Am fünften Verhandlungstag stand der Einsatz von Suchhunden nach dem Tod von Wolfgang R. im Dezember 2013 im Mittelpunkt.
Auf der Suche nach den Tätern, die in der Nacht des 12. Dezember 2013 den 66-jährigen Wolfgang R. in seinem Haus in Beiersdorf getötet hatten, kamen seinerzeit auch Spürhunde der Polizei zum Einsatz. Sie sollten einerseits erschnüffeln, welchen Weg die Täter beim Verlassen des Tatorts genommen hatten. Zum anderen sollten sie auch weggeworfene oder verlorene Gegenstände aufspüren, die möglicherweise mit der Tat zusammenhingen.
Gegenstände, so sagte am Dienstag ein Beamter der Coburger Kriminalpolizei vor dem Landgericht aus, seien gar nicht gefunden worden. Wohl aber hatten die Hunde damals anhand einer Geruchsprobe die Fährte von Helmut S. am Tatort aufgenommen und über zweieinhalb Kilometer weiter verfolgt. Helmut S., dessen Noch-Ehefrau Maria S. mit dem Opfer liiert war, bestritt auch gar nicht, im Eichenweg 5 gewesen zu sein - allerdings nicht zur Tatzeit, sondern letztmals im Oktober 2013. Einige Monate vorher hatte er sogar vorübergehend im Keller von Wolfgang R. gewohnt.
Einer der Hundeführer hatte im ersten Prozess, im Januar 2015, ausgesagt, dass die Geruchsspuren von Helmut S. seiner Erfahrung nach nicht älter als zwei oder drei Wochen sein dürften. Doch zweifelsfrei klären ließ sich der Sachverhalt damals nicht. Darauf wies im aktuellen Verfahren auch der Kripo-Beamte hin. Der Hunde-Einsatz habe "keine weiterführenden Erkenntnisse" gebracht, es seien keine Beweismittel auf dem Weg gefunden worden.
Wie alt sind die Spuren?
Der Zeuge konnte sich auch noch an eine Diskussion mit einer Hundeführerin erinnern. Demnach war es nicht völlig auszuschließen, dass die Spuren von Helmut S., die die Hunde in Wolfgang R.s Haus fanden, älter waren und aus der Zeit herrührten, als der Angeklagte im Keller genächtigt hatte. "Wir waren dann mit dieser Spur am Ende und sie wurde nicht weiter verfolgt." Damit wollten sich die Verteidiger des Angeklagten Peter G. allerdings nicht so einfach zufrieden geben. Wer denn die Entscheidung getroffen habe, diese Spur nicht genauer zu verfolgen, wollten Till Wagler und Stefan Walder wissen. Es sei nicht seine alleinige Entscheidung gewesen, betonte der Kripo-Beamte, und das mache die Polizei auch nicht aus eigener Initiative. "Wir überprüfen regelmäßig, was wir haben, und dann sehen wir weiter." An dem Procedere sei auch die Staatsanwaltschaft Coburg beteiligt gewesen, damals vertreten durch Ursula Haderlein.
Für Aufsehen sorgte bei der ersten Verhandlung im vergangenen Jahr ein Ortstermin um Mitternacht, den der damalige Vorsitzende Richter Gerhard Amend anberaumt hatte. Strafkammer, Staatsanwaltschaft, Angeklagte und deren Anwälte hatten sich extra in der Nacht im Eichenweg 5 getroffen, um den Tatort bei ähnlichen Lichtverhältnissen unter die Lupe zu nehmen, wie sie zur Tatzeit geherrscht haben müssen.
Diesen außergewöhnlichen Ortstermin wollten die Anwälte des Angeklagten Paul K. nun gern wiederholen. Doch das Haus, in dem Wolfgang R. ums Leben kam, ist inzwischen verkauft. Die neue Eigentümerin, die laut Richterin Ulrike Barausch nicht in Coburg lebt, hat dem Gericht mitgeteilt, dass sie den Prozessbeteiligten keinen Zutritt zu ihrem Anwesen gewähren werde. Im Haus habe es bereits bauliche Veränderungen gegeben. Im Wohnzimmer, wo der 66-Jährige starb, sei beispielsweise eine Wand eingezogen worden.
"Will das das Gericht so hinnehmen?", bohrte Anwalt Wagler nach. Die Eigentümerin wohne doch noch gar nicht in dem Haus, der Eingriff durch den nächtlichen Besuch sei daher "nicht so markant". Erzwingen will Richterin Barausch eigentlich nichts. Das Gesetz sehe vor, dass man sich anhand von Fotos ein Bild machen könne. Aber, so Barausch, die Entscheidung sei noch nicht gefallen.
Der Prozess wird heute, Mittwoch, ab 9 Uhr am Landgericht fortgesetzt.