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Coburg: Geflohener Sexualstraftäter ist "Verdachtsfall Islamist" - Gericht wusste nichts davon


Autor: Isabel Schaffner

Coburg, Freitag, 03. März 2023

Der Sexualstraftäter, der aus dem Coburger Landgericht geflohen war, bekam im September 2022 den Sicherheitsvermerk "Verdacht Islamismus". Trotzdem war er zum Fluchtzeitpunkt nicht gefesselt. Das bayerische Justizministerium äußert sich.
Nachdem der 47 Jahre alte Sexualstraftäter aus dem Landgericht in Coburg geflohen war, liefen die Suchmaßnahmen auf Hochtouren.


  • Coburg: 47-jähriger Sexualstraftäter floh aus Landgericht und wurde wieder gefasst
  • "Aufgrund einer Aussage": Warum er den Vermerk "Verdacht Islamismus" bekam
  • Wer entscheidet über die Sicherung von Gefangenen bei Gericht?
  • Hinweis an Gerichte: Abstimmung mit Vorführbeamten wichtig

Die Flucht des verurteilten Sexualstraftäters aus dem Landgericht Coburg am Montag (20. Februar 2023) hat großes Aufsehen erregt und das bayerische Justizministerium dazu bewogen, die Sicherheitskonzepte aller Gerichte im Freistaat zu überprüfen. Der Sicherheitsvermerk "Verdacht Islamismus" wirft neue Fragen auf. Was war der Auslöser? Wer entscheidet über die Sicherung eines Straftäters bei Gericht und wusste das Gericht von dem Verdacht?

Aus Landgericht Coburg Geflohener ist "Verdachtsfall Islamist" - seine Religion sei sein einziges Gesetz

In einer Verhandlungspause gelang es dem Mann, ungesichert aus einem Fenster des Coburger Landgerichts zu fliehen. Am Tag darauf konnte er gefasst werden. Zur Verantwortlichkeit für die Sicherung eines Gefangenen, schreibt das bayerische Justizministerium auf Anfrage von inFranken.de: "Die Vorführung von Gefangenen bei Gericht wird grundsätzlich durch Beamte der Polizei, an einzelnen Standorten (München, Nürnberg und Augsburg) auch durch Justiz- und Justizvollzugsbedienstete durchgeführt." 

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Entscheidend sei unter anderem, dass die Abstimmung zwischen Vorführbeamten und Gericht reibungslos funktioniere. Durch den "Verdachtsfall Islamist" klingt die erfolgreiche Flucht noch fataler. Zum Hintergrund heißt es: "Die JVA Kronach hatte (ausschließlich) aufgrund einer Aussage des Gefangenen - wonach seine Religion das einzige Gesetz sei, das Gültigkeit für ihn besitze - den Sicherheitsvermerk "Verdacht Islamismus" (= Sicherheitsvermerk niedrigster Stufe) eingetragen", führt das Justizministerium aus.

Dieser Sicherheitsvermerk sei im September 2022 nach Abstimmung mit dem Landesamt für Verfassungsschutz für den 47-Jährigen vergeben worden. Er habe damit zwar innerhalb der JVA unter besonderer Beobachtung gestanden, eine erhöhte Fluchtbereitschaft habe sich hieraus per se aber nicht ergeben. Der Anwalt des Verurteilten betonte dazu, dass es üblich sei, dem Angeklagten während der Verhandlung die Fußfessel abzunehmen, wenn keine erhöhte Fluchtgefahr besteht.

Gericht wusste nichts von Verdacht - Polizei hält sich bedeckt

Der Pressesprecher des Landgerichts Coburg Timm Hain bestätigt gegenüber inFranken.de, dass das Gericht keine Kenntnis über den "Verdachtsfall Islamist" gehabt habe. Die Polizei selbst äußert sich derzeit nicht zu dem Fall. Er werde "seitens der Justiz und der Polizei intern geprüft und zu gegebener Zeit werden wir veröffentlichen, was es zu veröffentlichen gibt", sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken im Gespräch mit inFranken.de.

Das Justizministerium erklärt zudem: "Die Gerichte wurden darauf hingewiesen, vor Verlassen des Sitzungssaals eine Abstimmung mit den Vorführbeamten über die Fesselung herbeizuführen, insbesondere bei Sitzungspausen."