anklageschrift, die zuvor akribisch von der Kriminalpolizei dokumentiert wurden. Sie belasten den Angeklagten schwer. Der geschiedene 50-Jährige, von Beruf Maschinenführer, soll das Smartphone mit den Kinderpornos auch an seinem Arbeitsplatz in Höchstadt benutzt haben. Als Zeitraum gibt die Staatsanwaltschaft mehrere Tage im März und April 2017 an.
Hunderte Kinderpornos
Insgesamt 1344 kinderpornografische und 130 jugendpornografische Dateien seien auf dem Smartphone sowie auf der darin befindlichen Speicherkarte gesichert worden, so die Anklage. Die Nachfrage des Richters, ob es sich bei dem betreffenden Gerät denn um sein Handy handle, bejahte der Angeklagte.
Wie die Polizei dem Mann auf die Schliche gekommen ist, war am ersten Verhandlungstag nicht zu erfahren. Seit 23. August sitzt er in Untersuchungshaft. Die Verhandlung wird kommenden Donnerstag, 6. Dezember, fortgesetzt.
Über Besitz und Verbreiten der Kinderpornos hinaus wird dem Mann zur Last gelegt, aktiv geworden zu sein, selbst Kinder zu missbrauchen.
Hierzu habe er über den Kurznachrichtendienst Whatsapp Kontakt zu einem Mann aus Braunschweig gehabt und mit ihm einen regen Nachrichtenaustausch geführt. "Ich muss es es hier leider so bezeichnen: der ,Kinderficker'-Chat", sagte der vorsitzende Richter und meinte damit den Nutzernamen, den sich der Braunschweiger im Chat gegeben hatte.