Immer wieder ertappt die Wasserschutzpolizei Flusskreuzfahrtschiffe, die ungeklärte Abwässer in Fluss oder Kanal einleiten. Auch in Franken gab es Fälle.
Eine verdächtig schäumende Flüssigkeit auf der Donau rief unlängst die Wasserschutzpolizei in Regensburg auf den Plan. Ein Flusskreuzfahrtschiff hatte eine halbe Stunde lang ungeklärtes Abwasser in den Fluss eingeleitet. Das sei kein Einzelfall, erklärt Peter Schrembs von der Zentralstelle der Wasserschutzpolizei in Schwabach. Von Aschaffenburg bis Passau musste man bei Kontrollen derlei Fehlverhalten beanstanden. Erste Strafverfahren seien bereits eingeleitet worden.
Die Gesetzeslage ist klar
Weil das ungeklärte Einleiten von Abwasser in Fluss oder Kanal nach Auskunft des Bayerischen Umweltministeriums grundsätzlich verboten ist. Wie eine Ministeriumssprecherin mitteilte, hätten die sechs Staaten Schweiz, Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg und Deutschland ein Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus der Rhein -und Binnenschifffahrt (abgekürzt CDNI) getroffen, mit dem sichergestellt werden soll, dass Schiffsabfälle nicht in Flüssen landen, sondern grundsätzlich an Annahmestellen in den Häfen abgegeben werden. Dieses Einleitungsverbot gelte nicht für Fahrgastschiffe, die über zugelassene Bordkläranlagen verfügen, die bestimmte Grenzwerte einhalten.
Die Gesetzeslage ist demnach klar. Seitens der mit der Überwachung und Einhaltung dieser Vorschrift zuständigen Wasserschutzpolizei ist man jedoch eher skeptisch. Weil die Beamten bei der Kontrolle etlicher Schiffe immer wieder auf technische Möglichkeiten stießen, die sich gut eigneten für ein unbemerktes Abpumpen von Abwasser. Häufig würden die Leitungen aus den Sammeltanks knapp unter der Wasserlinie verlaufen. Der Verschleiß der Ventile und Anlagen lasse auf eine entsprechende Nutzung und damit eine hohe Dunkelziffer schließen, so Schrembs.
Die negativen Folgen im Wasser sind messbar
Aber: "Jemanden auf frischer Tat bei der Einleitung von Fäkalien in den Fluss zu erwischen, ist natürlich schwierig," so der Beamte. Dennoch werden immer wieder Sünder überführt. So im Mai im Nürnberger Hafen. Da hatte ein Kreuzfahrer Fäkalien ungefiltert in den Main-Donau-Kanal geleitet. Die Wasserschutzpolizei untersagte darauf die Weiterfahrt des Schiffes, das Richtung Regensburg unterwegs war. Der Kapitän des Schiffes erklärte, die bordeigene Kläranlage sei defekt gewesen. Bis zur Reparatur des Schadens durfte das Schiff seine Fahrt nicht fortsetzen.
Für Experten des Leibnitz-Instituts für Gewässerökologie ist klar, dass das Einleiten ungeklärter Abwässer negative Auswirkungen auf die Wasserqualität hat. Seitens der Interessengemeinschaft IG RiverCruise - der Verband vertritt 85 Prozent der europäischen Kreuzfahrtreedereien - war gestern eine Stellungnahme nicht zu erhalten.
Das muss doch möglich sein, festzustellen, das Fäkalien und Abwasser ordnungsgemäß in einem Hafen abgepumpt wurden oder nicht.
Wenn nicht, das Schiff an die Kette legen und eine Strafe erheben, die weit über den Entsorgungskosten liegt. Schon wäre das Problem gelöst. Keiner kann sich unzufriedene Passagiere leisten wenn sie in einem Hafen festsitzen und es nicht weitergeht.
Gegen Wildpinkler wird ja auch rigoros vorgegangen wenn sie erwischt werden.