Ein Coburger Hausarzt steht wegen Abrechnungsbetrugs vor Gericht - und das nicht zum ersten Mal.
Ein Verfahren, zwei Verhandlungssachen: Zum einen geht es in dem Prozess gegen einen Coburger Hausarzt um Abrechnungsbetrug, zum anderen soll der 62-jährige Mediziner mit zwei Frauen sexuelle Beziehungen unterhalten haben, obwohl er sie psychotherapeutisch behandelte. Deshalb ist er des sexuellen Missbrauchs angeklagt - er habe das Arzt-Patientinnen-Verhältnis ausgenutzt.
Am Dienstag ging es vor der Großen Strafkammer am Landgericht Coburg nur um den Abrechnungsbetrug. Deshalb war als Anklagevertreterin Anna Grebner angereist von der Hofer Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstraftaten. Geführt wurden die Ermittlungen aber in Coburg, und das nicht zum ersten Mal, wie eine Polizeihauptkommissarin aussagte: "Er war Stammkunde im Betrugsdezernat", sagte sie über den Angeklagten, der bereits zweimal zu Bewährungsstrafen verurteilt wurde. In dem einen Fall hatte er Leistungen für einen Patienten abgerechnet, der sich im fraglichen Zeitraum im Gefängnis befand. Da war nicht die Krankenkasse zuständig, sondern der Mann erhielt freie Heilfürsorge.
Im anderen Falle hatte der Arzt Patienten im sogenannten Hausarztmodell betreut und dafür auch von der AOK die Hausarztpauschale erhalten. Trotzdem hatte der Arzt über die Kassenärztliche Vereinigung Leistungen abgerechnet, die eigentlich mit der Hausarztpauschale schon abgegolten waren. Dieser Fall wurde im Frühjahr 2015 verhandelt; der Arzt erhielt damals eine Bewährungsstrafe. Wie die Polizistin sagte, habe sie noch in weiteren Fällen gegen den Mann ermittelt; allerdings wisse sie nicht, wie diese Verfahren ausgingen.
"Man erlebt selten so engagierte Beamte, die geradezu tunnelartig auf einen Beschuldigten fixiert sind", kommentierte Verteidiger Johann Schwenn. Die Polizistin war nicht die einzige Zeugin, deren Angaben er kritisch hinterfragte. Eine Ärztin, die im Frühjahr 2016 die Coburger Hausarztpraxis hatte kaufen wollen, unterzog er geradezu einem Kreuzverhör.
Der Kaufvertrag war schon unterschreiben und sah vor, dass Angeklagte als Angestellter weiter praktiziert und seine Nachfolgerin die Abrechnungen übernimmt. Doch weil die junge Ärztin nicht, wie erhofft, zum 1. April 2016 die Kassenzulassung erhielt, machte der Angeklagte den Verkauf rückgängig. Wenig später brannte seine Praxis aus. Die Ärztin hatte nach eigenen Angaben nun Zweifel, ob alle Angaben zu den Umsätzen der Praxis gestimmt hatten. Auf Anraten ihrer Rechtsschutzversicherung ging sie zur Polizei. "Ich wollte nicht in irgendwas reingezogen werden", sagte sie.
Laut Polizeiprotokoll hatte die Ärztin 2016 eindeutige Zweifel daran geäußert, dass der Brand durch einen Einbrecher gelegt worden sein könnte, der auf Betäubungsmittel aus war. Vor Gericht sagte die Ärztin nun aus, dass die Beamten sie gefragt hätten, was sie von der Angelegenheit halte. Der zweite Polizist, der wegen des Brands ermittelte und laut der Ärztin bei dem Gespräch dabei war, ist aber in dem Protokoll nicht erwähnt. "Protokolle müssen ja normalerweise wahr sein", kommentierte Anwalt Schwenn.
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