Viel Wirbel um einen Traktor, um die Schlüssel, um die Bezahlung, um den Parkplatz - aber das Strafverfahren gegen enen 38-jährigen Neustadter entpuppt sich als heiße Luft.
Er erhielt einen Strafbefehl über 3600 Euro, weil er einen Traktor unterschlagen haben soll. Weil der 38-jährige Neustadter den restlichen Kaufpreis für das Nutzfahrzeug in Höhe von 5500 Euro aber bereits bezahlt und den Fahrzeugbrief in der Tasche hatte, stellten Gericht und Staatsanwaltschaft nach einem Hickhack um die Schlüssel des Fahrzeuges das Verfahren ein.
Die Verkäuferin des Traktors zeigte den Mann bei der Polizei an, nachdem ein Schreiben ihres Anwaltes nicht gefruchtet habe. Der Neustadter, der mit einer Partnerin zusammen einen Stall bei ihr gepachtet hatte, habe seit März 2013 die Raten für das Fahrzeug nicht mehr ordnungsgemäß bezahlt, argumentierte sie. Bereits im April 2012 sei mit ihr und ihrem Ehemann Ratenzahlung für den Kleintraktor vereinbart worden.
Aufgrund der Krankheit seiner Partnerin, die einige Raten hätte übernehmen sollen, so der Mann, hätten sich die Zahlungen verzögert. "Ich habe den Traktor nicht unterschlagen", betonte er, "er stand frei zugänglich auf einem öffentlichen Parkplatz." Die Eheleute hätten davon auch gewusst, beteuerte er.
Streit aus mehreren Gründen
Das monierte die Verkäuferin, die das Nutzfahrzeug auf dem Grundstück geparkt sehen wollte. Sie habe den Mann angezeigt, weil er den Traktor entfernt hatte und "wir nicht wussten, wo er steht", sagte sie aus. Aus dem Kaufvertrag ergab sich jedoch eindeutig, dass der Traktor dort zwar dauerhaft geparkt werden durfte, aber nicht zwingend dort stehen musste. Streit gab es um die Befahrbarkeit des zugewiesenen Parkplatzes und um einen Platzmangel dort.
Uneinigkeit gab es auch über die Schlüssel: Die Verkäuferin gab an, alle vorhandenen Schlüssel an den 38-Jährigen übergeben zu haben, dieser wollte von ihr aber nur einen einzigen erhalten haben. Einen weiteren hätte sich das Ehepaar - trotz Übergabe des Fahrzeugbriefes - zurückbehalten. An einen genauen Übergabetermin konnte sich die Zeugin, deren Ehemann angeblich alle Geschäfte mit dem Traktor getätigt haben soll, nicht mehr erinnern.
Vor Gericht erzählte der 38-Jährige, dass das Ehepaar ihn schon seit Längerem mit Anzeigen "bombardiere": Unter anderem hätten sie ihn wegen unerlaubten Besitzes von Waffen angezeigt. Eine polizeiliche Durchsuchung seines Hauses hätte allerdings nichts ergeben. Außerdem seien dem Mann als Pächter auf dem Grundstück Sachbeschädigungen an seinen Fahrzeugen widerfahren.
Auch aus Sicherheitsgründen habe er den Traktor schließlich umgeparkt.
Im September 2014 habe er die letzten Raten für den Traktor gezahlt, erklärte der 38-Jährige. Das bestätigte die Verkäuferin. Sie habe bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, ob das Verfahren sich damit erledigt habe.
Verfahren wird durchgezogen
Das sei verneint worden. Nachdem das Gericht feststellte, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und die Ansprüche erledigt und abgegolten sind, stimmte die Staatsanwaltschaft zu, das Verfahren einzustellen. Die Kosten trägt die Staatskasse.