Oberhaid hätte die Möglichkeit, auf Gemeindegebiet eine weitere Photovoltaik-Anlage zu bekommen.
Die Stadt Bamberg und der Landkreis wollen bis 2035 in Sachen Energie autark sein. Bis zum Jahr 2020, so Klimaschutzbeauftragter Robert Martin, wird der Landkreis angesichts der genehmigten Windkraftprojekte zumindest bei der Stromversorgung unabhängig sein. Über einen weiteren Beitrag genau hierzu denkt die Gemeinde
Oberhaid nach: Die Erweiterung des Bürger-Solarparks bei Unterhaid.
Neben der Bahnlinie und nahe der Autobahn A 70 steht seit dem Jahr 2012 ein Solarpark. Seit 2013 werden hier 1,6 Megawatt (MW) ins Netz eingespeist. Eigentlich war seinerzeit eine Anlage mit einer Leistung von 5 MW geplant, aber nur für 1,6 MW hatte man eine Einspeisezusage bekommen. Mit den 1,6 MW jedenfalls werden rund 360 Vier-Personen-Haushalte versorgt. "Damit wäre Staffelbach autark", rechnete Erster Bürgermeister Carsten Joneitis (SPD) dem Gemeinderat vor. Für rund 2,2 Millionen Euro errichtete die Deutsche Bürger-Energie eG (DBE), eine Genossenschaft, den Bürger-Solarpark, den sie auch betreibt. Projektiert wurde der Park von Harald W. Kegelmann (AdvancedSolarTchnologies, Hirschaid).
Wieder ist es Kegelmann, der sich mit neuen Ideen an den Oberhaider Gemeinderat wendet. Nach Fukushima und dem daraus resultierenden, schrittweisen Ausstieg der Bundesrepublik aus dem Atomstrom ist nunmehr auch Grafenrheinfeld vom Netz. Der Grund dafür, warum Projektant Kegelmann 2015 nachfragte, ob Oberhaid zusätzlichen Strom einspeisen kann. Seitens der Bayernwerke, die nun die Netz-Zuständigkeit von der Eon übernommen haben, hat er auf seine Anfrage und den Netzverträglichkeitsantrag im vergangenen Jahr in diesem die Einspeisezusage für 2,015 MW erhalten.
Mit dem Bürger-Solarpark war Oberhaid seinerzeit Vorreiter, bestätigt Robert Martin. Ausgangspunkt war damals die Erstellung eines Solarkatasters des Landkreises, in dem potenziell für die Generierung von Solarfreianlagen geeignete Flächen dargestellt wurden.
Neben der Unterhaider genossenschaftlich betriebenen Freiflächen-Solaranlage gebe es im Landkreis nur größere private Freiflächen-Solar-Anlagen (wie bei Hirschaid und bei Zaugendorf) sowie von Firmen betriebene (zum Beispiel bei Gut Leimershof, an der Autobahn A 70 bei Stadelhofen sowie bei Tütschengereuth).
Mit der Erweiterung könnte Oberhaid seine Vorreiterfunktion, bei von Bürgern betriebenen Anlagen weiter ausbauen.
Allerdings haben sich die Rahmenbedingungen (im Gesetz für erneuerbare Energien - EEG) seit dem Bau der ersten Bürger-Anlage gravierend verändert, stellte Kegelmann in seiner Präsentation vor dem Oberhaider Gemeinderat dar. 2012 etwa betrug die feste Einspeisevergütung 12,85 Cent pro Kilowattstunde, bis September 2015 "gab es noch eine feste Vergütung von 8,91 Ct/kWh".
Mittlerweile wurden Anlagen auf maximal 10 Megawatt beschränkt, Anlagen ab einer Leistung von 1 MW müssen an einer von jährlich drei Ausschreibungen teilnehmen. Feste Vergütungen entfallen, die niedrigsten Angebote erhalten den Zuschlag. Sicherheiten werden bei Antragstellung und beim Zuschlag gefordert. Im Falle einer 2-MW- Anlage in der Gemeinde Oberhaid wären beispielsweise beim Zuschlag 100 000 Euro fällig.
Insgesamt, so zeigten Kegelmanns weitere Ausführungen, sind die Anlagen in den letzten Jahren wohl kostengünstiger geworden; die 2-MW-Anlage käme etwa auf 2 Millionen Euro. Allerdings sind Hürden und Risiken ungleich gestiegen. Bauleitplanung - Aufstellung eines Bebauungsplans - und Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Anlage, garantieren nicht mehr die Umsetzung des Projektes.
Flächen überprüfen
Bevor Kegelmann sich an die Wirtschaftlichkeitsberechnung machen kann, muss er von der Gemeinde erst einmal wissen, ob sie überhaupt Interesse an einer weiteren Photovoltaik-Freiflächenanlage auf ihrem Gebiet hat. "Bevor ich in Energie investiere, muss ich das Interesse der Gemeinde abfragen." Dann müsste auch geklärt werden, ob die bestehende Anlage bei Unterhaid um die Flächen erweitert werden soll, die für die bestehende mit vorgesehen waren. Zu überlegen ist auch, ob man die Anlage auf 1 MW reduziert, um so die Teilnahme an einer Ausschreibung zu umgehen. Auf Nachfrage aus dem Gremium ist auch zu klären, ob eine 1-MW-Anlage sukzessive oder parallel um eine weitere 1-MW-Anlage wachsen könnte.
Die grundsätzliche Entscheidung wird der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen treffen, so der Bürgermeister. Die Gemeinde selbst, so stellte er fest, trage insgesamt kein Risiko. Mit der Betreiber-Genossenschaft DBE habe man im Übrigen einen Glücksgriff getan.
Kegelmann soll nun mit den Grundstücksbesitzern der in Frage kommenden Grundstücke Kontakt aufnehmen, um zu eruieren, zu welchen Konditionen Flächen von ihnen zu pachten wären.