Wer einen "Schummeldiesel" hat, kann gegen den Hersteller klagen. Beim Landgericht Coburg hatten schon einige Kläger Erfolg
Ein Urteil erging zum Beispiel am 27. Dezember 2018. Der Kläger aus Lichtenfels kann seinen VW Tiguan an den Hersteller zurückgeben und bekommt knapp 24000 Euro erstattet. So hatte zumindest Richter Andreas Bauer in dem Verfahren vor der 2. Kammer des Zivilgerichts am Landgericht Coburg entschieden.
Tiguan mit Schummelsoftware
Der Kläger hatte den gebrauchten Tiguan 2013 für rund 30000 Euro gekauft. Allerdings war dieser Wagen mit dem Motor EA 189 bestückt, den VW mit einer sogenannten Schummelsoftware ausgestattet hatte. Diese Software habe bewirkt, dass der Testlauf auf einem Abgasprüfstand erkannt und sodann der Motor in einen bestimmten Modus geschaltet wird, bei dem die gesetzlichen Grenzwerte für Abgase eingehalten werden. In jeder anderen Situation laufe der Motor in einem anderen Modus und stoße ein Vielfaches des gesetzlich zulässigen Abgasgrenzwertes aus, erläutert Dirk Fuhrhop, Anwalt in der Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich.
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Durch den heimlichen Einbau dieser Abschalteinrichtung habe VW ein mangelhaftes Fahrzeug auf den Markt gebracht und die Käufer getäuscht, weil die Schummelsoftware verschwiegen wurde. "Die Verwerflichkeit und damit die Sittenwidrigkeit des Verhaltens der verantwortlichen Akteure beim Volkswagen-Konzern folge aus dem Umstand, dass Volkswagen die Motoren gezielt so programmiert oder durch Dritte hat programmieren lassen, dass der Eindruck entsteht, dass das Fahrzeug geringere Stickstoff-Emissionen aufweist, als es im regulären Fahrbetrieb tatsächlich der Fall ist", beruft sich Fuhrhop auf das Coburger Urteil.
Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Die Volkswagen AG ging in die Berufung. Dafür ist das Oberlandesgericht Bamberg zuständig. Dort landete bereits im Frühjahr 2018 ein ähnliches Urteil auch Coburg: Im April hatte Richter Daniel Kolk VW ebenfalls dazu verurteilt, einen Tiguan zurückzunehmen.
Gütliche Einigung
Zu einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht kam es aber gar nicht, wie Kolk als Pressesprecher des Landgerichts Coburg mitteilte und Dirk Fuhrhop bestätigt: Der Kläger und der VW-Konzern einigten sich außergerichtlich.
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