Betreiber von Frei- und Hallenbädern können sich im Moment nicht vorstellen, wie ein Betrieb unter dem Gebot, Abstand zu halten, laufen könnte.
Sommer, Sonne, Temperaturen von mehr als 30 Grad Celsius - trotzdem sind die Freibäder geschlossen. Schwimmbecken und Wasserrutschen bleiben in der Saison 2020 verwaist, Liegewiesen leer und Sprungtürme verlassen. Im Jahr der Corona-Pandemie ist dieses Szenario durchaus real. "Wir halten in der Freibadsaison 2020 ein geschlossenes Bad, trotz Erlaubnis zur Wiederöffnung, für ein durchaus denkbares Szenario", sagt SÜC-Geschäftsführer Wilhelm Austen. Die Städtischen Werke betreiben das Coburger Hallen-Freibad "Aquaria". Auch die Verantwortlichen für die Freibäder in Neustadt bei Coburg, in Sonnefeld, für das Waldbad in Bad Rodach und das Rödentaler Hallenbad mit Freifläche sehen die diesjährige Saison als höchst ungesichert an. Denn wie sich mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen die Infektionszahlen und damit auch mögliche Todesfälle entwickeln, vermag niemand vorherzusagen.
Bereits Mitte April hat der Verein European Waterpark Association, nach eigenen Angaben "die Interessenvertretung der europäischen Freizeitbäder, Thermen und Wasserparks", an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder geschrieben und eine Öffnung der öffentlichen Bäder anstelle von Badeseen ins Gespräch gebracht. In den Badeanstalten, so die Argumentation, könnten Abstandsregeln und die Zahl der Gäste im Gegensatz zu Badeseen kontrolliert und reguliert werden. Weiter sei eine Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus durch das gechlorte und aufbereitete Wasser sehr gering. Zitiert wird eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes vom März dieses Jahres, wonach "Filtration und Desinfektion wirksame Verfahren zur Inaktivierung von Bakterien und Viren" seien. Auch im unbehandelten Wasser stufen die Fachleute eine Infektion als gering ein, da sich ein Verdünnungseffekt einstelle. Aber letzte Sicherheit dafür gebe es nicht.
20 Seiten umfassenden "Pandemieplan Bäder"
Ähnlich hat sich die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen in einem Brief an die Bundeskanzlerin und die deutschen Länderchefs positioniert. In einem mehr als 20 Seiten umfassenden "Pandemieplan Bäder" sind Verhaltensregeln ausgearbeitet worden, wie Freibäder aktuell betrieben werden können. Da geht es um die Einhaltung von Abständen, Schutzausrüstung, Desinfektion und Niesetikette. 4,5 Quadratmeter Fläche müsse danach jeder Schwimmer in einem Sportbecken zur Verfügung haben, im Nichtschwimmerbereich fordert die Gesellschaft für Badewesen 2,7 Quadratmeter je Badegast. "Das wären etwa 50 Menschen im Sportbecken oder vier Schwimmer je Bahn", rechnet Aquaria-Betriebsleiter Jörn Kirchner vor. Auch der Schutz der Mitarbeiter, Wegeplanung für Abstandsgebote und viele andere Aspekte mehr umfasst der Pandemieplan.
Technisch sei das in den Becken durchaus zu machen, meint Armin Münzenberger, Leiter der Stadtwerke Neustadt. Aber auch er erachtet den personellen Aufwand als unverhältnismäßig hoch, den geforderten Mindestabstand von 1,5 bis zwei Metern zwischen den Badegästen auf den Liegewiesen zu überwachen. "Solange das Abstandsgebot gilt, kann ich es mir nur sehr schwer vorstellen, dass unser Freibad wieder geöffnet werden kann."
Stefan Markus, geschäftsleitender Beamter in der Gemeindeverwaltung von Sonnefeld, sieht den enormen organisatorischen Aufwand vor dem Freibad. Die Menschen könnten vermutlich in diesem Jahr nicht in den Urlaub fahren und "rennen uns dann die Bude ein". Bei einer Beschränkung der Besucherzahlen sieht Markus die Gefahr, dass sich die Leute vor dem Freibad drängen. "Es ist durchaus möglich, dass wir in diesem Jahr nicht aufsperren." In normalen Jahren ist das Sonnefelder Freibad von Anfang Mai bis Mitte September geöffnet.
Im Mai und Juni, so die Einschätzung von Rödentals Bürgermeister Marco Steiner, werde das Hallenbad mit Freifläche nicht geöffnet sein. "Wir halten uns selbstverständlich an die Vorgaben des Freistaates." Durch die aktuelle Schließung seien die Schwimmvereine, die Wasserwacht, überhaupt die Schwimmausbildung gestoppt.
Es bleibt nichts anderes übrig, als zu warten
"Wir hoffen, zumindest einige Wochen unser Waldbad öffnen zu können", so Michael Fischer. Dem Stadtkämmerer von Bad Rodach bleibt zurzeit auch nichts anderes übrig, als auf Informationen aus der Politik und von den Virologen zu warten. Vorteil des Waldbades sei die Größe des Geländes. "Dort lassen sich Abstände der Menschen zueinander einhalten." Als Ersatz für den in diesem Jahr wohl nicht stattfindenden Sommerurlaub im Ausland sei es wichtig, "wenigstens während der Sommerferien den Betrieb aufnehmen zu können", betont Fischer.
Wenn man zynisch wäre, dann könnte man sagen: hunderttausende von Euro monatlicher Verlust und Milionenschäden auf das ganze Jahr gerechnet - was soll es ? Stellt Euch doch alle unter diesen offensichtlich für jeden ausgespannten "Rettungsschirm" und hört das Jammern auf, denn das, was jetzt als weiterer Akt folgt - es wird nicht der letzte sein - war doch wohl jedem klar, der seinen Kopf noch gebraucht und sich von Panik und Hysterie nicht hat "kirre" machen lassen. Und eines lassen Sie mich doch bitte sagen, sehr geehrte "Deutschlandpiratin": um zu erkennen, daß diese angeblichen "Rettungsmaßnahmen" von Anfang an jeglicher verfassungsrechtlicher Grundlage ermangelten, brauche ich nicht die Rechtsansichten des saarländischen VGH zu lesen, denn so zutreffend sie im Ergebnis auch sein mögen: wer das Grundgefüge der Verfassung kennt, braucht keinen Interpreten, der einem nach Wochen sagt, was immer galt und gilt: das staatliche Eingriffe wie immer sie auch gestaltet sein mögen sich stets am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszurichten haben und daß das, was wir hier erleben mit Verhältnismäßigkeit wohl nichts mehr zu tun hat, sondern nur noch Ausdruck von - im Übrigen konturenloser und ineffizienter - Regelungswut ist. Ich will vor allen Dingen doch einmal sehen, ob die Begeisterung für alle diese "Krisenmanager" auch dann noch anhält, wenn sich die Kehrseiten dieses "Krisenmanagements" noch deutlicher abzeichnen: Vernichtung von tausenden von kleinen Gewerbebetrieben, "Freisetzung" von Arbeitskräften, die man wegen zunehmender Digitalisierung nicht mehr benötigt, grundsätzliche Veränderung des täglichen Miteinanders, massive Steuererhöhungsmaßnahmen oder Abbau von Sozialleistungen zur Refinanzierung dieser geradezu irrsinnigen "Rettungspakete", Verlust von kultureller Vielfalt: ob man dann wohl auch noch sagt, Frau Merkel oder Herr Söder und all die anderen hätten "erfolgreich gemanaged" ? Ich glaube, es wird eher ein Heulen und Zähneklappern geben.
Von daher bin ich jetzt gespannt wie es in Karlsruhe weitergeht. Hoffentlich duerfen die Freibäder dieses Jahr öffnen. Wäre wirklich schön. Was aber noch wichtiger wäre ist, dass endlich diese ganzen Kontaktverbote irgendwann mal enden. Denn ich wuerde gerne zu meiner Familie nach Baden-Wuerttemberg fahren, die ich seit Februar nicht mehr gesehen habe. Und auch viele andere Familien sind auseinander gerissen. Das ist keine gute Entwicklung. Da muss bald mal was kommen.
Aber es geht noch weite im Tenor vom VGH Saarland:
An anderer Stelle heißt es: „Aus Anlass einer Bestattung wird das Zusammentreffen der Familie erlaubt, zu Lebzeiten indessen nicht. Das überzeugt nicht.“
Rixecker: "Beobachten, kontrollieren und rechtfertigen"
Gegenüber FOCUS Online sagte Richter Roland Rixecker, die Politik müsse alle Grundrechtseingriffe immer wieder „beobachten, kontrollieren und rechtfertigen“. Je länger die Freiheitsbeschränkungen andauerten, desto höher müssten die Anforderungen an ihre Rechtfertigung sein. Maßnahmen, die „in der Stunde der Not“ möglicherweise dringend geboten seien, müssten mit fortschreitenden wissenschaftlichen Erkenntnissen „neu bewertet“ werden.
„Die Bürger akzeptieren selbst massive Einschränkungen, wenn sie Licht am Ende des Tunnels sehen. Wenn nicht, sinkt ihre Bereitschaft, sich an Regeln zu halten“, so Rixecker. Das Gericht habe den Menschen wieder eine Perspektive gegeben. Natürlich berge das Urteil auch Risiken. Ansteigende Infektionszahlen etwa oder das – nicht beabsichtigte – Signal, man stünde kurz vor einer vollständigen Lockerung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus.
„Dieser Gefahr kann durch eine transparente Informationspolitik und durch klare und konsequente Kontrollen weitgehend begegnet werden“, heißt es im Urteil.
Nach Urteil viel Zustimmung, aber auch Kritik
Ein Urteil, das Rixecker und seinen Kollegen nicht nur Zustimmung einbrachte. „Wir haben durchaus auch kritische Reaktionen von Menschen bekommen, die sehr besorgt sind um ihre Gesundheit und ihr Leben“, so der Richter. Die überwiegende Mehrheit habe jedoch mit großer Freude und Erleichterung reagiert. „Die sind froh, dass sie endlich wieder mehr Luft zum Leben haben.“
Und noch weiter heißt es im Urteilstenor:
Berücksichtige man außerdem das günstiger als befürchtet verlaufende Infektionsgeschehen, so könne man nur zu dem Fazit kommen: Die Ausgangsbeschränkungen als besonders einschneidende Maßnahme sind „nicht mehr erforderlich“.
Gericht: Freiheitsbeschränkungen nicht ausgleichbar
Klipp und klar stellt das saarländische Gericht fest, dass jeder Tag der Freiheitsbeschränkung „ein endgültiger Nachteil“ für die Betroffenen bedeute. „Er kann für die verstreichende Zeit nicht wieder ausgeglichen werden.“ Andererseits sei der „damit erzielte Gewinn an Gesundheitsschutz nicht nachvollziehbar dargelegt.“ Auf Deutsch: Das Gericht hält es nicht für erwiesen, dass Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung von Corona führen.
Dies untermauern die Richter in ihrem Urteil mit Fakten. Dort heißt es, neben dem Saarland habe nur noch Bayern eine vergleichbare Ausgangsbeschränkung eingeführt. Doch auch in den anderen 14 Bundesländern, die weniger rigoros vorgehen, sei es „weder zu einer exponentiellen Ausbreitung des Infektionsgeschehens, noch zu einer Überlastung des Gesundheitssystems gekommen“.
Kritik an Infektionszahlen der Behörden: "Aussageleer"
Kritisch wertet das Gericht auch die Infektionszahlen, die von den Gesundheitsbehörden täglich vermeldet werden und nach denen die Politik ihre Maßnahmen ausrichtet: „Absolute Zahlen einer Zunahme von Infektionen mit dem Sars-Cov2-Virus belegen nichts außer der Zunahme selbst. Sie sind – so dramatisch und tragisch Krankheitsverläufe im Einzelfall sind und so furchtbar der Tod eines jeden kranken Menschen ist – aussageleer“, heißt es im Urteil.
Zugleich kritisiert der Verfassungsgerichtshof die von der saarländischen Landesregierung ergriffenen Zwangsmaßnahmen als teilweise unlogisch. „Es leuchtet nicht ein, dass sich Geschwister in gebührendem Abstand in einem Möbelmarkt oder Baumarkt treffen dürfen, nicht aber in der eigenen Wohnung.“
Weiter heißt es im Urteilstenor:
So habe das Gericht klargestellt: „Nicht der Bürger muss sich rechtfertigen, warum er ein Grundrecht ausübt, sondern der Staat muss rechtfertigen, warum und für welche Dauer er in Grundrechte eingreift.“
Rixecker und seine sieben Richter-Kollegen haben am 28. April 2020 entschieden, dass die Menschen im Saarland ihre eigene Wohnung ab sofort auch ohne „triftigen Grund“ wieder verlassen dürfen. Außerdem können sie sich mit ihren Familien treffen und im Freien verweilen, solange das Abstandsgebot gewahrt bleibt.
Die Landesregierung wollte die harten Corona-Ausgangsbeschränkungen erst ab dem 4. Mai lockern. Das Gericht kam ihr nun zuvor.
Verfassungsbeschwerde: Recht auf "Freiheit der Person"
Mit der Entscheidung reagierte der VerfGH auf den Eilantrag eines saarländischen Bürgers. Herr H. hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und eine einstweilige Anordnung gegen die Beschränkung beantragt. Er sah sich durch die strenge Corona-Verordnung in seinem Grundrecht der „Freiheit der Person“ verletzt. Damit ist das Recht auf körperliche Bewegungsfreiheit gemeint.
Sorgte schon der Tenor des Entscheids bundesweit für Schlagzeilen, so dürfte die – weitgehend unbekannte – Urteilsbegründung erst recht Debatten über Sinn und Unsinn bestimmter Corona-Auflagen auslösen.
Urteil: Unklar, welche Maßnahmen wirklich helfen
In dem FOCUS Online vorliegenden Papier stellt das Gericht die bislang in Deutschland eingeleiteten Schritte zur Corona-Bekämpfung in Frage, zumindest meldet es Zweifel an. Selbst unter Virologen herrsche offenbar bis heute „Unklarheit, wie das Virus konkret wirkt und welche Maßnahmen auf welche konkrete Weise wirklich geeignet sind, seine Ausbreitung zu vermindern oder ihr entgegenzutreten“, heißt es im Urteil.
Weiteres Zitat: „Insgesamt kann in ganz Deutschland die befürchtete exponentielle Ausbreitung der Corona-Infektionen nicht festgestellt werden.“