„An dem etwas abgelegenen und zur Tatzeit dunklen Tatort erfolgte eine sofortige Gewaltanwendung, ohne dass es zu einem Kampf kam. Offenbar führte der Täter, schon für eine denkbare Tatbegehung vorbereitet, ein Messer mit“, berichtet Horn. Der Profiler ergänzt, dass der Täter anscheinend mit absolutem Tötungswillen handelte und sich ein für ihn austauschbares Opfer aussuchte. Er klaute nichts von dem 24-Jährigen.
Profiler: Täter soll gute Ortskenntnisse besitzen
Nach Einschätzung der Spezialisten der Operativen Fallanalyse, dürfte es sich um einen männlichen Täter handeln, der vermutlich über Ortskenntnisse verfügt. Die Profiler gehen davon aus, dass er im Vorfeld der Tat bereits öfters ohne spezifischen Anlass in den Nachtstunden im Stadtgebiet unterwegs gewesen sein könnte. Hinsichtlich einer Einschätzung seines Alters wollen sich die Polizisten noch nicht festlegen. Zu dem beschriebenen Motiv des Täters gibt es laut Kriminalrat Horn zwei mögliche Varianten:
- Der Täter könnte psychisch erkrankt sein und im Rahmen dessen gehandelt haben: „Hierbei sind Gefühle, wie irrationale Angst und die Abwehr subjektiv empfundener Bedrohungen, handlungsleitend. Es wäre denkbar, dass es zu einem gesteigerten Empfinden von Angst oder Verfolgungsideen oder einem Bedrohungserleben kam und dies dem sozialen Umfeld möglicherweise auch mitgeteilt wird. Bestehende Medikation wird oftmals nicht mehr oder unregelmäßig eingenommen. Damit verbunden sind häufig auch Phasen emotionaler Instabilität und Reizbarkeit. Dies kann zu einem erhöhten Ausmaß an Aggression im Umgang mit anderen Personen führen. Zur Abwehr der gefühlten Bedrohung kommt es dabei häufig zu einer Bewaffnung und dem permanenten Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen“, schildert Horn. Laut dem Profiler wäre es nach der Tat denkbar, dass es zu einem sozialen Rückzug oder einer dauerhaften sozialen Isolation kommt. Damit einhergehend ist vorstellbar, dass therapeutische und ärztliche Termine nicht mehr wahrgenommen werden. Sofern es möglich ist, wäre auch ein überraschendes Verlassen der gewohnten Umgebung denkbar.
- Die Tat könnte auch der Umsetzung einer Tötungsfantasie entspringen: "Der Täter setzt hierbei das Bedürfnis zur Tötung um, welches eventuell durch den Konsum von Medien mit Gewaltdarstellungen, beispielsweise Videos, Ego-Shooter-Spiele oder entsprechende Websites, forciert wurde. Im Vorfeld kann es dabei auch zur Beschäftigung mit entsprechenden Taten oder Ereignissen gekommen sein, die auch in Gesprächen thematisiert, vielleicht sogar eigene Ideen zur Nachahmung geäußert wurden", informiert Horn und ergänzt: „Häufig zeigen solche Täter eine hohe Affinität zu Waffen, haben das Bedürfnis mit diesen zu hantieren und auch zu posieren.“
Soko appelliert an Bevölkerung: Prüfen Sie Ihr soziales Umfeld
Nach der erfolgten Tatbegehung wäre es nach der Einschätzung des Profilers denkbar, dass, sofern möglich, die Gegend verlassen oder soziales oder geografisches Vermeidungsverhalten gezeigt wurde. „Ein auffallendes Interesse oder Desinteresse an der Berichterstattung über das Delikt wäre ebenso als weitere Verhaltensweise vorstellbar“, fügt Horn hinzu.
Nach einigen bereits veröffentlichten Details zu den Ermittlungsergebnissen ist es für Kriminaldirektor Uwe Ebner nun wichtig, dass sich auch die Bevölkerung mit den Einschätzungen der Profiler auseinandersetzt. Der Soko-Leiter bittet um Mithilfe und appelliert: „Prüfen Sie bitte, ob sich in Ihrem sozialen Umfeld, wie Bekanntenkreis oder auch unter den Arbeitskollegen womöglich eine Person befindet, auf die die geschilderten Lebensumstände und Verhaltensweisen zutreffen und teilen Sie uns dies bitte mit. Derartige Hinweise können wir selbstverständlich auch vertraulich behandeln!“
Dabei müssen nicht alle Aspekte umfassend zutreffend sein müssen. Sofern allerdings gewisse Übereinstimmungen mit Personen festgestellt werden, bitten die Ermittler - auch im Zweifel - um eine Kontaktaufnahme mit der Kriminalpolizei Bayreuth unter der Telefonnummer 0921/506-2444. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen, hat die Kriminalpolizei Bayreuth, zusammen mit dem Bayerischen Landeskriminalamt, eine Auslobung in Höhe von 10.000 Euro erreicht.
Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt. Die Auslobung gilt ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.