Unterlassungsklage: Hähnlein unterliegt Ruggaber

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René Hähnlein scheiterte mit seiner Weigerung, die Unterlassungsklage zu unterschreiben. Auch ein Vergleichsangebot nahm Martin Ruggabers Anwalt nicht an. Foto: CT-Archiv
René Hähnlein scheiterte mit seiner Weigerung, die Unterlassungsklage zu unterschreiben. Auch ein Vergleichsangebot nahm Martin Ruggabers Anwalt nicht an. Foto: CT-Archiv

René Hähnlein, Stadtrat der Linken, darf nicht mehr behaupten, dass der SPD-Noch-Stadtrat Martin Ruggaber einen Minderjährigen vergewaltigt hat. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug, sollte er sich nicht daran halten. Das entschied die Zivilkammer des Landgerichts Coburg unter Vorsitz von Richter Christoph Gillot.

René Hähnlein war zur Verhandlung nicht erschienen, weil er die zur gleichen Zeit angesetzte Stadtratssitzung nicht versäumen wollte. Richter Christoph Gillot betonte zu Beginn, er habe davon aus der Presse erfahren.

"Wenn er vorher mit uns geredet hätte, wäre es kein Problem gewesen, die Verhandlung um eine halbe Stunde zu verlegen." Hähnlein habe aber nur einen "anderen Termin" erwähnt, als er beim Landgericht um eine Verlegung gebeten hatte. Die sei dann abgelehnt worden. Damit habe der Beklagte sich selbst die Möglichkeit genommen, der Kammer seine Sicht der Dinge vorzutragen. Er ließ sich stattdessen vom Anwalt Andreas Günther vertreten. Martin Ruggaber war mit seinem Anwalt Wolfram Salzer gekommen. Die Notwendigkeit, René Hähnlein zwangsweise vorzuführen, sah Christoph Gillot nicht.

Martin Ruggaber hatte sich mit Hilfe einer Unterlassungsklage dagegen gewehrt, dass der Stadtrat der Linken ihm in einer E-Mail an Edmund Frey, in der es um Max Brose ging, vorwarf, einen Minderjährigen vergewaltigt zu haben. René Hähnlein unterschrieb die Unterlassungserklärung nicht. Dass er im Anschluss behauptet hatte, es habe sich seinerseits um eine private Äußerung gehandelt, mit der er sein Moralempfinden und sein Werteschema zum Ausdruck bringen wollte, ließ der Richter nicht gelten. "Wenn im Absender die Adresse René.Hähnlein@stadtrat.coburg.de steht, dann ist die Nachricht nicht mehr privat", stellte Christoph Gillot fest.

Im ungeschützten Raum zu behaupten, Martin Ruggaber habe einem minderjährigen Jugendlichen Gewalt angetan, sei indes unwahr. "Es handelte sich um sexuellen Missbrauch eines unter 18-Jährigen und dieses Vergehen wurde bestraft." Es gab einen Strafbefehl, den Martin Ruggaber akzeptiert hatte und eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen.

René Hähnleins Verteidiger, Andreas Günther, schlug schließlich einen Vergleich vor, demzufolge sein Mandant im Zusammenhang mit Martin Ruggaber nicht mehr von einer Vergewaltigung sprechen werde und die Verfahrenskosten sich gegenseitig aufheben könnten. Das akzeptierte Ruggabers Anwalt, Wolfram Salzer, nicht.

Nach sehr kurzer Beratung entschied am Ende das Gericht, dass René Hähnlein zukünftig nicht mehr behaupten darf, dass Martin Ruggaber einen Minderjährigen vergewaltigt habe. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 250 000 Euro oder sechs Monaten Freiheitsentzug geahndet werden. Außerdem hat Hähnlein die Kosten des Verfahrens zu tragen.