Fünf Jahre Haft für "versierten Schläger" aus Coburg

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Das Landgericht Coburg verhandelte einen speziellen Fall von Körperverletzung mit Todesfolge.Symbolbild: Hildenbrand/dpa
Das Landgericht Coburg verhandelte einen speziellen Fall von Körperverletzung mit Todesfolge.Symbolbild: Hildenbrand/dpa

Ein 34-jähriger Coburger wird zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Suff seine Lebensgefährtin totgeprügelt hat.

"Der Angeklagte war ein versierter Schläger", sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht, Gerhard Amend, in seiner Urteilsbegründung. Das Bundeszentralregister des 34-jährigen Angeklagten aus Coburg listete seit dem Jahr 2007 vier Vorstrafen wegen gefährlicher oder vorsätzlicher Körperverletzung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auf. Bei allen Taten war Alkohol im Spiel.

Geahndet wurden die Vergehen mit Freiheitsstrafen und Geldstrafen in Höhe von 1350 Euro, die allerdings wohl nicht der Mann, der als Leiharbeiter tätig ist, sondern seine Mutter bezahlte. Weil er seine Lebensgefährtin getötet haben und drei weitere Körperverletzungen und eine Sachbeschädigung begangen haben soll, musste sich der Coburger, der die Taten leugnete, vor Gericht verantworten.


"Sie hat einen Schlag in die Fresse verdient"

"Sie hat einen Schlag in die Fresse
verdient." Dies sei die wörtliche Aussage des Angeklagten zu einem Vorfall im April 2014, sagte Gutachter Dr. Michael Zappe vom Bezirksklinikum Bayreuth. An jenem Tag habe der Angeklagte, der angab, jeden Tag exzessiv Wodka zu trinken, mit einer Bekannten ausgiebig gezecht. Nachdem die Frau seine Mutter beleidigt hatte, soll ihr der Coburger drei Rippen gebrochen und sie durch Faustschläge am Rücken verletzt haben.

Am 6. Januar 2014 starb die damalige Lebensgefährtin des Coburgers in der gemeinsamen Wohnung in Rödental. Die Gerichtsmedizin stellte einen Milzriss fest, an dem die Frau innerlich verblutete, außerdem massive Hämatome am Hinterkopf. Der Angeklagte, der sich zur Tatzeit mit in der Wohnung befand, beharrte darauf, nichts mit dem Tod der Frau zu tun zu haben. Sie sei gestorben, während er im Wohnzimmer Reparaturarbeiten vorgenommen habe. Er und seine Familie, die er zu der Toten hinzugerufen hatte, erklärten, dass die Frau hochgradig alkoholisiert und schon öfter schwer gestürzt sei. Eine Woche vorher habe sie sich bei einem Treppensturz erheblich verletzt. Seine geschwollenen Finger und eine Verletzung am Fuß begründete der Mann mit "Boxübungen" an einem Holzbrett.


"Es gibt keine Anzeichen, dass er sich nicht der Strafbarkeit seines Handels bewusst gewesen ist"

Zwei Gutachter attestierten dem Angeklagten eine manifestierte Alkoholabhängigkeit und als Folge davon hirnorganische Beeinträchtigungen, zudem Reifungsdefizite, deutliche Selbstüberschätzung und mangelnde Kritikfähigkeit sowie keinerlei Unrechts- und Schuldbewusstsein. "Es gibt keine Anzeichen, dass er sich nicht der Strafbarkeit seines Handels bewusst gewesen ist", urteilte Zappe. Eine verminderte Steuerungsfähigkeit durch den Alkoholgenuss konnte er jedoch nicht vollends ausschließen.

Für Oberstaatsanwalt Martin Dippold war unzweifelhaft, was sich an jenem Nachmittag im Januar zugetragen hatte: "Es war definitiv kein Sturz, sondern eine massive stumpfe Gewalteinwirkung", sagte er in seinem Plädoyer. Das Gutachten von Rechtsmediziner Prof. Dr. Peter Betz aus Erlangen hätte dies zweifelsfrei ergeben. Dippold zitierte Betz, der von elf Verletzungen, vier davon frisch, am Schädel der Rödentalerin, weiteren Einblutungen und einem Milzriss sprach, die nur durch stumpfe Gewalteinwirkung hätten zustande kommen können. "Die Schwellungen an der Hand des Angeklagten und die Verletzungen am Fuß korrespondieren mit dieser Gewaltanwendung", betonte Dippold. Auch sei die Angeklagte einen Tag vor Silvester eben nicht - wie von dem Angeklagten behauptet - die Treppe hinuntergefallen. "Ein Sturz", so zitierte er Betz, "hätte nicht diese Verletzungen hervorrufen können."

Der Rechtsanwalt des 34-Jährigen, Matthias Loßmann, sah dies anders und forderte einen Freispruch: Die Rödentalerin hätte auch von einem Dritten getötet worden sein können, argumentierte er. Loßmann kritisierte die unsachlichen Äußerungen des Rechtsmediziners ("geschlagen wie ein Berserker") und zweifelte an, dass sein 85 Kilogramm schwerer Mandant die durch ihren Alkoholkonsum ausgezehrte Rödentalerin derartig habe schlagen können, dass sichtbare Spuren an der Hand zurückblieben. Er ging von einer anderen Tatversion aus und meinte: "Die Beweise reichen nicht aus."


Therapie schafft er wohl nicht

Amend stellte fest, dass Betz seine Aufgaben als Rechtsmediziner ordnungsgemäß ausgeführt habe. Den 34-jährigen Coburger befanden die Richter schuldig der Körperverletzung mit Todesfolge sowie der vorsätzlichen Körperverletzung in drei Fällen sowie Sachbeschädigung. Sie folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf fünf Jahre Freiheitsstrafe. Aufgrund seiner Hirnschädigung und des fehlenden Willens, so Amend, sei der Mann jedoch nicht in der Lage, eine Therapie in einer Entziehungsanstalt durchzustehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.