Wichtige Informationen für Imker
"Bienenvölker und Material dürfen laut Allgemeinverfügung nicht in oder aus dem Sperrbezirk gebracht werden," erklärt das Landratsamt. Dies gelte besonders für lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften.
In diesem Zusammenhang informiert das Amt: Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Dieser Pflicht aus der Bienenseuchen-Verordnung ist nachzukommen, auch wenn nur ein einziges Volk gehalten wird.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
"Amerikanischer Faulbrut": hochansteckende bakterielle Infektionskrankheit
Die Amerikanische Faulbrut ist eine weit verbreitete und hochansteckende bakterielle Infektionskrankheit. Sie führt dazu, dass die Brutlarven der Bienen absterben. Meist läuft eine Infektion im Verborgenen ab und führt zu keinen offensichtlichen Schäden im Bienenvolk. Der Keim ist sehr widerstandsfähig und kann in alten Gerätschaften ohne Desinfektionsmaßnahmen jahrelang überdauern.
Mit Honig aus EU und nicht EU-Ländern werden die Sporen des Faulbruterregers immer wieder nach Deutschland eingeschleppt. Fast 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Honigs ist Importhonig. Wenn du mehr über die "Abzocke mit Honig" erfahren möchtest - und wie dreist Verbraucher getäuscht werden -, empfehlen wir dir unseren separaten Artikel.
Laut Landratsamt Bayreuth gehört die Amerikanische Faulbrut gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Ihr Erreger ist ein sporenbildendes Bakterium namens Paenibacillus larvae, das ausschließlich Bienenlarven befällt. Erwachsene Bienen sind gegen den Erreger resistent, können die Sporen aber über das Futter an die junge Brut übertragen.
Gewonnener Honig darf weiterhin verkauft werden
Für Menschen sei der Erreger übrigens nicht gefährlich, auch nicht durch den Verzehr, erklärt das Landratsamt. Der aus dem betroffenen Bienenbestand gewonnene Honig darf weiterhin verkauft werden. Eine Fütterung von Bienen mit dem Honig ist dagegen nicht erlaubt.
Honig ist ein beliebtes Naturprodukt, bietet viele Nährstoffe und enthält weniger Kalorien als Zucker. Hier erfährst du, wie dein Körper reagiert, wenn du täglich Honig isst - und was dabei wichtig ist.