Kommt die Allgemeinverfügung?

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So genannte "Spaziergänge" könnten in Zukunft einer Allgemeinverfügung unterliegen.
So genannte "Spaziergänge" könnten in Zukunft einer Allgemeinverfügung unterliegen.
F.Deáky

Nächste Woche könnte die Stadt Coburg eine Allgemeinverfügung erlassen, dann wären so genannte Corona-"Spaziergänge" nicht mehr so möglich

Oberbürgermeister Dominik Sauerteig (SPD) hat den Fraktionsspitzen gestern vorgeschlagen, dass die Stadt eine Allgemeinverfügung rund um die so genannten "Spaziergänge" vorbereiten könne. Sollte diese kommen, könnten die Treffen der Corona-Maßnahmen-Gegner nicht mehr wie bislang unangemeldet stattfinden.

Ab dem 24. Januar?

Die Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates hätten diesen Vorschlag wohlwollend aufgenommen, sagte Stadt-Sprecher Louay Yassin unserer Redaktion. Die Fraktionschefs hätten jetzt bis kommenden Mittwoch Zeit, sich zum Vorschlag zu äußern. Sollte im Verlaufe der kommenden Woche eine solche Verfügung erarbeitet werden, gälte sie ab dem 24. Januar.

Anmeldung aber möglich

Sollte sich allerdings im Vorfeld ein Anmelder für die "Spaziergänge" finden, wie das in anderen Städten bereits der Fall ist, könne eine dann angemeldete Demonstration unter Umständen auch ohne Verfügung unter entsprechenden Auflagen stattfinden. Yassin: "Die Versammlungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut, das erkennt auch der OB an. Und da muss man sich sehr, sehr gut überlegen, wie man damit umgeht."

Zwei Werktage

Aber: Auch die Treffen gegen die Corona-Maßnahmen seien Demonstrationen, wie man sie auch immer nenne. "Uns geht es darum, einen Gleichklang herzustellen zu anderen Demonstrationen, die auch stattfinden können, nachdem sie angemeldet worden sind." Eine Anmeldung müsse immer jeweils zwei Werktage vor dem Termin erfolgen.