Im Bad Rodacher Stadtteil Rudelsdorf ist ein Machtkampf um die Einhaltung der Lämschutzverordnung entbrannt. Es wird vorerst keine Ausnahmeregelung geben.
Harald Weber, Ortssprecher im Stadtteil Rudelsdorf, unterstrich in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Montag im Rathaus mehrfach: "Ich würde nicht hier sitzen, wenn die Lage nicht so ernst wäre." Das Dorfleben ist offenbar empfindlich gestört, weil ein zugezogener Bürger mit allen Mitteln auf die Einhaltung der Lärmschutzverordnung pocht, die 2007 für die Kernstadt eingeführt wurde. Weber redete dann Klartext und betonte, dass mehrfach bereits Dorfbewohner von der Privatperson angezeigt worden seien, weil an Samstagen vor 9 oder nach 19 Uhr der Rasenmäher lief oder Holz gesägt wurde. Heftige verbale Dispute seien die Folge gewesen. "Vielfach haben die Leute aber keine andere Wahl, als mit diesen Arbeiten auf das Wochenende auszuweichen, weil sie berufstätig sind", so Weber weiter. Im Sinne des Dorffriedens regte er an, eine Ausnahmeregelung für den Stadtteil zu erwägen.
Vorschlag des Bürgermeisters
Sowohl Hermann Liebermann als auch Axel Dorscht (beide SPD) und Christoph Herold (CSU) zeigten sich wenig begeistert. "In Rudelsdorf sind die Verhältnisse nicht anders als in den anderen Stadtteilen. Würde man einen herausheben, schaffte man einen Präzedenzfall", so die Meinung der Stadträte im Grundtenor. Die Reaktionen seien dann "noch nicht absehbar". Kämmerer Michael Fischer wunderte sich, dass es "eine einzelne Person schafft, in dieser Frage den Stadtrat zu aktivieren".
Bürgermeister Tobias Ehrlicher (SPD) schlug eine Ortsbegehung in Rudelsdorf vor, um zu prüfen, welche Arbeiten wann in den einzelnen Gebieten (Dorf-, Wohn-, Mischgebiet) erledigt werden könnten, was schließlich auch angenommen wurde.
Einstimmig genehmigten die Räte den Einbau von sieben Kipptoren zu den Geräteräumen in der Bayernhalle. Der Auftrag wurde an eine ortsansässige Firma vergeben.
Plastikplättchen als Unfallschutz
Vor Beginn der Sitzung besichtigten die Ausschussmitglieder den Kinderspielplatz "Haba-Outlet" in der Coburger Straße im Hinblick auf Schutzmaterial bei den Spielgeräten, die auf dem Schlossplatz aufgestellt werden sollen. Der Bürgermeister favorisierte deutlich, farbige Plastikplättchen als Unfallschutz anzuschaffen.
Befürwortend wurden drei Bauanträge an den Stadtrat weitergeleitet. Unter anderem planen Betina und Siegfried Müller den Neubau von drei Wohnhäusern in der Meininger Straße. Zurückgestellt wurde dagegen der Antrag auf Umfunktionierung einer bestehenden Halle in Lempertshausen zu einem metallverarbeitenden Betrieb.
Schließlich gab der Bürgermeister den Termin zur Einweihung des neuen Hochbehälters am Reith bekannt. Die Feierlichkeiten sollen am Sonntag, 3. Juni, stattfinden.
Uneinsichtigkeit und Sturheit holen den Zeigefinger hervor: Der Gedanke ist sehr alt. Wer ihn zuerst hatte, ist wohl kaum sicher zu belegen. Zu einer genauen Formulierung wie „Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt“ oder „Die Freiheit des einen hört da auf, wo das Recht des anderen beginnt“ scheint ein Urheber unbekannt zu sein.
Der Gedanke kommt in einem Naturrechtsdenken mit Freiheit als wichtigem Grundbegriff in Recht und Politik vor. Im Zeitalter der Aufklärung ist er in Rechtstexten formuliert worden.
Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des droits de l'homme et du citoyen) vom 26. August 1789, Artikel 4:
„La liberté consiste à pouvoir faire tout ce qui ne nuit pas à autrui : ainsi l’exercice des droits naturels de chaque homme n’a de bornes que celles qui assurent aux autres Membres de la Société, la jouissance de ces mêmes droits. Ces bornes ne peuvent être déterminées que par la Loi?
„Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen nur die Grenzen, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuß der gleichen Rechte sichern. Diese Grenzen können allein durch Gesetz festgelegt werden.“
Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten vom 5. Februar 1794, Einleitung II. Allgemeine Grundsätze des Rechts. §. 83. „Die allgemeinen Rechte des Menschen gründen sich auf die natürliche Freyheit, sein eignes Wohl, ohne Kränkung der Rechte eines Andern, suchen und befördern zu können.“
„Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des andern nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann.“
Vermeidbare Lärmbelästigung
Wer braucht schon eine Lärmschutzverordnung, wenn sich niemand daran halten muss? Das ist genauso wie bei der StVO. Also abschaffen - und jeder kann machen, was er will, ohne belangt zu werden. Wollen wir wieder ins Mittelalter? Wo zu dann noch Staatsgewalt, Grundgesetz und Demokratie? Ein Zusammenleben geht nun mal ohne Kompromisse nicht. Und die legt die Gemeinschaft fest...
Dem zugezogenen lärmgeplagten und anzeigefreudigen Bürger würde ich raten, auf einen Einödhof zu ziehen. Dort hätte er seine Ruhe. Was ihm wohl auch nicht recht wäre. Denn worüber könnte er sich dort beschweren?
Was die ganze Sache mit dem Mittelalter zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.