Über fünf Jahre Haft für Wohnungs-Einbrecher

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Symbolfoto: Christopher Schulz
Symbolfoto: Christopher Schulz

Er ist zehn Mal in fremde Häuser unter anderem in den Landkreisen Bamberg und Haßberge eingestiegen. Seine Beute: wertvoller Schmuck und Bargeld. Dafür wurde ein 32-Jähriger nun zu fünf Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt.

Er hat sich die Ansage des Vorsitzenden Richters Manfred Schmidt also doch zu Herzen genommen: der 32-jährige Tarik K. (Name geändert), der sich vor dem Bamberger Landgericht wegen versuchten und vollendeten Wohnungseinbruchsdiebstahls verantworten musste.

Richter Schmidt hatte am vorangegangenen Verhandlungstag an den Angeklagten appelliert: "Sie sollten sich überlegen, ob Sie Pluspunkte sammeln wollen." Das hat Tarik K. nun getan: Am letzten Prozesstag räumte er ein, an vier weiteren Einbruchstouren beteiligt gewesen zu sein. Damit hat der 32-Jährige Geständnisse in insgesamt zehn Fällen abgelegt. Sechs Einbrüche hatte er bereits zu einem früheren Zeitpunkt vor der Zweiten Strafkammer des Bamberger Landgerichts zugegeben.

Zudem erklärte sich der Täter damit einverstanden, dass das sichergestellte Bargeld, das man bei ihm gefunden hatte, zur Schadenswiedergutmachung verwendet werden darf.
Es handelt sich um eine Summe von rund 42.500 Euro, die anteilig an die betroffenen Geschädigten aufgeteilt werden soll.

In Eigenheime eingebrochen

Die Geschädigten, das sind Hausbesitzer in den Landkreisen Bamberg, Haßberge, Schweinfurt, Bad Kissingen und im Main-Tauber-Kreis. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Tarik K. im Zeitraum von Dezember 2013 bis Februar 2014 dort auf Diebestouren unterwegs war. Sein Komplize, der 34-jährige Arian C., wurde bereits in einem abgetrennten Verfahren verurteilt. Er bekam ein Jahr und drei Monate auf Bewährung. Arian C. hatte zugegeben, an zwei Straftaten in Zeil am Main (Landkreis Haßberge) beteiligt gewesen zu sein. In etlichen anderen Fällen war er zwar angeklagt gewesen, doch die Taten konnte ihm das Gericht nicht nachweisen. So lautete dessen Urteil in einem Fall auf vollendeten Wohnungseinbruchsdiebstahl, im anderen auf versuchten. Denn einmal waren Arian C. und Tarik K. von einer Hausbewohnerin ertappt worden, woraufhin die beiden ohne Beute geflüchtet waren.

Ihr Ziel war stets edler Gold-Schmuck und Bargeld. Ob es noch weitere Komplizen gab, konnte das Gericht nicht klären. "Es deutet vieles auf eine bandenmäßige Begehung der Tatorte hin. Doch das ist für uns bis heute nicht nachweisbar. Die Besetzung hat sich nicht aufklären lassen", führte Oberstaatsanwalt Martin Dippold in seinem Plädoyer aus.

So blieb es letztendlich bei zwei Urteilen - eines gegen Arian C., den Älteren, und eines gegen Tarik K., den Jüngeren, der sich wohl nur kurz in Deutschland aufgehalten hat. Ihn verurteilte die Kammer zu fünf Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe, wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in neun Fällen, und in einem Fall wegen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls. Er trägt außerdem die Kosten des Verfahrens.

Angeklagter hinterließ DNA-Spuren

Richter Manfred Schmidt merkte an: "An dieser Sache waren mit Sicherheit mehrere Leute beteiligt. Welche Funktion der Angeklagte genau hatte, wissen wir nicht. Doch er war derjenige, der Spuren hinterlassen hat."
Von ihm wurden mehrere DNA-Treffer an den Tatorten sowie an der Beute gefunden, die teilweise wieder aufgetaucht ist. Der Wert des gestohlenen Schmuckes liegt bei rund 270.000 Euro, der dabei angerichtete Gesamtsachschaden bei etwa 23.100 Euro.

Dieser wird wohl größtenteils von den Versicherungen der Geschädigten übernommen, beim Ersetzen des Wertes des gestohlenen Schmuckes sieht dies möglicherweise anders aus. Und: "Fast alle Hauseigentümer sind nach den Vorfällen psychisch beeinträchtigt. Sie fühlen sich nicht mehr wohl in ihrem Haus", sagte Richter Schmidt in der Urteilsbegründung.

Als Tarik K. mit diesen vor Gericht zusammengetroffen ist, sei seinem Mandanten die Tragweite seiner Taten erst bewusst geworden, sagte dessen Verteidiger Hubertus Krause. Allerdings merkte Richter Schmidt an: "Wer nach Deutschland kommt, um Straftaten zu begehen, muss damit rechnen, dass er hier ins Gefängnis geht."