Als bekannt wurde, dass auch in Teamsportarten das Training ab Montag aufgenommen werden darf, reagierte der Bayerische Fußballverband umgehend.
Das Resultat ist ein fünfseitiger Leitfaden zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Trainingsbetriebs - und dieser beinhaltet zahlreiche Einschränkungen und Regeln.
So muss im Vorfeld geklärt sein, ob der Trainingsbetrieb in der jeweiligen Kommune gestattet ist. Zudem muss während des Trainings der Mindestabstand eingehalten werden, einer Übungsgruppe dürfen maximal fünf Personen (inklusive Trainer oder Betreuer) angehören, und die Übungen müssen kontaktlos durchgeführt werden. Zuschauer sind verboten. Umkleidekabinen, Nassbereiche sowie Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden.
Organisatorische Grundlagen
Als "organisatorische Grundlagen" gibt der Fußballverband unter anderem vor, dass ein "Corona-Beauftragter" bestimmt werden soll, der im Verein die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs koordiniert. Zudem müssen Trainer, Betreuer und Spieler mit den Regeln und Hygienevorschriften vertraut gemacht werden. Es gibt Anwesenheitslisten, um mögliche Infektionsketten besser nachverfolgen zu können, und Checklisten zur Abfrage von Symptomen. Die Trainingsteilnehmer sollen frühestens zehn Minuten vor Beginn der Einheit und möglichst einzeln anreisen. Dabei tragen sie bereits ihr Sportkleidung oder ziehen sich direkt am Platz um. Beim Betreten und Verlassen des Sportgeländes darf kein "Stau" entstehen, geduscht wird zu Hause.
Keine Kopfbälle
Zudem gelten weitreichende Hygiene-Maßnahmen. So muss die Möglichkeit zur Händedesinfektion bestehen. Das Trainingsmaterial beschränkt sich auf das Nötigste. Bälle und Markierungshütchen sollen vor und nach der Einheit desinfiziert werden. Körperkontakt, egal ob bei der Begrüßung, beim Jubeln oder den jeweiligen Übungen ist verboten. Spucken und Nase putzen auf dem Feld ist zu vermeiden.
Aus den zahlreichen Bestimmungen leitet der BFV Tipps zur inhaltlichen Gestaltung der Trainingseinheiten ab. Im Optimalfall sollen die Kleingruppen stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen. Die Belegung eines Sportplatzes erfolgt durch maximal 20 Spieler. Es gilt die Faustregel: nicht mehr als zehn Personen pro Hälfte. Dabei ist ein Trainer maximal für neun Spieler zuständig. Die Spieler berühren die Bälle auf dem Platz ausschließlich mit dem Fuß, Kopfbälle sollen nicht gemacht werden.
Für den Jugendbereich empfiehlt der BFV unter anderem, dass zunächst das Training der Altersklasse U12 und älter wieder aufgenommen wird. Nur falls Unterstützung nötig ist, darf ein Elternteil am Sportgelände anwesend sein.
Trotz der zahlreichen Regelungen und Einschränkungen vertraut der Präsident des Bayerischen Fußballverbandes auf das Verantwortungsgefühl in den Vereinen. "Wir wissen, dass es bis zur Rückkehr zur Normalität noch ein weiter Weg ist", wird Rainer Koch auf der BFV-Homepage zitiert. "Jetzt kommt es auf uns alle an, dass wir uns auch strikt an die staatlichen Regelungen halten, wohl überlegt und mit gesundem Menschenverstand die ersten Schritte auf den Plätzen machen." red