Bei der Neugestaltung des Marktplatzes in Neustadt bei Coburg ist es noch offen, ob und wie Anlieger der Zufahrtsstraßen zur Kasse gebeten werden (müssen).
Könnte die Neugestaltung des Neustadter Marktplatzes samt seiner Zufahrtsstraßen eines der ersten städtischen Projekte in der Stadt sein, bei denen die Anlieger über die Straßenausbaubeitragssatzung finanziell beteiligt werden? Mit voller Überzeugung verneinen konnte Oberbürgermeister Frank Rebhan (SPD) diese Frage von Florian Bauer bei der Bürgerversammlung am Montagabend in der Gaststätte Eckstein nicht. Aber davon, dass die Anwohner am Ende einen Großteil des Umbaus zahlen müssen, könne man auf keinen Fall reden, stellte Rebhan klar. "Im Dezember", versicherte der Oberbürgermeister, "wissen wir mehr."
Ohne zum wiederholten Mal auf den Inhalt der Straßenausbaubeitragssatzung im Detail einzugehen, erklärte Frank Rebhan, dass (wenn überhaupt) nur ein kleiner Teil der Marktplatzneugestaltung über Anliegerbeiträge abgerechnet werden müsse: Nämlich der, der direkt die Straßen betreffe. Der öffentliche Teil des Marktplatzes sei finanziell ohne Frage eine Sache der Stadt. Zudem sei es so, dass nach den derzeitigen Plänen nur Teilstücke der Zufahrtsstraßen auf den Markt ausgebaut werden sollen. In voller Länge ist dies nicht vorgesehen.
Klartext - und den mit großer Konsequenz - sprach Frank Rebhan, was die Pflicht zur Einführung der Straßenausbaubeitragssatzung betraf. Burkhard Grempel hatte das Thema angesprochen und der Stadt unterstellt, sie presche beim Erlass der Satzung vor. "Das ist nicht wahr", stellte der Oberbürgermeister klar und ergänzte: "Bei solchen Vorwürfen werde ich giftig." Die Stadt sei verpflichtet, die Satzung - was bei 75 Prozent aller Kommunen im Freistaat schon der Fall ist - einzuführen. Derzeit verhandele man mit der Rechtsaufsicht, um einen eigenen Satzungsentwurf zum Vorteil der Neustadter Grundstückseigentümer auf den Weg zu bringen. Beschließe man diesen nicht, werde die Rechtsaufsicht eine Mustersatzung in Neustadt zur Anwendung bringen. Und da komme jeder Einzelne auf jeden Fall schlechter weg.
Ilona Schramm, die langjährige Vorsitzende der Siedlergemeinschaft Stadtrandsiedlung, unterstützte Frank Rebhan in seiner Argumentation: "Wir müssen darüber froh sein, wie es in Neustadt läuft." Der Stadt bleibe nach derzeitiger Rechtslage nichts anderes übrig, als die Satzung einzuführen. Die Straßenausbaubeitragssatzung, so ungerecht sie auch sei, habe in Bayern verpflichtenden Status. Schramm warnte davor, auf Zeit zu spielen und am Ende vielleicht sogar die gefürchtete Mustersatzung aufs Auge gedrückt zu bekommen - denn mit der werde die Stadt sogar verpflichtet, bis zu 20 Jahre zurück Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Frank Schiweck hatte auch so seine Bedenken und berichtete von Gerüchten über Beiträge von bis zu 150 000 Euro für Grundstückseigentümer. Auch da: Klartext von Rebhan. "Solche Zahlen wird es bei uns nicht geben", sagte der Oberbürgermeister und verwies auf die Erfahrungen aus der Stadt Sonneberg, wo es eine Straßenausbaubeitragssatzung seit geraumer Zeit gibt. 5000 Euro Ausbaubeitrag sei dort über den Daumen gepeilt schon ein hoher Satz, "in der Regel liegt man aber deutlich darunter". Zudem werde die Stadt den Beitragspflichtigen Möglichkeiten einräumen, ihre Zahlungen über einen längeren Zeitraum zu strecken.
"Luxusprojekte", wie sie der Oberbürgermeister nannte, könne man über die Straßenausbaubeitragssatzung ohnehin nicht finanzieren. Der Anteil der Anlieger werde immer nur auf die Standardausführung hin berechnet. Was darüber hinaus, insbesondere gestalterisch, getan werde, gehe zu Lasten der Stadtkasse. Gleiches gilt für Deckensanierungen, die - im Gegensatz zum Vollausbau - nicht über eine Ausbausatzung abgerechnet werden. "Da zahlt der Bürger nichts", stellte Frank Rebhan klar.