Jugendliche Eifersüchteleien um einen ausgespannten Freund waren die Ursache für einen hitzigen Streit zweier 18-jähriger Mädchen beim Hexenfeuer in Tambach. Eine von ihnen stand nun vor Gericht.
Eine der beiden Beteiligten verlor als Folge davon ein Stück ihres rechten Frontzahnes. Eine mittlerweile 19-jährige Weitramsdorferin wurde beschuldigt, am 30. April dieses Jahres die Verletzungen mit einem Bierglas verursacht zu haben, und musste sich deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendgericht verantworten.
Die Angeklagte, die sich zurzeit in einer Ausbildung befindet, erklärte, sie sei von der Geschädigten als "Schlampe" bezeichnet worden. Daraufhin habe es ein hitziges Wortgefecht gegeben. Die Geschädigte habe versucht, ihr ein Getränk ins Gesicht zu schütten. Bei dem Streit ging es um einen jungen Mann, den die Auszubildende ihrer Rivalin "ausgespannt" hatte. Der junge Mann kam seiner Freundin zu Hilfe und schüttete seine Maß Bier über der Geschädigten aus, kurz darauf machte seine Freundin das Gleiche.
Dabei soll die junge Frau von der 19-Jährigen im Gesicht getroffen worden und ein Zahn abgebrochen sein.
Vor Gericht gab die Angeklagte zwar den Streit zu, bestritt allerdings, die Geschädigte mit dem Glas überhaupt berührt zu haben. "Wenn ich sie aus Versehen erwischt hätte, hätte ich das bemerkt", sagte sie aus. Widersprüchliche Zeugenaussagen machten die Wahrheitsfindung für Jugendrichterin Susanne Hinz nicht leicht: Sowohl das spätere Opfer als auch die Angeklagte gaben an, jeweils zuerst von der anderen beschimpft worden zu sein. Der Freund der Angeklagten, der kaugummikauend in den Zeugenstand trat und sich damit eine Rüge der Richterin einhandelte, brachte nur wenig Licht in die Angelegenheit.
Eine weitere Zeugin konnte sich allerdings an die Tat erinnern: Sie habe gesehen, wie die 19-Jährige mit dem Glas auf ihre Rivalin losgegangen sei, sagte sie aus.
Den entscheidenden Moment, als das Glas auf das Gesicht auftraf, habe sie allerdings verpasst. Erst als ihre Freundin weinte und schrie, habe sie wieder nach vorne geblickt.
Jugendtypisch oder nicht?
Für die Staatsanwaltschaft bestätigte sich der Sachverhalt. Es habe bereits im Vorfeld Konflikte wegen des jungen Mannes gegeben, die schließlich eskaliert seien. Zwar führe die 19-Jährige ein selbstständiges Leben und mache einen ausgesprochen verantwortungsbewussten Eindruck, was in der Regel eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht nach sich ziehe. Dennoch plädiere sie auf eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht, denn bei der Tat handele es sich eindeutig um eine jugendtypische Verfehlung. Sie forderte für die Angeklagte, die keine Vorstrafen hat, eine Geldauflage von 300 Euro und 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Für die Verteidigerin Stefanie Hollweg stand dagegen eindeutig fest, dass keine objektive, unabhängige Zeugenaussage vorliege und ihre Mandantin deshalb freizusprechen sei. Richterin Susanne Hinz sprach die Angeklagte schuldig, verurteilte sie zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie zu 200 Euro Geldstrafe und nahm in der Urteilsbegründung das Wort "Kindergarten" in den Mund. "Bei der Tat hat es sich um mehr als eine jugendtypische Verfehlung gehandelt", sagte sie. Nur deshalb sei die Weitramsdorferin nach Jugendstrafrecht verurteilt worden und so noch glimpflich davongekommen.