Die AfD sieht sich in ihrer Versammlungsfreiheit beschränkt: "Uns haben Wirte gesagt: ,Die zünden uns die Bude an'", berichtet Florian Köhler, der für die AfD in den Bezirkstag eingezogen ist. Es sei eine "Frechheit", dass sich Wirte im Jahr 2018 überlegen müssten, ob sie eine Partei bewirten, ärgert sich der Vize-Kreisvorsitzende.
Was sagt der politische Gegner? Von Drohungen und anderen Gesetzesverstößen distanziert sich der Bamberger Linken-Sprecher Paul Lehmann - "selbstverständlich", wie er sagt. "Aber man muss die Wirte schon fragen, ob sie sich bewusst sind, wen sie da bewirten."
Welche Rechte hat ein Wirt in seinem Dilemma? "Der Wirt hat Hausrecht und trifft frei die Entscheidung, wen er reinlässt", sagt Frank-Ulrich John, Geschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga. "Einklagen kann man sich nicht." Anders sehe es aus, wenn ein Bewirtungsvertrag geschlossen wurde, dann habe der Kunde ein Recht auf Bewirtung. Es gebe aber die Möglichkeit, eine Klausel aufzunehmen, die dem Wirt auch später eine Entscheidungsgewalt sichert. "Es geht nicht, dass politische Parteien ohne Namen einen Vertrag abschließen." Grundsätzlich rät John, beim Vertragsabschluss zu prüfen, um was für eine Veranstaltung und Gruppe es sich handelt und schriftliche Verträge abzuschließen.
Schützenheime bleiben zu
In manchen Fällen kann sich der Wirt auf einen Pachtvertrag berufen: In Gaustadt hat die AfD eine Absage bekommen und behauptet, der Schützenverein habe den Pächter unter Druck gesetzt. Der Vorsitzende der Armbrust-Schützengilde widerspricht: "Laut unserer Satzung ist jeglicher Parteiverkehr nicht gestattet, darauf haben wir den Pächter hingewiesen", erzählt Michael Mackert.
"Im Gasthof Kunigundenruh ist dem Pächter vom Schützenverein gekündigt worden, weil er uns bewirtet hat", berichtet die AfD. Hier widerspricht Rudolf Reuss, Präsident der Schützengesellschaft 1306 Bamberg: "Die Kündigung hatte mit der AfD überhaupt nichts zu tun, sondern mit Pachtrückständen." Der Schützenverein wolle sich politisch neutral verhalten. Reuss bestätigt, dass es 2015 eine Mahnwache gegen einen AfD-Abend im Schützenhaus gab. Um nicht zwischen die Fronten zu geraten, habe Reuss jede Politik aus dem Haus verbannt. Mittlerweile ist nur noch ein Caterer vor Ort.
Ebenfalls im Bamberger Osten hat die Polizei vor einem AfD-Abend drei Verdächtige aus dem linken Umfeld durchsucht und ein Taschenmesser, Pfeffersprays und "Vermummungsmaterial" gefunden. Die AfD sprach von einem "bewaffneten Überfall von Linksextremisten", die Polizei nannte die Darstellung "überzogen". Der Wirt kündigte der AfD. Für ihn stellte sich die Frage: "Wenn die Polizei mal nicht da ist, passiert dann etwas?"
Kommentar des Autors:
Die Anrufer, die Bamberger Wirten nicht nur Boykott sondern auch Gewalt angedroht haben, wollten mutmaßlich der AfD schaden. Doch stärken sie die Partei dadurch nur. Denn die Alternative für Deutschland kokettiert mit der Opferrolle. Drohanrufe bei Wirten oder Boykotte von Lokalen sind für die Partei ein gefundenes Fressen, um sich so darzustellen, wie sie sich gerne sieht: angefeindet vom "Staatsapparat", von der "Lügenpresse" und von den "Altparteien". Der Gegenwind der Gegner schlägt also ungewollt in Rückenwind für die Rechten um. Den Drohanrufern fehlt es also nicht nur an Anstand, denn eins steht fest: Wirten droht man nicht. Schon gar nicht im Bierland Bamberg. Den Drohanrufern fehlt es auch an politischem Gespür. Ihr Störfeuer ist nach hinten losgegangen. Hier haben wenige die Grenzen des politischen Diskurses überschritten, für dessen Spielregeln sich so viele einsetzen. Hier endet der politische Protest. Hier beginnt der Mob. Und die AfD profitiert.
Nachdem die AfD eine ganz normale Partei ist sollte sie auch so behandelt werden und nicht diskriminiert werden. Ob man ihre Ansichten teilt oder nicht sollte dabei keine Rolle spielen. In einer Demokratie muss man auch die Meinung der AfD aushalten ansonsten ist man nicht besser wie die Nazis im 3. Reich.
Solange die Partei nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird oder Verboten ist sollte das kein Problem sein.
Der Wirt der Brauerei Hoh in Köttensdorf heißt übrigens Seeber und nicht Seeger!
ich weiß nicht, von welchem AfD-Stammtisch in Köttensdorf hier die Rede ist. Ich war auf dem Stammtisch, der im Nebenzimmer abgehalten wurde. Es waren keine 70 Personen anwesend, allerhöchstens 40.
Bezeichnend ist allerdings im Artikel, dass viele Gastwirte/Gastwirtinnen, die einen AfD-Stammtischabend ermöglicht haben bzw. würden, anonym bleiben möchten bzw. müssen.
Es ist in Ordnung, dass die Gastwirte ihr Hausrecht ausüben können - da hat niemand etwas dagegen, aber die vielfältigen Bedrohungen und Androhungen von Personen, denen anscheinend nicht die Grundzüge der Demokratie bekannt sind und die ihrerseits ansonsten auf Vielfalt und Toleranz pochen, sind beschämend und erschreckend.