Gefährliche Tierseuche in Franken nachgewiesen - wichtige Anweisung für Verbraucher

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Gefährliche Tierseuche im Kreis Ansbach nachgewiesen - wichtige Anweisung für Verbraucher
Im Kreis Ansbach ist bei zwei Bienenvölkern die Amerikanische Faulbrut nachgewiesen worden. Die zuständigen Behörden haben ein Sperrgebiet ausgewiesen.
Gefährliche Tierseuche im Kreis Ansbach nachgewiesen - wichtige Anweisung für Verbraucher
Sven Hoppe/dpa | Landratsamt Ansbach

Im Kreis Ansbach wurde in zwei Bienenstöcken die sogenannte Amerikanische Faulbrut nachgewiesen. Die betroffenen Bienenvölker mussten getötet werden. Um Infektionen zu verhindern, sind auch die Verbraucher gefragt.

Aufgrund des Nachweises des Erregers der Amerikanischen Faulbrut, auch Bösartige Faulbrut genannt, hat das Veterinäramt des Landratsamtes Ansbach den Ausbruch dieser Bienenseuche amtlich festgestellt. Dies meldete der Landkreis am Montag (8. April 2024). Demnach ist das Bienenvolk eines Imkers in Wieseth betroffen. Eine entsprechende Amtliche Bekanntmachung wurde durch das Veterinäramt erlassen und tritt am Mittwoch  (10. April 2024) in Kraft. 

Wie die zuständige Behörde bestätigte, wurde das "klinisch erkrankte Volk" getötet. Bei den Umgebungsuntersuchungen in einem Kilometer Umkreis wurde bislang nur ein weiterer Bienenstand eines anderen Imkers auffällig.  Es wurde ein Sperrgebiet von einem Kilometer Umkreis um den jeweiligen Ausbruchsstand ausgerufen. Aus diesem Gebiet dürfen Bienen nicht entfernt oder herausgebracht werden. Tote Bienen und möglicherweise kontaminierte Imker-Geräte und Bienenkästen müssen im Sperrgebiet bleiben und vernichtet werden. Wanderimker dürfen in das Gebiet nicht mit ihren Bienen "hineinwandern". 

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Auch für die Bürger in dem betroffenen Gebiet besteht eine Anweisung: Nicht völlig entleerte Honiggläser in Altglascontainern können für unsere heimische Biene eine tödliche Seuchengefahr beherbergen, wie das Landratsamt warnt.  Um eine Übertragung möglichst auszuschließen, sollten Honiggläser und sonstige Honigbehälter (unter anderem Einmalportionen) stets nur gut gespült oder "bienensicher" verpackt entsorgt werden. Wespen- oder Insektenfallen, in denen Honig als Lockmittel verwendet wird, stellen ebenfalls eine große Infektionsgefahr dar und sollten auch aus diesem Grunde bestenfalls gar nicht oder nur mit Fruchtsaft oder Sirup verwendet werden. Dies lockt auch keine Bienen an.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine weit verbreitete und hochansteckende bakterielle Infektionskrankheit. Sie führt dazu, dass die Brutlarven der Bienen absterben. Meist läuft eine Infektion im Verborgenen ab und führt zu keinen offensichtlichen Schäden im Bienenvolk. Menschen können sich mit dem Erreger nicht infizieren, auch nicht beim Verzehr von Honig aus betroffenen Bienenvölkern. Der Keim ist sehr widerstandsfähig und kann in alten Gerätschaften ohne Desinfektionsmaßnahmen jahrelang überdauern. Mit Honig aus EU und nicht EU-Ländern werden die Sporen des Faulbruterregers immer wieder nach Deutschland eingeschleppt. Fast 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Honigs ist Importhonig. 

Zusammen mit dem Imkerkreisverband im Landkreis Ansbach rät das Landratsamt bezüglich der Amerikanischen Faulbrut Folgendes:

  • Gerätschaften und Werkzeuge sollen alleinig genutzt werden, nicht gemeinschaftlich mit anderen Imkern.
  • Bienenstände sollen unbedingt mit Namen, Adresse und gegebenenfalls der Telefonnummer des Imkers gekennzeichnet werden.
  • Im Verdachtsfall sollen Bienenvölker an Ort und Stelle verbleiben und nicht verstellt sowie eine Fachperson zu Rate gezogen werden. Von Selbstversuchen zur Bienenrettung wird abgeraten.
  • Falls ein Bienenvolk verändert oder lebensschwach erscheint, können Betroffene die Hilfsangebote der Imkervereine (etwa die Bienensachverständigen) nutzen.

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Bei lediglich geringgradig infizierten Völkern ist für die Bekämpfung der Faulbrut das sogenannte "Kunstschwarmverfahren" die Methode der Wahl. Bei diesem werden die geschlüpften, ausgewachsenen Bienen mit ihrer Königin aus dem infizierten Kasten (Beute) entfernt, machen eine Art Fastenkur und werden dann in eine saubere Beute/Bienenkasten umgesiedelt. Die infizierten Larven bleiben zurück, werden getötet und beseitigt. Diese Methode funktioniert jedoch nur in der reproduktiven Zeit des Jahres, wenn die Königin in der neuen "Unterkunft" sofort wieder neue Eier ablegen kann. 

Imker sollten rechtzeitig einem der örtlichen Imkervereine beitreten, sie unterstützen ihre Mitglieder auch im Ernstfall, etwa wenn ein Kunstschwarmverfahren notwendig wird. Mit der Mitgliedschaft werden örtliche Vereine in "Friedenszeiten" unterstützt, damit diese dann in der Krise die Imker unterstützen können. Die Vereine bieten über dies hinaus auch fachliche Informationen und Weiterbildungen oder gemeinsame Einkaufsaktionen zu vergünstigten Preisen.