In Teilen des Landkreises Bamberg gelten für die Halter von Rindern, Schafen und Ziegen besondere Vorschriften. Das ist aufwändig und kostet.
Das haben sich Anton König und Klaus Keupp lange anhören müssen: Schafe, die ihren Unmut so weit sie können in die Landschaft hinaus blöken. Weil sie es sich eigentlich viel lieber auf der Wanderschaft über Wiesen in die Rhön oder auch in der Region Bamberg schmecken lassen würden. Doch lange, viel länger als sonst, mussten die etwa 1000 Schafe von Keupp und König in Burgebrach beziehungsweise Unterharnsbach im Stall ausharren, bevor sie endlich auf saftige Weiden durften. Ihre Halter haben in der Zwischenzeit auch so richtig saftig gezahlt. Und zwar deshalb, weil Teile des Landkreises Bamberg seit Ende Februar im Zusammenhang mit der so genannten Blauzungenkrankheit im Sperrgebiet liegen, wo besondere Auflagen gelten.
Der FT hat bei Dr. Gabriele Pflaum, Leiterin des Fachbereichs Veterinärwesen am Landratsamt Bamberg, nachgefragt. Doch bevor sie die vielen, teils komplizierten Einzelheiten erklärt, unterstreicht die Amtsveterinärin erst einmal: "Auf Menschen ist diese Krankheit nicht übertragbar und damit keine Gefahr." Die Krankheit wird von Stechmücken übertragen und trifft Wiederkäuer, also Rinder, Schafe und Ziegen. Der Name leitet sich davon ab, dass besonders stark erkrankte Tiere eine blau verfärbte Zunge haben. Immer wieder tritt die Krankheit auf, auch im Landkreis und zwar zuletzt vor etwa zehn Jahren.
Während, so Pflaum, der Verlauf der Krankheit bei Rindern meist eher harmlos ist (sie geben weniger Milch, haben etwas Fieber), manchmal merkt man es nur später bei einer Blutkontrolle, dass sie die Krankheit hatten, trifft es Schafe umso härter: hohes Fieber, Rötung und Schwellung der Kopfschleimhäute, Wassereinlagerung im Kopfbereich, vermehrter Speichelfluss, schmerzhafte Entzündungen im Maulbereich und an den Klauen, aufgewölbter Rücken und eben die bläulich gefärbte Zunge. Auf jeden Fall ist die Blauzungenkrankheit meldepflichtig.
Weil die Krankheit im Februar in Baden-Württemberg festgestellt worden war, wurde ein Sperrbezirk - mit einem Radius von 150 Kilometern - eingerichtet. Und der umfasst in seinen letzten Kilometern auch den südwestlichen Teil des Landkreises. Im Sperrbezirk liegen die Gemeinden Burgebrach, Burgwindheim, Ebrach, Frensdorf, Lisberg, Pommersfelden, Priesendorf, Schlüsselfeld, Stegaurach und Walsdorf.
In den letzten Jahren gab es immer wieder Fälle in Frankreich und Italien. "Wir sind zum Glück verschont geblieben", so die Chef-Veterinärin. Was hat es nun mit der Lage im Sperrgebiet auf sich? Über die Veröffentlichung des Amtes trat eine Allgemeinverfügung in Kraft. Sie besagt unter anderem, dass die Halter von Rindern, Schafen und Ziegen ihre Bestände, falls sie das nicht bereits getan hatten, beim Veterinäramt melden müssen. Ihnen wurde zudem empfohlen, die Tiere baldmöglichst impfen zu lassen.
Allerdings muss jedes Tier zweimal geimpft werden und der Abstand dazwischen beträgt drei Wochen. Im Anschluss an die zweite Impfung muss eigentlich weitere 60 Tage gewartet werden. Nach jeder Impfung ist ein Insektenschutzmittel aufzubringen. Recht aufwändig und bei einer Vielzahl von Tieren entsprechend teuer.
Erklärung genügt
Innerhalb des Sperrgebiet dürfen Tiere in andere Bestände gebracht werden. Dafür muss lediglich eine Tierhaltererklärung ans Veterinäramt geschickt werden. Erklärt wird in so einem Schreiben, dass die Tiere nach Wissen des Halters gesund sind. Womit das Ganze genehmigt ist.