Ein Brand, eine Anzeige und Valium

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Der Eingangsbereich des Coburger Justizgebäudes. Foto: CT-Archiv
Der Eingangsbereich des Coburger Justizgebäudes. Foto: CT-Archiv

Der Brand in der Praxis 2016 war einer der Auslöser für die Ermittlungen gegen einen Coburger Arzt. Das wurde in der Verhandlung am Mittwoch deutlich.

Der überführte Brandstifter hatte ausgesagt, dass er von dem Arzt gegen Geld Diazepam (bekannt als Valium) erhalten habe. Außerdem hatte eine ehemalige Patientin Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs erstattet. Deshalb erfolgte im März 2017 eine Durchsuchung der Praxisräume.

In der Verhandlung am Mittwoch sagte der Beamte aus, der die Ermittlungen wegen des Diazepams geführt hatte. Die Polizei wollte herausfinden, ob der Arzt weitere Patienten mit dem Mittel versorgt hatte. Parallel liefen bereits die Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs. Die ehemalige Patientin hatte im September 2016 Anzeige erstattet, ein knappes halbes Jahr nach dem Brand. Ihr Hausarzt hatte sie auch wegen einer psychischen Störung behandelt und laut Anklageschrift in dieser Zeit zu einer sexuellen Beziehung gedrängt.

Im Zuge der Hausdurchsuchung stießen die Beamten auf zwei private Darlehensverträge, die auf eine weitere Frau liefen. In der Vernehmung zeigte sich, dass auch diese Frau von dem Arzt wegen einer psychischen Störung behandelt wurde und währenddessen eine Beziehung mit ihm eingegangen war. Beide Frauen treten in dem Verfahren als Nebenklägerinnen auf und müssen auch als Zeuginnen aussagen. Das wird aber wahrscheinlich teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen.

Abgeschlossen wurde am Mittwoch die Anhörung von Zeugen zu dem Betrugsverfahren. Der Arzt soll laut Anklage Abrechnungsbetrug begangen und dabei die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) um rund 50.000 Euro geschädigt haben. Die KVB hat aber im Jahr 2016/17 eigene Ermittlungen angestellt und das zuviel gezahlte Honorar zurückgefordert.

Der Verteidiger des Arztes wies immer wieder darauf hin, dass eine betrügerische Absicht nicht nachzuweisen sei. Sein Mandant habe wie gewohnt eine "Konsultationspauschale" abgerechnet, ohne zu bemerken, dass sich die Voraussetzungen für die Abrechnung dieser Pauschale 2008 geändert hätten. Auch die KVB habe den Arzt nicht darauf hingewiesen, dass diese Pauschale nur noch bei überwiesenen Patienten angesetzt werden könne und nicht "auf Originalschein".

Gegen den Arzt war aber schon 2011 wegen Abrechnungsbetrugs ermittelt worden. Damals hatte ihn die Kripobeamtin darauf hingewiesen, dass die Konsultationspauschale nur bei direktem Kontakt zwischen Arzt und Patient abgerechnet werden könne. Der fragliche Patient saß aber in Haft. Der Arzt habe somit gewusst, dass sich bei der "Konsultationspauschale" etwas geändert habe, aber sich nicht weiter informiert. Insoweit habe er Fehler in Kauf genommen und bewusst betrogen, argumentierte am Mittwoch die Staatsanwältin.