Gebühren werden in Weitramsdorf neu verteilt

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Am Scheideweg: Während die Gemeinde Weitramsdorf gegen das Urteil zu den Straßenausbaubeiträgen in der Schäfersgasse Berufung beantragen wird, nimmt sie das Urteil des Bayreuther Verwaltungsgerichtes zur Neukalkulation der Beiträge im Blumenweg an. Foto: Berthold Köhler
Am Scheideweg: Während die Gemeinde Weitramsdorf gegen das Urteil zu den Straßenausbaubeiträgen in der Schäfersgasse Berufung beantragen wird, nimmt sie das Urteil des Bayreuther Verwaltungsgerichtes zur Neukalkulation der Beiträge im Blumenweg an. Foto: Berthold Köhler

Weitramsdorf akzeptiert das Urteil für den Blumenweg und geht für die Schäfersgasse in Berufung. Anlieger, die früheren Bescheiden nicht widersprachen, müssen mit höheren Beiträgen rechnen.

Der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung am Montagabend mit den Konsequenzen aus den beiden Urteilen des Verwaltungsgerichts Bayreuth über die Rechtmäßigkeit der für die Schäfersgasse und den Blumenweg erhobenen Straßenausbaubeiträge. Nach den nun auch schriftlich vorliegenden Urteilen, die der geschäftsleitende Beamte Heiko Geuß erläuterte, muss die Verwaltung in beiden Fällen die Beitragssätze pro Quadratmeter reduzieren. Die anrechenbaren Grundstücksflächen steigen.

Die Klagen wurden jeweils abgewiesen und die von der Kommune erlassene Beitragssatzung als rechtmäßig beurteilt. Selbst der Ausbau wurde im ausgeführten Umfang als weitgehend gerechtfertigt eingestuft.


Der auf die Anlieger umzulegende Aufwand wurde lediglich leicht reduziert, weil die Kosten für die Fahrbahnerneuerung oberhalb der Entwässerungsleitung der Entwässerung und nicht dem Straßenbau zuzurechnen sind. Das Verwaltungsgericht verfügte, den Aufwand für die Schäfersgasse von 63 881,18 Euro auf 61 918,61 Euro und für den Blumenweg von 134 250,03 Euro auf 130 150,66 Euro zu senken. Es setzte auch die anrechenbaren Grundstückflächen neu fest. Wie Geuß ausführte, bezieht der Faktor alle laut Bebauungsplan zulässigen Geschossflächen ein. "Ein Dachgeschoss ist unabhängig vom Ausbauzustand als Vollgeschoss anzusehen", so Geuß. "Jeder darf dort dann vollgeschossig sein Dach ausbauen", ergänzte Bürgermeister Wolfgang Bauersachs (BfB). Tiefenbegrenzungen ließ das Gericht nicht zu. Weitere Häuser auf einem Buchgrundstück erhöhten den Nutzungsfaktor ebenfalls.


Flächen verdreifacht

Insgesamt bezifferte das Verwaltungsgericht die anrechenbaren Flächen für die Schäfersgasse auf 31 545,33 Quadratmeter (vorher 10 376,76 Quadratmeter), für den Blumenweg auf 22 149,67 Quadratmeter (vorher 20 220,07 Quadratmeter).
Dass sich die Flächen in der Schäfersgasse verdreifachten, begründete der geschäftsleitende Beamte mit der vom Gericht als fehlerhaft beurteilten Abschnittsbildung: "Während die Gemeinde nur die Anlieger am ausgebauten Bereich heranzog, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts aufgrund neuerer VGH-Rechtsprechung die gesamte Schäfersgasse, von der Einmündung der Staatsstraße bis zum Beginn des Flurweges, heranzuziehen."

Die Kläger scheiterten mit ihrer Forderung nicht direkt angrenzende Grundstücke und Straßen, wie die Reutersgasse und den St-Michaels-Platz, mit in die Berechnung einzubeziehen. Durch die Neuberechnung der Grundstücksflächen und des Aufwands reduzieren sich die Beiträge pro Quadratmeter in der Schäfersgasse von 6,1526 Euro auf 1,9458 Euro, im Blumenweg von 6,6394 Euro auf 5,8760 Euro.

Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat vor, gegen das die Schäfersgasse betreffende Urteil vorzugehen und Antrag auf Zulassung zur Berufung zu stellen. Bauersachs wehrte sich dagegen, dass die Abschnittsregelung als fehlerhaft beurteilt wurde, sei sie doch mit dem Landratsamt Coburg und dem Prüfungsverband besprochen worden. 2013, als die Bescheide ergingen, hätte noch eine andere Rechtsprechung vorgelegen, bestätigte der frühere Bürgermeister Christian Gunsenheimer (FW).

Das Gremium folgte mehrheitlich der Empfehlung, drei Gemeinderäte stimmten dagegen. Dem zweiten Vorschlag der Verwaltung, im Falle des Blumenwegs auf Einlegung von Rechtsmitteln zu verzichten, stimmten alle anwesenden Gemeinderäte zu.


Einige werden entlastet, einige dagegen belastet

Wird das Urteil rechtskräftig, würden zahlreiche Anlieger beitragsmäßig entlastet, andere Anlieger müssten höhere Beiträge zahlen, informierte Geuß. Er fügte hinzu: "Das trifft leider auch die Anlieger, die damals keinen Widerspruch gegen ihren Bescheid eingelegt haben."
Bis zur Klärung des Falles Schäfersgasse sollen auch hier die Anlieger vorsorglich noch 2016 die neu berechneten Beitragsbescheide erhalten, um Verjährungen zu vermeiden. Wer bereits gezahlt habe, könne mit Rückzahlungen rechnen, während andere Anlieger neu herangezogen würden. Bis zur Rechtskraft der Urteile sollen die neuen Ausbaubeiträge zinslos gestundet werden.