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Coburg: Auto von OB angezündet - Verdächtiger für Allgemeinheit gefährlich?


Autor: Ralf Welz

Coburg, Donnerstag, 22. Dezember 2022

Ein amtsbekannter Coburger steht im Verdacht, im August den Dienstwagen des Oberbürgermeisters und ein weiteres Auto angezündet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat nun einen sogenannten "Antrag im Sicherungsverfahren" gestellt.


Der Fall sorgte im Sommer auch über die Grenzen Coburgs hinweg für Schlagzeilen: Im Innenhof des Coburger Rathauses wurden in der Nacht auf den 24. August 2022 die Dienstfahrzeuge des Oberbürgermeisters Dominik Sauerteig und des 2. Bürgermeisters Hans-Herbert Hartan in Brand gesetzt. "Die Pkws wurden vollständig zerstört", heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft Coburg. Auch Gebäude in der Nähe wurden demnach beschädigt. Der Schaden beläuft sich auf über 300.000 Euro.

"Ich bin erschüttert und entsetzt über diese Tat", erklärte der OB kurz nach dem Vorfall merklich mitgenommen. "Was hätte alles passieren können, wenn die Feuerwehr nicht rechtzeitig eingetroffen wäre und die Dienstwagen rechtzeitig gelöscht hätte?", gab er zu bedenken. In den Verdacht geriet schnell ein damals 54 Jahre alter Coburger. Laut dem Oberbürgermeister habe es vonseiten des Mannes im Vorfeld schon Drohungen und Beschimpfungen gegen ihn gegeben.

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Der als "psychisch auffällig" eingestufte Tatverdächtige war schon vor den Geschehnissen im August wegen mehrerer Delikte polizeilich bekannt. Die Ermittler nahmen den 54-Jährigen kurz nach seiner mutmaßlichen Tat fest. Ein Richter ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Wie die Staatsanwaltschaft nun in einer Pressemitteilung vom Donnerstag (22. Dezember 2022) berichtet, sind die Ermittlungen in dem Fall inzwischen abgeschlossen.

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Die Staatsanwaltschaft geht laut eigenen Angaben von Brandstiftung aus und hat beim Landgericht Coburg einen "Antrag im Sicherungsverfahren" gestellt. "Ein solcher Antrag wird gestellt, wenn beim Tatverdächtigen von gesundheitlichen Einschränkungen auszugehen ist, die seine Verantwortlichkeit ausschließen, und der Verdächtige insbesondere wegen der Tat für die Allgemeinheit gefährlich ist", erklärt Johannes Tränkle von der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Coburg.

Das Sicherungsverfahren stellt innerhalb des Strafrechts eine besondere Verfahrensart dar. Es wird an Stelle einer Anklageerhebung durchgeführt. Laut Gesetz kann in diesem Verfahren gegen den Beschuldigten keine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Die häufigste Anwendung in der Praxis ist die Unterbringung des Täters in einer psychiatrischen Anstalt.