Coburger erhält Bewährungsstrafe für Betrug mit Scheinverträgen

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Der wegen Betrugs verurteilte Coburger hat sich Provisionen von Versicherungen ergaunert, indem er Renten- und Lebensversicherungen für sich, einen Freund und Verwandte abschloss. Foto: imago/Paul von Stroheim
Der wegen Betrugs verurteilte Coburger hat sich Provisionen von Versicherungen ergaunert, indem er Renten- und Lebensversicherungen für sich, einen Freund und Verwandte abschloss.  Foto: imago/Paul von Stroheim

Ein 31-jähriger Coburger erhält für Betrug in 27 Fällen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Versicherungsmakler schloss Scheinverträge ab und kassierte zu Unrecht hohe Provisionen.

Fast 211 000 Euro kassierte ein Coburger Versicherungsmakler für abgeschlossene Scheinverträge: Zwischen Oktober 2012 und April 2013 hatte der Mann bei verschiedenen Versicherungen in 27 Fällen Renten- und Lebensversicherungsverträge für sich selbst, einen Freund und seine Angehörigen abgeschlossen. Dafür erhielt er hohe Provisionen.

Der Coburger ließ die Verträge zwar von den Versicherungsnehmern unterzeichnen, trug die anfallenden Beträge allerdings selbst. Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb vor, mit diesem Geschäftsgebaren gegen das Provisionsabgabeverbot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verstoßen und die Versicherungsgesellschaften getäuscht zu haben. Deshalb musste sich der Coburger vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes wegen Betruges verantworten.


Er gibt alles zu

Der Angeklagte leugnete die Tat nicht: "Die Zahlen und Fakten treffen zu", ließ er über seinen Verteidiger, Hendrik von Wallenberg, verlautbaren. Seinem Mandanten sei es nicht primär darum gegangen, einen Versicherungsschutz für seine Angehörigen und sich selbst zu erhalten, sondern darum, eine Provision zu erzielen, sagte der Anwalt. Allerdings habe der Coburger auch Prämien in Höhe von rund 46 000 Euro an die jeweiligen Versicherungen gezahlt. Es sei zu überlegen, ob diese Summe als Schadensminderung angerechnet werden könne. Den den Versicherungen unter dem Strich entstandenen Schaden bezifferte von Wallenberg auf 165 000 Euro.
Im Frühjahr 2013 zeigte sich der Mann selber an: Mit einem Anwalt erschien er zur polizeilichen Vernehmung. Er habe von Anfang an die Ermittlungen unterstützt, sagte sein Anwalt. Sein Fehlverhalten habe den 31-Jährigen derart belastet, dass er sich zwei Monate in der Uniklinik Erlangen stationär habe behandeln lassen müssen.
Er habe seinen hohen Lebensstandard halten und nicht davon abweichen wollen, sagte der Mann als Begründung für seine Tat: "Es war mein größter Fehler, mich dem nicht zu stellen." Der Angeklagte, der im Herbst eine neue Stelle antritt, bot die Abzahlung seiner Schulden an.

Die Versicherungen hätten es ihm aber auch sehr leicht gemacht, erklärte der Verteidiger dem Gericht: "Da gibt es einen Vertrag, den schließt er für sich selbst ab und unterschreibt selbst und sechs Wochen später überweist die Versicherung 35 000 Euro Prämie, überlegen Sie sich das einmal!"

In seinem Plädoyer forderte Staatsanwalt Timm Hain eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung für den Angeklagten. Der Mann sei kooperativ beim Ermittlungsverfahren gewesen, sagte er, und habe sich um die Regulierung seiner Schulden bemüht. Zu Ungunsten des Angeklagten sprächen allerdings die Vielzahl der Fälle und die Höhe der kassierten Provisionen. Dem schloss sich der Verteidiger an.
"Ich schäme mich für meine Taten", erklärte der 31-Jährige, "und werde alles tun, um den Schaden so gut wie möglich zu regulieren."

Das Gericht sprach den Angeklagten in allen 27 Fällen des Betruges schuldig und legte das Strafmaß auf ein Jahr und sechs Monate, ausgesetzt zur Bewährung, fest. Richter Wolfgang Bauer hielt dem Mann seine bisherige "weiße Weste" und seine günstige Sozialprognose zugute. Außerdem hätten die Versicherungsunternehmen es dem Angeklagten leicht gemacht, erklärte er.


Rückzahlung läuft an

Zudem ging Bauer - wie vom Verteidiger des Angeklagten plausibel dargelegt - von einem tatsächlich verursachten Schaden von 165 000 Euro aus. Als Schadenswiedergutmachung muss der 31-Jährige ab Oktober 2015 mindestens 800 Euro im Monat an seine Gläubiger zahlen und die Zahlung dem zuständigen Gericht alle drei Monate unaufgefordert nachweisen. Die Taten seien am "Rande der Gewerbsmäßigkeit" gelaufen, sagte Bauer. "Ein böser Staatsanwalt hätte das angenommen und dann wäre ein anderes (höheres) Strafmaß angefallen."