22 Bauplätze werden in Steppach ausgewiesen

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Der Schmiedsgraben im bestehenden Wohngebiet geht in einen Feldweg über. Westlich (rechts) und östlich (links) davon soll sich das neue Baugebiet erstrecken. Foto: Evi Seeger
Der Schmiedsgraben im bestehenden Wohngebiet geht in einen Feldweg über. Westlich (rechts) und östlich (links) davon soll sich das neue Baugebiet erstrecken.  Foto: Evi Seeger

Am "Schmiedsgraben" in Pommersfelden soll ein "Allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen werden. Für fast alle Parzellen gibt es bereits Bewerber. Die Erschließung wird voraussichtlich im Frühjahr 2014 ausgeschrieben.

Im Hinblick auf neue Baugebiete liegt Step pachs Zukunft im Nordosten. Dort, in der Verlängerung des "Schmiedsgrabens", plant die Gemeinde derzeit ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit 22 Bauparzellen. Weitere Bauabschnitte könnten sich bei Bedarf anschließen.

Bei der Ausweisung nach und nach vorzugehen, sei vernünftig und beweise Augenmaß, lobte in der Sitzung Planer Frank Schönfelder von der Bamberger Planungsgruppe Strunz. "Das hat aber auch die Konsequenz, dass wir in einigen Aspekten heute schon weit voraus denken müssen!" Was bedeutet, dass die künftige Weiterentwicklung des Neubaugebiets "Steppach Nord" bereits beim ersten Bauabschnitt ins Auge gefasst werden muss.
Schönfelder hatte seinen ersten Entwurf bereits daraufhin ausgerichtet. Was die Gemeinderäte in der ersten Sitzung zu diesem Neubaugebiet vor die Aufgabe stellte, eine Vielzahl von Möglichkeiten auszuloten. Die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt beanspruchte denn auch gut 90 Minuten.


Interessenten äußerten Wünsche

Für die meisten der 22 Baugrundstücke gibt es bereits namentlich bekannte Bauwerber. Bürgermeister Hans Beck (Wählerblock Sambach) hatte sich Ende August mit ihnen in einer Versammlung zu Vorgesprächen getroffen. Dabei konnten die Interessenten Wünsche und Vorstellungen äußern, die den Gemeinderäten als Entscheidungshilfen an die Hand gegeben wurden. So gibt es bei den potenziellen Bauherren bereits Vorstellungen zu den Grundstücksgrößen, zur Lage, ja sogar zu verschiedenen Festsetzungen für das neue Wohnquartier.

Die Gemeinde plant - zusammen mit der KFB (Fachberatung für Kommunen) als Erschließungsträger - eine zügige Umsetzung. Sofern im Bauleitverfahren keine gravierenden Probleme auftreten, könne im Frühjahr 2014 die Erschließung ausgeschrieben werden, erklärte Schönfelder. Läuft alles wie geplant, könnten die Grundstücke im Herbst 2014 baureif rein.

Die Mehrheit der Parzellen des 2,7 Hektar großen Plangebiets liegt westlich des Schmiedsgrabens, einige wenige Grundstücke schließen sich im Osten an den in die Flur führenden Weg an.

Einige von den Räten gewünschte Änderungen wird der Planer nun in sein Konzept einarbeiten. Gestrichen und anders platziert wird ein Straßenstück, das ausschließlich zur Anbindung späterer Bauabschnitte gedacht war. Eine Brachfläche im Westen des Plangebiets soll als zusätzliches Baugrundstück eingezeichnet werden. Hinsichtlich einer Gehwegverbindung zum Kindergarten müssen noch Gespräche mit den Eigentümern geführt werden.

Dieser Gehweg habe einen "sozialen Aspekt", fand der Planer. Für junge Familien bilde er eine Abkürzung zum Kindergarten. Die fußläufige Verbindung könne ebenso das Miteinander der bereits ansässigen und der neuen Bewohner fördern.


Straße mit Mehrzweckstreifen

Etliche Planungspunkte konnten in der Sitzung bereits festgelegt werden. So die Straße in einer Gesamtbreite von 6,50 Metern in der Ausführung Fahrbahn plus Mehrzweckstreifen. Nach den Festsetzungen sollen Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten zugelassen werden. Keine Festlegung wird es zu den Dachformen und zur Eindeckung geben, so dass die Bauherren in diesem Punkt freie Hand haben. Die Dachneigung darf bis zu 45 Grad betragen.

Gut geplant werden muss die Entwässerung des Baugebiets. Es gilt, das Hangwasser von dem dahinter liegenden 21 Hektar großen Einzugsgebiet abzuleiten. Regenrückhalteflächen, Pufferungsflächen und Ableitungsflächen seien unumgänglich. Fest steht, dass für den Bebauungsplan 8150 Quadratmeter ökologische Ausgleichsflächen notwendig werden. 4500 Quadratmeter können im Geltungsbereich des Bebauungsplans nachgewiesen werden. Für die übrigen Flächen habe die Gemeinde schon einen Vorschlag.