Die Lärmschutzverordnung soll für den Stadtteil Rudelsdorf wegfallen, beschloss der Bau- und Umweltausschuss einstimmig.
Spontanen Applaus gab es bei der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Bad Rodach. Knapp 20 Rudelsdorfer Bürger klatschten Beifall, als die Entscheidung feststand: Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses votierten in der Sitzung am Montag einstimmig dafür, die Lärmschutzverordnung für den Bad Rodacher Stadtteil zu kippen. Eine entsprechende Empfehlung wird an den Stadtrat gehen, der dann in der Sitzung am 22. Oktober entscheidet.
Einer gegen alle
Zuvor hatte Ortssprecher Harald Weber nochmals auf die massiven Konflikte zwischen den Rudelsdorfern und einem zugezogenen Neubürger hingewiesen, der peinlichst genau auf die Einhaltung der Verordnung beharre. Dies sei, angesichts der anfallenden Hausarbeiten bei gleichzeitiger beruflicher Beanspruchung der Bürger, nicht immer möglich, betonte Weber. 40 Unterschriften wurden in Rudelsdorf gesammelt, die alle eines zum Ziel hatten: Wegfall der Lärmschutzverordnung.
Bürgermeister Tobias Ehrlicher (SPD) zeigte sich von dieser Quote beeindruckt und bekräftigte, das "Bürgerbegehren" zu unterstützen. Christoph Herold (CSU) hielt eine "juristische Absicherung" dieser Maßnahme für unerlässlich, ebenso wie SPD-Fraktionssprecher Axel Dorscht, der auf die Satzung des Freistaates Bayern verwies. Demnach sei die Verordnung bindend. Kämmerer Michael Fischer räumte ein, dass eher die Herausstellung eines Stadtteils in dieser Frage zu juristischen Problemen führen könne. Dennoch wolle man gemeinsam den Versuch starten.
Prioritäten bei Kernwegen
Der Bürgermeister gab dann einen aktuellen Sachstand zum Ausbau des Kernwegenetzes der Stadt. Danach stehen die Gemeindeverbindungsstraßen Lempertshausen/Heldritt, Elsa/Heldritt (Gülleweg), Breitenau/Gauerstadt, Niederndorf/Gauerstadt und Sülzfeld/Schlettach ganz oben auf der Prioritätenliste. Der nächste und wichtigste Schritt zur Realisierung gelte jetzt dem Grunderwerb. Alle Straßen sollen bei freiem Begegnungsverkehr auf 5,50 Meter Breite ausgebaut werden.
Eine persönliche Vorsprache von Oliver Damar mit dem Architekten erachteten die Räte bei einem Bauantrag für erforderlich. Der Bauherr plant den Umbau und die Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses Heldburger Straße 2 und 4, wobei die gesamte Länge des "Bräutigamsgäßchens" betroffen ist.
Zwei Besichtigungen standen vor der Sitzung auf dem Programm. In Gauerstadt wird ein bestehendes Gebäude unterhalb der Kirche zu einem Feuerwehrgerätehaus umgebaut. Michael Fischer bezifferte die geschätzten Kosten auf 60 000 Euro. Geplant ist in diesem Zusammenhang der Einbau von Toiletten, die auch bei öffentlichen Veranstaltungen im Ort genutzt werden können.
In der Bayernhalle sind acht neue Abtrennungstore zu den Geräteräumen ausgetauscht worden (Gesamtkosten: 33 000 Euro). Ein weit größeres Projekt (rund 100 000) Euro, so Michael Fischer weiter, stehe in spätestens zwei Jahren an, wenn die ausfahrbare Tribüne komplett ersetzt werden muss.
Auch ein Stadtrat, schon gar nicht Bürgermeister, kann eine einmal getroffene Verordnung nur widerrufen oder ändern (ganz und für alle!) - aber niemals Einzelne oder Teile der Kommune, für die er zuständig ist, ausnehmen. Das widerspricht ganz einfach erst einmal dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürger. Aber die Stadt Bad Rodach scheint zu viel Geld zu haben, wenn sie sich den Rechtsstreit durch verschiedene Instanzen leisten kann. Oder will man als "Bananenrepublik-Beispiel" durch die bundesdeutsche Presselandschaft?
Haben die Damen und Herren des Stadtrates eigentlich im Hinterkopf, dass es in Bayern so etwas gibt wie "DTV
Deutscher Tourismusverband e.V., DHV Deutscher Heilbäderverband e.V.: Begriffsbestimmungen / Qualitätsstandards
für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte- einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilbrunnen und Heilquellen"?: Dort steht unter 3 Lärmschutz (1) Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Lärmimmissionen auf Grund einer entsprechenden Bauleitplanung und anderer gemeinderechtlicher, wie übergeordneter immissionsschutzrechtlicher Vorschriften (gegebenenfalls auch in analoger Anwendung) zum Wohl der Patienten und Erholungsgäste auf ein verträgliches Mindestmaß beschränkt werden. Dies betrifft vor allem normalen Alltagslärm, Lärm durch Gewerbebetriebe und Baulärm. Im Kurgebiet sind besondere Vorkehrungen zu treffen, um die Mittags- und Nachtruhe der Kurgäste zu gewährleisten. Die Gemeinde hat bei Beschaffungen darauf zu achten, dass Geräte und Fahrzeuge dem neuesten Stand der Lärmschutztechnik entsprechen. Durch Nach- und Umrüstungen sind im Sinne eines ständigen Verbesserungsprozesses alle Möglichkeiten moderner Lärmschutztechnik zu nutzen. (2) Mit Lärm verbundene Veranstaltungen sind dem Ruhebedürfnis der Gäste unterzuordnen... usw.
Will man tatsächllich den Namenszusatz "Bad" riskieren? Dessen Berechtigung wird übrigens alle 10 Jahre überprüft., und läuft weiter, solange sich niemand daran stört.