Der Coburger Stadtrat hat beschlossen, dem scheidenden Oberbürgermeister seine 70 Tage Resturlaub auszubezahlen. Von rund 25.000 Euro ist die Rede. Doch das Innenministerium erhebt Einspruch, und auch manch Oppositionspolitiker fühlt sich plötzlich getäuscht.
Oberbürgermeister Norbert Kastner (SPD) ist bis zum Ende seiner Amtszeit "unabkömmlich". So beschloss es der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung am 23. Januar. Hintergrund ist sein noch bestehender Resturlaubsanspruch von 70 Tagen aus den Jahren von 2011 bis 2014.
Wie das Hauptamt ausführte, sei die ordnungsgemäße Erledigung seiner Arbeit auch durch seine beiden Stellvertreter nicht zu gewährleisten. In der Beschlussvorlage heißt es: "Der ihm zustehende Urlaub ist daher nicht zu gewähren, sondern in Geld abzugelten."
Müller stinksauer Christian Müller (CSB), der dem Antrag ursprünglich zugestimmt hatte, ist mittlerweile stinksauer und fühlt sich vom Hauptamt hintergangen. Es sei der Eindruck vermittelt worden, dass Kastner einen Rechtsanspruch auf eine Auszahlung des Geldes hätte. "Ich habe mich da auf die Auskunft des Haupt- und des Rechtsamtes verlassen. Es gehe immerhin um rund 25.000 Euro."
Mittlerweile sieht die Sachlage allerdings ganz anders aus: "Für kommunale Wahlbeamte sieht die Rechtslage eine monetäre Abgeltung von Urlaubsansprüchen gar nicht vor", sagt Stefan Frey, der stellvertretende Pressesprecher des Innenministeriums und nennt dies gegenüber infranken.de "rechtswidrig". Außerdem sei ein sogenannter Ansparbeschluss des Stadtrates notwendig, um überhaupt auf 70 Tage Resturlaub zu kommen.
Wie angegeben wurde, habe Kastner jeweils 15 Tage Resturlaub aus den Jahren 2011 und 2012, seinen gesamten Jahresurlaub von 30 Tagen aus 2013 und anteilig zehn für 2014. "Einen solchen Ansparbeschluss hat es jedoch nie gegeben", sagt Müller und wird darin auch von Hans-Herbert Hartan, Fraktionsvorsitzender der CSU, bestätigt. Über den Urlaub des Oberbürgermeisters sei im Stadtrat noch nie gesprochen worden.
Schwebendes Verfahren Für das bayerische Innenministerium ist der aktuelle Beschluss Grund genug, die Angelegenheit jetzt durch die Rechtsaufsicht, also die Regierung von Oberfranken überprüfen zu lassen. Frey geht davon aus: "Wenn kein Ansparbeschluss vorliegt, verfällt der Urlaub." Bis dahin ist der Fall "Kastnes Resturlaub" ein schwebendes Verfahren, zu dem weder der OB selbst noch die Regierung von Oberfranken etwas sagen wollen.
Ganz anders Müller. Er erwartet, dass der Zweite Bürgermeister Norbert Tessmer (SPD) als Vertreter im Amt, den Stadtratsbeschluss anhält und außer Vollzug setzt. "Wir wurden getäuscht, es besteht gar kein Rechtsanspruch", sagt der Müller, selbst Jurist.
FDP hatte Zweifel Zwei, die schon während der Diskussion Zweifel hegten und letztendlich auch gegen den Beschluss stimmten, waren die beiden FDP-Stadträte Ulrich Herbert und Hans-Heinrich Eidt. Die beiden hielten es für nicht opportun, dass der OB seinen Urlaub so lange aufspart und nannten dies auch bereits in der Stadtratssitzung "rechtlich falsch". Außerdem sehen die beiden FDP-Stadträte auch keine besondere Notwendigkeit, Kastner als "unabkömmlich" einzustufen. Er hätte zwei hauptamtliche und einen ehrenamtlichen Stellvertreter, die die Zeit überbrücken könnten.
Ohne auf die selbstherrliche Urlaubsansparpraxis unseres Oberbürgermeisters näher eingehen zu wollen stellt sich doch die Frage, mit welchem Rechtsverständnis der Coburger Stadtrat über die Verwendung von Steuergeldern in Höhe von ca. 25.000.- Euro für angeblich entgangene Urlaubstage verfügt, denn der Urlaub kann tatsächlich noch in Anspruch genommen werden, sofern er nicht doch (teilweise) aus formalen Gründen bereits verfallen ist.
Unabhängig davon, ob das Aufsammeln der Urlaubstage rechtmäßig war oder eben nicht, würde ich mich einfach freuen, wenn Herr Kastner auf die Auszahlung einfach verzichten würde. Wenn für 70 Urlaubstage eine Auszahlung i.H. v. 25.000 € fällig wird, entspricht dies dann einem regulären Monatsgehalt von > 10.000 €. Diverse "Extras" wie Dienstwagen etc. noch nicht mitgerechnet. Mit dieser Aktion verspielt sowohl Herr Kastner als auch die SPD viel Ansehen. Unter dem Strich sind doch wohl alle gleich : Weit weg von der Realität und den Hals einfach nicht voll genug bekommen.
Was haben wir für einen fleißigen OP der hatte 3 Jahre überhaupt keine Zeit für einen, Urlaub tagtäglich nur für seine Stadt gearbeitet toll.!!! Wie war das in den andern 20 Jahren, hat er da auch schon seine nicht genommenen Urlaubstage ausbezahlt bekommen?? Weiß die Verwaltung gar nicht wann ihr Chef im Urlaub ist??? Da hat sich die SPD so kurz vor der Wahl aber keinen Gefallen getan.
Wieder einmal zeigt sich wie abgehoben und realitätsfremd Politiker nach zu langer Amtszeit sind. Offensichtlich glauben sie sich ausserhalb jeglicher Rechtsnormen. Natürlich kann Herr Kastner in der kurzen Amtsperiode 2014 keine 70 Tage Urlaub nehmen. Aber aus 2014 stammen ja auch nur 10 Tage. Wenn Herr Kastner 2011, 2012 und 2013 keine Zeit hatte Urlaub zu nehmen, dann soll er das erst einmal nachweisen.
Vielleicht hatte das ganze ja Methode um N. Tessmer schon mal vorzeittig auf den Sessel zu hieven und ihm damit einen Vorteil zu verschaffen. Politikerdenken eben. In jedem Fall eine dubiose Angelegenheit.
soll er erhalten. Wer nicht in der Lage ist, sein Zeitmanagement so zu gestalten, dass Zeit für Urlaub bleibt ist selber schuled und einfacvh nur unfähig oder ein Selbstbediener.