Das Gericht verurteilte am Donnerstag eine drogensüchtige zweifache Mutter zu einer Bewährungsstrafe. Sie muss nicht ins Gefängnis, obwohl sie Drogengeschäfte mit Crystal eingefädelt hatte. Nun bekommt sie mit einer Bewährungsstrafe noch eine Chance, ihr Leben zu ändern.
                           
          
           
   
          Die Neustadterin gab am Donnerstag vor dem Coburger Amtsgericht zu, im Sommer 2014 Drogengeschäfte zwischen zwei Männern eingefädelt zu haben. Die bereits einschlägig Vorbestrafte entging einer Haftstrafe: Richter Wolfram Bauer verurteilte die 29-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. 
  
  Erste Drogen mit 15
 
Bereits als 15-Jährige war die Neustadterin erstmals mit Drogen in Kontakt gekommen. Mehrmals wurde sie in den vergangenen Jahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu Geldstrafen verurteilt. Nach den ihr jetzt zur Last gelegten Vorfällen unterzog sich die Frau von Oktober 2014 bis April 2015 einer Therapie. Um ihre kleinen Kinder kümmern sich aktuell ihre Großeltern.
Nach der Therapie wieder in ihr Drogenumfeld zurückgerutscht, sagte die 29-Jährige. 
Unumwunden gab sie zu, bereits rückfällig geworden zu sein. Sie räumte die Rauschgift-Geschäfte "im Großen und Ganzen" ein, sah sich jedoch eher als Vermittlerin des unerlaubten Handels, weil sie von den Geschäften ihrer beiden Kontaktpersonen nicht profitiert habe. Wie viele Gramm bei dem Hauptgeschäft am Rödentaler Bahnhof den Besitzer gewechselt haben, daran konnte sie sich nicht genau erinnern. 
  
  Mehrere Unstände wirken sich strafmindernd aus
 
Der Umstand, dass sich in der Hauptversammlung nicht zweifelsfrei klären ließ, ob der Grenzwert zur "nicht geringen Menge" von zehn Gramm beim Hauptanklagepunkt tatsächlich überschritten worden war, wirkte sich strafmindernd aus. 
Dass es der Polizei mithilfe der Informationen, die die Angeklagte bei den Vernehmungen geliefert hatte, gelungen war, "mehrere Hundert Gramm" Crystal sicherzustellen, bestätigte eine Kriminalhauptkommissarin als Zeugin. Pflichtverteidiger Christian Müller betonte, dass seine Mandantin "keinen klassischen Drogenhandel" betrieben, sondern eher "die Rolle einer Maklerin" eingenommen habe. Die Angeklagte habe aus ihrer Vergangenheit gelernt und setze sich selbstkritisch mit ihrer Situation auseinander. Müller wies daraufhin, dass die Frau ihre Kinder zurückhaben möchte.
 Das Schöffengericht stufte die 29-Jährige eher als Mit-Täterin ein, die bei den Geschäften selber nur einmal Drogen abbekommen habe. 
Auch die günstige Sozialprognose und bisher fehlende Freiheitsstrafen wurden beim Strafmaß berücksichtigt.
  
  Sie soll merken, dass sie bestraft wird
 
Die Neustadterin soll in den nächsten drei Jahren versuchen, endgültig von den Drogen loszukommen. "Sie sind jetzt an einem Punkt, wo Sie zwei Möglichkeiten haben", machte Richter Bauer deutlich: "Entweder Sie kehren zu den Drogen zurück, dann sind Ihre Kinder weg, dann müssen Sie auch die Strafe absitzen." Er blieb nicht die Alternative schuldig: "Oder Sie begeben sich in ambulante Therapie oder schließen sich einer Selbsthilfegruppe an; denn alleine schaffen Sie das nicht." Angesichts der prekären finanziellen Lage der Frau verzichtete das Gericht auf eine Geldstrafe. "Damit Sie merken, dass Sie bestraft wurden, müssen Sie innerhalb von vier Monaten hundert Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten", begründete Richter Bauer das Urteil, das von allen Beteiligten akzeptiert wurde.