Neustadterin ist einer Abzocke knapp entgangen

2 Min
Simon Weber geht mit Magdalena Sack-Stadler noch einmal durch, worauf sie in Zukunft bei Werbeanrufen achten muss. Foto: Rainer Lutz
Simon Weber geht mit Magdalena Sack-Stadler noch einmal durch, worauf sie in Zukunft bei Werbeanrufen achten muss. Foto: Rainer Lutz

Magdalena Sack-Stadler aus Neustadt wäre beinahe Opfer eines unseriösen Stromanbieters geworden. Die SWN halfen ihr.

Irgendwann wollte Magdalena Sack-Stadler den aufdringlichen Anrufer nur noch los werden. Sie gab ihm die Nummer ihres Stromzählers durch. Sie hatte ja nichts unterschrieben. Daher, dachte sie, könne ja nicht viel passieren. Da hatte sie sich geirrt. Ungewollt hatte sie einen Vertrag mit einem neuen Stromanbieter abgeschlossen.
"Eine Unterschrift ist für Verträge mit Energieversorgern nicht erforderlich", erklärt Simon Weber. Er ist Leiter Marketing und Vertrieb bei den Stadtwerken Neustadt (SWN). Mit Fällen wie dem von Magdalena Sack-Stadler hat das Unternehmen fast täglich zu tun, wie er berichtet. Deswegen treiben die SWN einigen Aufwand, um vorzubeugen.


Information zur Vorbeugung

"Wir informieren in unserer Hauszeitschrift und wenn sich die Fälle häufen, geben wir über die Medien eine Warnung heraus", sagt Weber. Doch die erreicht nicht immer jeden. Außerdem gehen die Anrufer sehr geschickt vor, um die SWN-Kunden einzuwickeln, wie auch Magdalena Sack-Stadler berichtet. "Der hat sich zuerst als Mitarbeiter der Stadtwerke vorgestellt", schildert sie das Vorgehen. Der Strompreis werde demnächst drastisch erhöht. Er könne ihr aber anbieten, über einen anderen Vertrag in den Genuss eines Bonus zu kommen, damit ihr diese Kostensteigerung erspart bleibe. "Der kommt vom Hundertsten ins Tausendste und irgendwann will er dann wenigstens die Nummer des Stromzählers wissen", sagt die SWN-Kundin, die das doch eigentlich auch bleiben wollte.
"Dass er die Zählernummer kennt, dient dem Anrufer als Beleg dafür, dass er mit der Kundin auch wirklich gesprochen hat", erklärt Simon Weber. Er schließt für die Kundin nach dem Telefonat einen Vertrag ab und kündigt den bestehenden Vertrag mit den SWN. Dadurch erfahren diese von dem Vorgang. Der Kundin müsste nun eine Vertragsinformation zugeschickt werden. "Das wird oft einfach unterlassen, oder wie Werbung aufgemacht, so dass die Kunden das gar nicht als Vertragsunterlagen erkennen", beschreibt Weber das Vorgehen.


Schnell widerrufen

Eine Unterschrift ist für so einen Vertrag bisher nicht nötig. Es gibt zwar Bestrebungen, das gesetzlich zu ändern. Das ist aber noch nicht geschehen. Allerdings gilt ein Widerrufsrecht von in der Regel zwei Wochen. Als die Kündigung bei den SWN ankam, ging an Magdalena Sack-Stadler sofort ein Schreiben heraus. "Das machen wir jetzt bei jeder Kündigung, die bei uns eingeht", sagt Weber.


SWN bieten Hilfe an.

In dem Schreiben wird dann unter anderem darauf hingewiesen, dass neben seriösen eben auch Anbieter mit unlauteren Methoden unterwegs sind, und gefragt, ob der Kunde denn wirklich wechseln will. Und es wird Hilfe angeboten, falls der Kunde den neuen Vertrag widerrufen möchte. Ein Angebot, das Magdalena Sack-Stadler sofort angenommen hat. "Wir arbeiten da mit einer Kanzlei zusammen, die sich auf solche Fälle spezialisiert hat", sagt Simon Weber. Im vorliegenden Fall war die Frist noch nicht abgelaufen. Der Widerruf war eine Formalität. Der unseriöse Anbieter musste den Vertrag löschen. Der Vorgang geht noch in dieser Woche zum Anwalt. "Wenn es nachweislich unlauter gelaufen ist, kann auch nach der Frist noch gekündigt werden", sagt Weber. Magdalena Sack-Stadler ist überzeugt, dass sie solche Hilfe nicht wieder braucht. Sie wird in Zukunft sehr viel misstrauischer sein, wenn sie ähnliche Anrufe bekommt.