Im Strafverfahren gegen den Schulleiter des Coburger Casimirianums wegen Falschbeurkundung im Amt hat das Oberlandesgericht Bamberg das Berufungsurteil des Landgerichts Coburg (9000 Euro Geldstrafe) aufgehoben und den Angeklagten "aus Rechtsgründen" freigesprochen.
Das Urteil des OLG Bamberg im Wortlaut:
"In dem Strafverfahren gegen den Schulleiter eines Gymnasiums in Coburg hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Bamberg mit Beschluss vom heutigen Tag auf die Revision des Angeklagten das Berufungsurteil des Landgerichts Coburg, in dem der Angeklagte wegen Falschbeurkundung im Amt in 86 tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt worden war, aufgehoben und den Angeklagten aus Rechtsgründen freigesprochen. Der Angeklagte habe - so der Senat in den Gründen seines Beschlusses - "zwar seine Amtspflichten, nicht aber seine Wahrheitspflicht verletzt".
Nach den für das Revisionsverfahren maßgeblichen Feststellungen des landgerichtlichen Urteils vom 7.11.2014 wurden auf eigenmächtige Anweisung des Angeklagten im Juni 2013 die Noten der schriftlichen Abiturprüfungsarbeiten im Fach Deutsch, die zuvor von einem Erst- und einem Zweitkorrektor mit einer übereinstimmend vergebenen Punktzahl bewertet worden waren, in der Schul-EDV jeweils um einen Punkt hochgesetzt. Den Schülerinnen und Schülern wurde - nach den getroffenen Feststellungen - sodann im Rahmen der Notenbekanntgabe am 14.6.2013 eine schriftliche Mitteilung der Schule über ihre bisher erbrachten Leistungen ausgehändigt. Diese war jeweils vom Angeklagten als Schulleiter und Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und enthielt die zuvor in der EDV geänderte, um einen Punkt angehobene Note. Wie das Landgericht weiter feststellte, unterzeichnete der Angeklagte in der Folgezeit 86 Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife für diejenigen Teilnehmer, welche das Abitur im Prüfungsjahrgang 2013 bestanden hatten. Diese Zeugnisse wiesen für das Prüfungsfach Deutsch in der Spalte "schriftliche Prüfungsleistung" die von dem Angeklagten um einen Punkt angehobenen Punktzahlen aus.
Nach dem heutigen Beschluss hat sich der Angeklagte nicht wegen Falschbeurkundung im Amt strafbar gemacht. Zwar handele es sich bei den vom Angeklagten unterzeichneten Abiturzeugnissen um öffentliche Urkunden. Auch genieße die in bayerischen Abiturzeugnissen gesondert ausgewiesene Note in der schriftlichen Abiturprüfung (hier im Fach Deutsch) als "rechtlich erhebliche" Tatsache öffentlichen Glauben im Sinne einer gesteigerten Beweiskraft für und gegen jedermann. Der Angeklagte habe aber "richtige, das heißt wahre Tatsachen" beurkundet. Denn nicht die ursprünglich von den beiden Fachprüfern (Erst- und Zweitkorrektor) vergebenen, sondern die von dem Angeklagten rechtsfehlerhaft um einen Punkt angehobenen Prüfungsnoten seien tatsächlich - mit der am 14.6.2013 erfolgten Bekanntgabe - "mit Außenwirkung erteilt" worden.
Diese Noten seien zwar sämtlich rechtsfehlerhaft - unter Verstoß gegen die "Gymnasiale Schulordnung" (GSO) - zustande gekommen. Die im Einzelnen festgestellten prüfungsrechtlichen Verstöße des Angeklagten führten aber nach Überzeugung des Senats nicht zur "Nichtigkeit", das heißt rechtlichen Unbeachtlichkeit der Noten. Mit der Beurkundung der von ihm um einen Punkt angehobenen und an die Prüfungsteilnehmer bekannt gegebenen Noten habe der Angeklagte daher in den von ihm unterzeichneten Abiturzeugnissen keine "rechtlich erhebliche" Tatsache falsch beurkundet.
Da, wie der Senat weiter ausführte, die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Vorgaben der GSO nicht Inhalt der Beurkundung sei, war der Angeklagte aus Rechtsgründen freizusprechen."
Beruflich sehe ich in den Assessment-Centern der Auto- und Fertigungsindustrie dutzende von Uni-Absolventen aus dem Bereich der Naturwissenschaften. Das Bildungsniveau ist meistens erschreckend niedrig. Als Gastdozent in den Geisteswissenschaften kann ich mir noch öfter die Haare raufen. Als Mitarbeiter eines multinationalen Konzerns sehe ich auch z.B. Franzosen mit ihrem 'Bac'. Dieses Abituräquivalent ist bedeutend anspruchsvoller und es gibt auch nicht die bei uns üblichen nach null tendierenden Durchfallquoten. Unser Abitur ist schon lange nichtsmehr wert, zumindest nicht als Qualifikationsnachweis für ein Universitätsstudium. Meine Berufserfahrung deckt sich komplett mit der Ansicht von Nokton.
Das Abitur von heute ist sowieso nichtsmehr wert, aber die Schule braucht unbedingt kleine Durchfallquoten, damit weitere Eltern ihre Kinder dort anmelden und der Mann somit seinen Stellenkegel behalten bzw. erhöhen kann. Das Ergebnis sieht man dann an der stetig steigenden Abbrecherquote der Unis und damit am u.a. steigenden Nachwuchs für das Taxigewerbe.
dass dein Abitur (falls überhaupt vorhanden!), von anno dazumal etwas "wert" ist.
So ein selbstgefälliges Gelaber.
das Abitur nach politisch gewünschter Quote mittels Zufallsgenerator gleich in die Geburtsurkunde zu stempeln. Andererseits sollte man aber die Leistungen, die die Abiturienten heute erbringen müssen, nicht unterschätzen. Man denke nur an die Menschenversuche mit G7/G8/... usw. und so fort.
Was soll denn das Geschrei? Die Experten des Kultusministeriums haben doch selber die Meinung vertreten, dass die Bewertungen der Erst- und Zweitkorrektoren ungewöhnlich streng gewesen seien. Es ist doch eigentlich sehr ungewöhnlich, wenn man nach neun Jahren Gymnasium in der Abiturprüfung nicht einmal einen einzigen Punkt bekommt. Da hat Spachmann (in dubio pro Abiturient/in) einfach die Notbremse gezogen.