Mit überraschend deutlichen Worten hat das Verwaltungsgericht Bayreuth den Rauswurf von Elke Protzmann aus der Neustadter CSU-Stadtratsfraktion gekippt.
Die Aussage könnte klarer nicht sein. "Überwiegend wahrscheinlich", das hat das Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth in einer Pressemitteilung deutlich gemacht, ist es, dass der von der CSU-Stadtratsfraktion beschlossene Ausschluss von Elke Protzmann "rechtsstaatlichen Minimalanforderungen nicht gerecht" wird. Im Klartext: Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts hat dem Eilantrag von Elke Protzmann gegen ihren Rauswurf stattgegeben.
Was mit dieser Entscheidung in der praktischen Stadtratsarbeit verbunden ist, wird Protzmanns Gegnern rund um den Fraktionsvorsitzenden, Frank Altrichter, sowie Jürgen W. Heike und Gerhard Korn nicht gefallen. Das Verwaltungsgericht hat der Stadtratsfraktion der CSU Neustadt aufgegeben, Elke Protzmann vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung "mit allen Rechten und Pflichten eines Fraktionsmitglieds die Fraktionsarbeit zuzulassen". 14 Tage haben die am Rechtsstreit beteiligten Parteien jetzt Zeit, auf den Beschluss des Bayreuther Verwaltungsgerichts zu reagieren - dann ist er rechtskräftig. Wie Angelika Janßen (Pressesprecherin am VG Bayreuth) auf Anfrage erklärte, steht der CSU noch der Weg der Beschwerde offen. Dieser würde dann zum Verwaltungsgerichtshof nach München führen. Zugestellt worden ist Elke Protzmann und der CSU der Beschluss am gestrigen Montag.
Wie Elke Protzmann in der Praxis mit der Entscheidung umgehen will, werden die nächsten Wochen zeigen. Die stellvertretende Bürgermeisterin ist derzeit erkrankt und war deshalb für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Fraglich ist zudem, ob das Rechtsamt der Stadt Neustadt von sich die Initiative ergreifen und die Einhaltung der gerichtlichen Vorgabe kontrollieren wird. Oberbürgermeister Frank Rebhan (SPD) wollte sich zu dieser Frage nicht im Detail äußern. Er gehe aber davon aus, dass die CSU-Fraktion die Forderungen des Verwaltungsgericht erfüllen werden.
In der Begründung des Beschlusses verweist das Verwaltungsgericht gleich auf mehrere Fehler im Ausschlussverfahren. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Ermittlungen gegen Walter Thamm, der von OB Rebhan wegen Verleumdung und übler Nachrede angezeigt wurde. In diesem Verfahren wurde Elke Protzmann von der Polizei befragt und sie soll dabei ihren Fraktionskollegen Thamm belastet haben. Dass nun Thamm und Jürgen W. Heike als dessen Rechtsbeistand mit ihren Stimmen zum Ausschluss von Elke Protzmann aus der Fraktion beitrugen, ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht zulässig: Beide hätten aus persönlichem eigenen Interesse nicht an der Abstimmung teilnehmen dürfen. Fazit des Verwaltungsgerichts: Der Verstoß führt zur Ungültigkeit des Ausschlusses, der seinerzeit mit 6:4 Stimmen beschlossen worden sein soll.
In der Folge nennt das Gericht noch einen weiteren "Verfahrensmangel": Die CSU-Fraktion habe Elke Protzmann - die bei der Abstimmung über ihren Ausschluss nicht anwesend war - keine Gründe für ihre Entscheidung genannt. Dieses Unterlassen, heißt es in der Pressemitteilung weiter, stelle einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der im gerichtlichen Verfahren nicht mehr heilbar sei. Deshalb, so schreibt das Verwaltungsgericht: Der Fraktionsausschluss von Elke Protzmann ist nichtig.
Die ausführliche Begründung der Gerichtsentscheidung wirft indes eine Frage auf. In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass Elke Protzmann darauf habe vertrauen dürfen, dass ihre Äußerungen im Ermittlungsverfahren nicht an die Öffentlichkeit gelangen. "Auch nicht an andere Fraktionsmitglieder", schreibt das Gericht ausdrücklich. Wer den Inhalt von Elke Protzmanns Aussage bei der Polizei bei der CSU-Sitzung öffentlich machte, ist nicht bekannt.
Eine Zeugenaussage bei der Polizei in einer Fraktionssitzung bekanntzugeben ist ja unglaublich.
Das Vorgehen sollte Folgen haben!
Was für eine schallende Ohrfeige für den großen Strippenzieher und seine beiden Steigbügelhalter!