Höcke-Klatsche für oberfränkischen Kreis? Endgültige Entscheidung gefallen

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Die Auftritte von Björn Höcke in Bayern sorgen für Diskussionen. Nach unterschiedlichen Urteilen zu den geplanten Auftritten Höckes äußert sich nun der Verwaltungsgerichtshof.

Update vom 14.02.2026: Darf Höcke reden? Streit um Auftritte in Bayern

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat zwei Auftritte Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke bei zwei AfD-Wahlkampfveranstaltungen in öffentlichen Hallen am Wochenende in einem Eilverfahren für zulässig erklärt.

Für Höcke gelte die vom Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit, so das Gericht. Vermutungen, er könnte wieder verbotene Naziparolen äußern, reichten für ein Redeverbot nicht aus. Die VGH-Entscheidung ist unanfechtbar. Beide AfD-Veranstaltungen können somit am Wochenende wie geplant stattfinden.

Zunächst hieß es am Freitag (13. Februar 2026), Höcke dürfe in der Gemeinde Seybothenreuth (Kreis Bayreuth) nicht öffentlich reden, in Lindenberg im Allgäu (Kreis Lindau) hingegen schon. Es gab zwei gegensätzliche Eilentscheidungen der zuständigen Verwaltungsgerichte.

Augsburg sah es anders als Bayreuth

Zusätzlich hat im Landtag die bayerische AfD-Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner einen Auftritt Höckes für Samstag angekündigt - genauer gesagt ein "Weißwurstfrühstück in entspannter Atmosphäre", wie es auf der Plattform X heißt. Im Gegensatz zu den beiden Gemeinden sah das Parlament in München von Anfang an keine Handhabe dagegen.

Seybothenreuth nutzte hingegen eine relativ neue Gesetzesvorschrift in der bayerischen Gemeindeordnung und hatte damit zunächst Erfolg: Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hatte in dem Eilverfahren entschieden, dass die AfD-Veranstaltung in der kommunalen Mehrzweckhalle am Samstag nur ohne Gastredner Höcke stattfinden darf. "Nach dieser Vorschrift besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind", erklärte ein Sprecher des Bayreuther Gerichts.

Am Verwaltungsgericht Augsburg wurde die Situation im Fall des geplanten Höcke-Auftritts bei einer Veranstaltung zur Kommunalwahl am 8. März in der Stadthalle in Lindenberg anders bewertet: Die Richter entschieden, dass ein Redeverbot nicht hinreichend begründet war.

Gericht hatte selbst auf Redeverbot als milderes Mittel hingewiesen

Es ist die zweite juristische Niederlage für die Stadt Lindenberg im Konflikt um den geplanten Höcke-Auftritt in der Stadthalle. Ursprünglich wollte Lindenberg der AfD die Nutzung der Halle für die Veranstaltung komplett untersagen. Das Augsburger Gericht hatte solch einen Schritt in einem Vorverfahren jedoch bereits für unzulässig erklärt und der Partei recht gegeben.

Die Richter wiesen jedoch selbst darauf hin, dass als "milderes" Mittel ein Redeverbot für Höcke in Betracht käme. Daraufhin schwenkte die Kommune um. Doch die Beschwerde des AfD-Kreisverbands gegen ein solches Redeverbot war dann vor demselben Gericht erfolgreich.

Die Stadt habe, wie schon bei der Entscheidung zur Nutzung der Halle, nicht ausreichend darlegen können, dass eine "hohe Wahrscheinlichkeit" dafür bestehe, dass Höcke am Sonntag "strafrechtlich relevante Äußerungen, antisemitische Äußerungen oder die NS-Gewaltherrschaft billigende, verherrlichende oder rechtfertigende Äußerungen" tätigen könnte.

Verurteilt wegen SA-Parole - reicht letztlich nicht für Redeverbot

Seine zweifache strafrechtliche Verurteilung wegen der Verwendung der SA-Parole "Alles für Deutschland" sei zwar "im Ausgangspunkt durchaus Anlass zur Besorgnis", sagte das Gericht in Augsburg. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Redeverbot seien jedoch hoch.

Die Behörden müssten aufzeigen, welche rechtswidrigen Äußerungen auf der Veranstaltung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind und weshalb man annehmen müsse, dass sich Höcke "vermutlich weder durch das Risiko einer Strafverfolgung noch durch Einwirkung von Ordnungskräften von strafbaren oder sonst rechtswidrigen Äußerungen abhalten" lasse.

Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hatte hingegen mit Blick auf den geplanten Auftritt in Oberfranken argumentiert, "angesichts der rechtsextremistischen politischen Ausrichtung von Björn Höcke, seinen Aussagen bei früheren öffentlichen Auftritten auch in jüngster Vergangenheit, des Charakters einer Wahlkampfveranstaltung und der vom Veranstalter angekündigten Themen der Reden" sei die Wahrscheinlichkeit für solche Aussagen hoch genug.

Das sagt die Landtagsverwaltung

Letztlich folgte der übergeordnete VGH nach einem tagelangen juristischen Tauziehen der Argumentation des Augsburger Gerichts. Nach Ansicht der Richter in München sind auch mit Höcke als Redner nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit solche verbotenen Aussagen zu erwarten.

Die Kommunen hätten dies in den Verfahren auch nicht ausreichend dargelegt, teilte der VGH mit. Die Richter betonten, dass somit die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden dürfe.

Aus der Landtagsverwaltung hieß es, die AfD-Fraktion habe zu einem "parlamentarischen Frühschoppen" eingeladen, ähnliche Veranstaltungen gebe es auch bei anderen Fraktionen. Grundsätzlich sei es keiner Fraktion gestattet, Werbe- oder Wahlkampfveranstaltungen im Landtag abzuhalten. Man gehe davon aus, dass sich auch die AfD-Fraktion daran halten werde.

Kritik vom Antisemitismusbeauftragten

Aus der Ankündigung der AfD sei nicht ersichtlich, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage gestellt oder die Würde des Hauses verletzt werde. Daran ändere auch die Anwesenheit Höckes nichts.

Der bayerische Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle (CSU) kritisierte Höckes geplanten Besuch im Landtag. Der AfD-Politiker sei in Bayern nicht willkommen, sagte er. Höcke habe im Landtag als "Herzkammer der bayerischen Demokratie" nichts verloren.

Ursprungsmeldung vom 13.02.2026: Höcke (AfD) darf in oberfränkischem Kreis nicht auftreten

Im Landkreis Bayreuth ist es Thüringens AfD-Chef Björn Höcke untersagt, öffentlich zu sprechen, während er in Lindenberg im Allgäu - Stand Freitagnachmittag (13. Februar 2026) - auftreten darf. Im bayerischen Landtag hat die AfD-Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner einen Auftritt Höckes für Samstag (14. Februar 2026) angekündigt, genauer gesagt ein "Weißwurstfrühstück in entspannter Atmosphäre", wie es auf der Plattform X heißt.

Im Gegensatz zu den beiden Gemeinden sieht das Parlament in München keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth nutzte eine relativ neue Bestimmung in der bayerischen Gemeindeordnung und hatte damit juristisch zunächst Erfolg: Das Verwaltungsgericht (VG) in Bayreuth entschied in einem Eilverfahren, dass die AfD ihre Veranstaltung in der kommunalen Mehrzweckhalle nur ohne Gastredner Höcke abhalten darf.

"Nach dieser Vorschrift besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind", erklärte ein Sprecher des VG Bayreuth. Ob das Redeverbot tatsächlich bestehen bleibt, ist jedoch noch unklar: Die AfD hat sich an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München gewandt.

Unterschiedliche Urteile zu geplanten Höcke-Auftritten

Dieser will nach Angaben eines Sprechers noch vor der für Samstagnachmittag geplanten Veranstaltung eine Entscheidung treffen. Am Verwaltungsgericht Augsburg sieht man die Angelegenheit im Fall des geplanten Höcke-Auftritts am Sonntag (15. Februar 2026) in Lindenberg im Landkreis Lindau entschieden anders als am Gericht in Bayreuth: Höcke darf vorerst wie geplant in der Stadthalle auftreten und sprechen. Das Verwaltungsgericht entschied in einem Eilverfahren, dass ein Redeverbot der Stadt Lindenberg für Höcke nicht ausreichend begründet war.

Auch dieser Streit dürfte vor dem VGH landen, die Stadt hat nach eigenen Angaben Beschwerde eingelegt. Es ist die zweite juristische Niederlage für die Stadt im Streit um einen Auftritt Höckes in der Stadthalle. Eigentlich wollte Lindenberg der AfD die Nutzung der Halle für die Veranstaltung vollständig untersagen. Das Augsburger Gericht erklärte solch einen Schritt in einem Vorverfahren jedoch für unzulässig. Die Richter wiesen jedoch darauf hin, dass als "milderes" Mittel ein Redeverbot für Höcke in Betracht komme.

Daraufhin änderte die Kommune ihre Vorgehensweise. Doch auch die Beschwerde des AfD-Kreisverbands gegen das Redeverbot war jetzt vor demselben Gericht erfolgreich. Die Stadt konnte wie schon bei der Entscheidung zur Nutzung der Halle nicht ausreichend darlegen, dass eine "hohe Wahrscheinlichkeit" dafür bestehe, dass Höcke gerade auf der Veranstaltung am Sonntag "strafrechtlich relevante Äußerungen, antisemitische Äußerungen oder die NS-Gewaltherrschaft billigende, verherrlichende oder rechtfertigende Äußerungen" tätigen könnte.

Verurteilt wegen SA-Parole - reicht das für ein Redeverbot?

Seine zweifache strafrechtliche Verurteilung wegen der Verwendung der SA-Parole "Alles für Deutschland" sei zwar "im Ausgangspunkt durchaus Anlass zur Besorgnis", argumentierte das Gericht. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Redeverbot seien jedoch hoch. Die Behörden müssten aufzeigen, welche rechtswidrigen Äußerungen auf der Veranstaltung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind und weshalb man annehmen müsse, dass sich Höcke "vermutlich weder durch das Risiko einer Strafverfolgung noch durch Einwirkung von Ordnungskräften von strafbaren oder sonst rechtswidrigen Äußerungen abhalten" lasse.

In der Abwägung habe das Gericht auch "nicht zuletzt das Thema der Veranstaltung (Kandidatenvorstellung zur Kommunalwahl)" berücksichtigt. Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hatte dagegen mit Blick auf den geplanten Auftritt in Oberfranken argumentiert, "angesichts der rechtsextremistischen politischen Ausrichtung von Björn Höcke, seinen Aussagen bei früheren öffentlichen Auftritten auch in jüngster Vergangenheit, des Charakters einer Wahlkampfveranstaltung und der vom Veranstalter angekündigten Themen der Reden" sei die Wahrscheinlichkeit für solche Aussagen hoch genug - und das Redeverbot deshalb zulässig. Höcke kündigte am Freitag auf X an: "Da komme ich doch erst recht!"

Er nannte beide Veranstaltungen in Seybothenreuth und Lindenberg. Aus der Landtagsverwaltung hieß es, die AfD-Fraktion habe zu einem "parlamentarischen Frühschoppen" eingeladen, ähnliche Veranstaltungen gebe es auch bei anderen Fraktionen. Grundsätzlich sei es keiner Fraktion erlaubt, Werbe- oder Wahlkampfveranstaltungen im Landtag abzuhalten. Man gehe davon aus, dass sich auch die AfD-Fraktion daran halten werde.

Kritik vom Antisemitismusbeauftragten

Aus der Ankündigung der AfD sei aber nicht ersichtlich, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage gestellt oder die Würde des Hauses verletzt werde. Daran ändere auch die Anwesenheit Höckes nichts, obwohl dessen Äußerungen, "die sogar strafrechtliche Verurteilungen nach sich zogen" natürlich bekannt seien.

Der bayerische Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle (CSU) kritisierte Höckes geplanten Besuch im Landtag. Höcke sei in Bayern nicht erwünscht, sagte er. Dieser habe im Landtag als "Herzkammer der bayerischen Demokratie" nichts verloren.

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Vorschaubild: © Malin Wunderlich/dpa