Pachtvertragsänderung ist durch - die TSG Niederfüllbach kann sanieren

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Für die Turnhallenbodensanierung der TSG Niederfüllbach ist nun alles vorbereitet. Diesbezügliche Beschlüsse fielen im Gemeinderat einstimmig.

Für Niederfüllbacher Verhältnisse ganz ungewohnt: Die öffentliche Gemeinderatssitzung dauerte nur 45 Minuten. Es herrschte Einstimmigkeit bei sämtlichen Beschlüssen.

Da der Förderbescheid für die Turnhallenbodensanierung vorliegt, war noch eine beschlussmäßige Änderung des Erbpachtvertrages mit der TSG Niederfüllbach erforderlich. So musste noch die Möglichkeit aufgenommen werden, dass umliegende Schulen, andere Sportvereine und Dritte die Turnhalle mit benutzen können. Die Nutzung durch den Verein hat allerdings Vorrang. Auch wurde der Zuwendungsbescheid in Höhe von 64 000 Euro durch die Gemeinde genehmigt.

Reaktion von Regierung von Oberfranken erwartet

Im Rahmen der Städtebauförderung sollen elf Leuchten in der Parkstraße aufgestellt werden. Das Gremium einigte sich auf die Farbe dunkel/anthrazit. Einschließlich der Kabelverlegungen und der Masten entstehen 37 000 Euro an Kosten. Bürgermeister Martin Rauscher (ÜWN) teilte mit, dass er zwei dringliche Anordnungen erlassen habe. Diese bezögen sich auf die Beauftragung der Prüfstatik für die Brücke Parkstraße, deren Kosten sich auf 5000 Euro belaufen, und auf die Vergabe der Einlaufrinnen für die Fahrzeughalle im neuen Feuerwehrgerätehaus. Weiterhin habe er der Regierung von Oberfranken nochmals mitgeteilt, dass es notwendig sei, den Kindergarten entweder zu sanieren oder neu zu bauen. "Wir erwarten den Bescheid", so Rauscher.

Das Landratsamt Coburg hat einen Abwasserbescheid für das Einleiten von Niederschlagswasser für 2016 erteilt. Es sind 180 Euro fällig. Der Grund für die Nachzahlung ist, dass die Entwässerung in den Bereichen Schafberg, Schlossstraße und Seilersgasse im Trennsystem erfolgt und das Niederschlagswasser in verschiedene Gewässer im Gemeindegebiet eingeleitet wird. Im Veranlagungszeitraum 2016 lag für diese Einleitungsstellen keine wasserrechtliche Erlaubnis vor.