Wer in Coburg einen Hund ausführt, muss einen Kotbeutel für die Hinterlassenschaften des Vierbeiners dabei haben. Das war das Ziel eines Antrags.
Das Thema sollte am Donnerstag im Coburger Stadtrat verhandelt werden, wurde aber erneut vertagt. Denn während es in Thüringen möglich ist, dass Gemeinden eine Hundekotbeutelmitführpflicht anordnen, geht das in Bayern nicht. Was Gemeinden regeln dürfen und was nicht, regeln unterschiedliche Landesgesetze.
Immerhin hatte die Coburger Stadtverwaltung einen Hebel gefunden: In den städtischen Grünanlagen hätte man die Hundekotbeutel in der Tasche jedes Herrchens oder Frauchens zur Pflicht machen können; wer keinen Beutel dabei hat, dem droht ein Bußgeld. Eine entsprechende Änderung der Grünanlagensatzung war vorbereitet. Der Stadtrat hätte nur zustimmen müssen.
Doch dazu kam es gar nicht. Die Diskussion lief auf zwei Ebenen: "Was wollen wir in dieser Stadt denn noch alles reglementieren", echauffierte sich Gabriele Morper-Marr (SPD), während ihr Parteikollege Martin Lücke den Antragstellern Maximilian Forkel, Kurt Knoch und Jürgen Oehm (CSU/JC) Populismus vorwarf.
Gerhard Amend (CSB) wählte die juristische Ebene: Worauf sich die Bußgeldforderung gründe, und ob das auch für die Straßen am Goldbergsee gelte oder nur für die Grünflächen dort, fragte er. Angesichts dieser juristische Spitzfindigkeiten setzte Oberbürgermeister Norbert Tessmer (SPD) den Punkt wieder ab, damit alle von Amend aufgeworfenen Fragen beantwortet werden können.
Maximilian Forkel gab am Ende der Sitzung noch eine persönliche Erklärung ab: Der Antrag sei kein Populismus. "Wir haben lediglich ein Thema aufgegriffen, dass in allen Bürgerversammlungen der Stadt Coburg in den vergangenen Jahren heftig diskutiert wurde", insbesondere in Neuses wegen des Naherholungsgebiets am Goldbergsee.