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Coburg will Schottergärten verbieten - doch ein Politiker stemmt sich gegen die neue Satzung


Autor: Teresa Hirschberg

Coburg, Donnerstag, 07. April 2022

Geht es nach einem Großteil der Stadträte, sollen Schottergärten und Betonwüsten bald aus Coburg verbannt werden. Doch die Vorschriften der neuen Satzung gehen noch viel weiter. Die FDP sieht allerdings gar keinen Nutzen darin - sondern eher zusätzliche Arbeit.
Der Coburger Senat für Klimaschutz hat sich bereits für ein Verbot von Schottergärten ausgesprochen.


Wer nicht grün genug baut und zum Beispiel Schottergärten anlegt, muss in Coburg bald mit Strafen rechnen: Der städtische Senat für Klimaschutz hat sich in einer Vorentscheidung für eine neue Satzung ausgesprochen, die auch die Versiegelung und Bepflanzung von Privatgrundstücken regelt. Diese sogenannte Freiflächengestaltungssatzung wurde bereits stark entschärft, um von den Senatsmitgliedern bewilligt zu werden. Mit der aktuellen Version sind aber auch nicht alle zufrieden.

Für neue Bauanträge wird die Satzung zukünftig herangezogen, um zu kontrollieren, ob die Entwürfe auch genügend Grünflächen vorsehen. Bis es so weit ist, steht aber noch der endgültige Entschluss des Stadtrates aus, der bei der Sitzung im Mai fallen soll, erklärt Werner Pilz, stellvertretender Amtsleiter des Coburger Grünflächenamts inFranken.de.

Schottergärten in Coburg wohl bald verboten: Stadt entscheidet über Satzung

Der Fokus der Satzung liege auf dem Verbot von Schottergärten. Bereits im Mai 2021 hatte die Stadtverwaltung einen ersten Entwurf vorgelegt, der aber bei den Räten und Rätinnen auf wenig Begeisterung stieß. Die Vorschriften der Satzung könnten zu streng sein und sogar mögliche Investoren abschrecken, wurde damals befürchtet. Sogar eine Bürgerbeteiligung wurde ins Leben gerufen, um den ersten Entwurf anzupassen.

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Die Freiflächengestaltungssatzung beinhaltet aber noch mehr Verbote:

  • Neben Schottergärten wären dann auch Kunstrasen sowie Blickschutzzäune untersagt, die mit Kunststoff verkleidet sind.
  • Grünflächen dürfen dann ebenfalls nicht mehr großzügig versiegelt, also beispielsweise zubetoniert oder zugepflastert, werden. Darunter fallen auch Vorgärten.
  • Die Satzung sieht zudem vor, dass Großparkplätze mit Bäumen und/oder Sträuchern aufgelockert werden müssen. Hier gilt die Regel: Nach fünf Stellplätzen folgt ein Baum.
  • Zäune und Mauern, die für Kleintiere zum unüberwindbaren Hindernis werden, sind ebenfalls ein Tabu.
  • Gabionen - also Gitterelemente, die mit Steinen aufgefüllt werden – und andere Mauern brauchen eine zusätzliche Begrünung.
  • Zwischen Stellplätzen und Straßen muss Platz für einen mindestens 1,50 Meter breiten Pflanzstreifen sein.
  • Tiefgaragen, die nicht unter einem Gebäude liegen, brauchen zudem eine Begrünung auf dem Dach.
  • Auch für Vorgärten ist eine gärtnerische Gestaltung vorgeschrieben.

"Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte": Politiker hätten Vorgaben "fast vom Stuhl gehauen"

Der Senat für Klimaschutz, Mobilität und Energie hat diese Version fast einstimmig durchgewunken. Der vorherige Entwurf hatte noch weitere Vorgaben beinhaltet, beispielsweise die Begrünung von Dächern und Fassaden bei Neubauten. Dieser erste Entwurf habe Michael Zimmermann aufgrund seiner extremen Vorgaben "fast vom Stuhl gehauen". Die Version sei damals "viel schlimmer" ausgefallen als andere Freiflächengestaltungssatzungen in Deutschland, sagt der Kreisvorsitzende der Coburger FDP gegenüber inFranken.de.

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Zimmermann gehört zu den wenigen Senatsmitgliedern, die nun auch gegen den überarbeiteten Entwurf gestimmt haben: "Die Satzung wurde jetzt massiv abgespeckt, beinhaltet aber immer noch Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte." Der FDP-Politiker sieht in der neuen Vorschrift nur weitere demokratische Hürden: "Ich sehe keinen Nutzen darin. Und wer kontrolliert es: Das Grünflächenamt? Eine Grün-Polizei?"

Er bemerke in Coburg zudem nur sehr vereinzelte Schottergärten, der Trend habe deutlich abgenommen. Die meisten Coburger hätten bereits begrünte Flächen auf ihren Grundstücken, so Zimmermann. Braucht es die Satzung also gar nicht? "Das ist nur zusätzliche Bürokratie, die ich nicht für notwendig halte", lautet Zimmermanns Fazit. Die Vorschrift bewirke nur eine leichte Verschönerung der Landschaft, der positive Effekt für die Umwelt halte sich aber in Grenzen. CSU, SPD und Pro Coburg gaben dagegen ihr Okay.

Geldstrafe von bis zu einer halben Million Euro droht Schottergärten-Besitzern

Wird die neue Satzung im Mai aber auch vom Stadtrat bewilligt, müssen sich Bauherren und Bauherrinnen zukünftig schon beim Bauantrag an die neuen Regeln halten. Das gilt auch für die Gartengestaltung: Das Grünflächenamt bekommt dann eine kurze Skizze eingereicht, erklärt Werner Pilz. Wer sich nicht an die Satzung hält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu einer halben Million Euro rechnen.

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Werner Pilz weist auch auf eine aktuelle Förderung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr hin, das einen Zuschuss für die Entsiegelung von Flächen verspricht.

Rückwirkend können die Regeln der Freiflächengestaltungssatzung aber nicht angewandt werden: "So kann man keine Gesetze machen", betont Werner Pilz. Das bedeutet: Wer seinen Schottergarten bereits vor Inkrafttreten der Satzung angelegt hat, muss ihn im Nachhinein nicht begrünen.

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