Wegen ihren Telegram-Aktivitäten wurde Coburgs bekannteste Reichsbürgerin zu einer Geldstrafe verurteilt und gilt weiter als nicht vorbestraft. Das will die Staatsanwaltschaft Coburg nicht hinnehmen.
In einem aufsehenerregenden Prozess wurde Coburgs bekannteste Reichsbürgerin Kerstin P. vor zwei Wochen zu einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro verurteilt (wir berichteten). Die Sache könnte allerdings bald noch ein Nachspiel haben.
Konkret ging es um die Aktivitäten der 55-Jährigen auf ihrem Telegram-Kanal. Dort hatte Kerstin P. unter anderem einen NSDAP-Gesundheitspass gepostet, auf dem ein Hakenkreuz hineinmontiert war. Außerdem hat sie gleich zweimal ein Video veröffentlicht, dass offenbar die Ermordung eines chinesischen Polizisten mit einem Haumesser zeigt. Sie kommentierte das Video mit den Worten: "Bürger in China haben angefangen, Attentate gegen die Corona-Polizei zu machen. Demnächst weltweit. Kurz gesagt: Karma."
Gegen einen entsprechenden Strafbefehl hatte die Angeklagte Einspruch eingelegt, weshalb die Sache vor dem Coburger Amtsgericht verhandelt wurde. Kerstin P. weigerte sich jedoch, auf der Anklagebank Platz zu nehmen und Angaben zur Sache zu machen, weil sich die Richterin weigerte, sie mit "christlicher Kerstin" anzusprechen. Verurteilt wurde sie trotzdem, zu einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro. Eine Belehrung über die ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel warf sie noch an Ort und Stelle in den Mülleimer.
Für Kerstin P. schien die Sache damit erledigt zu sein, nicht aber für die Staatsanwaltschaft. Die hat nun ihrerseits Berufung eingelegt. "Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen beantragt. Das Urteil lautete auf 80 Tagessätze", erklärt der leitende Oberstaatsanwalt Otto Heyder auf Nachfrage. So wird sich die Berufungskammer noch einmal mit Kerstin P. beschäftigen. Sollte die Staatsanwaltschaft mit der Berufung Erfolg haben, wäre Kerstin P. dann vorbestraft.