"Müssen Spielverderber sein": Stadt Coburg klärt über Fake-Schreiben auf

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Verdi hat für Montag vielerorts zu einem Warnstreik im ÖPNV aufgerufen. In diesem Zusammenhang kursiert ein gefälschtes Schreiben in Coburg.

Der 2. Februar steht im Zeichen eines deutschlandweiten Warnstreiks im Nahverkehr. Auch Franken ist betroffen. In Nürnberg stehen beispielsweise U-Bahnen und Straßenbahnen komplett still. In Coburg gibt es unterdessen "keinerlei Streiks", wie der Pressesprecher der Stadt Yassin Louay inFranken.de mitteilt. 

Etwas anderes behauptet ein Schreiben, das in Whatsapp-Gruppen von Eltern kursiert sei. Es ist mit dem Logo und der Internetadresse der Stadt Coburg versehen und trägt den Titel "Warnstreik im öffentlichen Nahverkehr am Montag, 02.02.2026". Demnach soll der Unterricht an diversen Schulen ausfallen.

"Ist eine Straftat": Stadt Coburg erbost über Fake-Schreiben

In Folge des Warnstreiks sei der Bus- und Bahnverkehr vollständig eingestellt, heißt es. Aufgrund der fehlenden Beförderungsmittel finde daher kein Unterricht in den Real- und Wirtschaftsschulen sowie in Gymnasien und weiterführenden Schulen Coburgs statt. Es folgt eine Liste mit den konkreten Schulnamen. Die Stadt teilt dieses Schreiben in den sozialen Medien und schreibt dazu: "Wir müssen hier der Spielverderber sein, dieses angebliche Schreiben der Stadt Coburg macht gerade die Runde."

Es stamme nicht von der Stadt und der Unterricht finde regulär statt. Eine derartige Information hätte die Stadt auch auf ihrer Webseite www.coburg.de veröffentlicht. "Mit solchen Sachen scherzt man nicht", sagt Louay wütend im Gespräch mit inFranken.de. Kinder könnten aufgrund dieses Fakes den Unterricht verpassen und Eltern kämen in Betreuungsnot, betont er. In seiner sechsjährigen Tätigkeit als Stadtsprecher habe er so etwas noch nicht erlebt. "Das ist meines Erachtens eine Straftat."

Tatsächlich berechtigen Streiks nicht dazu, von Schule oder Arbeitsplatz fernzubleiben. Die Schulpflicht bleibt bestehen und Eltern haben eine Lösung zu finden, wie Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte der dpa erklärt hat.

Vorschaubild: © Lena Büttner / inFranken.de (Archivbild)