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Region Bamberg: Warnung vor Überschwemmungen - mehrere Pegel erreichen kritische Stufe


Autor: Robert Wagner

Bamberg, Dienstag, 02. Januar 2024

Weitere Niederschläge verschärfen die Hochwasserlage in Franken. Besonders im Raum Bamberg werden in den kommenden Tagen kritische Pegel-Stände erreicht. Das zuständige Wasserwirtschaftsamt warnt.
Zu Weihnachten war die Hochwasserlage im Raum Bamberg (hier bei Ebing am 25. Dezember) bereits angespannt, nun warnt das zuständige Wasserwirtschaftsamt vor weiteren Überschwemmungen.


Der Deutsche Wetterdienst warnt vor Dauerregen und Sturm in vielen Teilen Frankens. Besonders betroffen ist demnach der Landkreis Bamberg und die anliegenden Kreise.  

Das zuständige Wasserwirtschaftsamt in Kronach warnt für die Region über den Hochwassernachrichtendienst (HND) vor Ausuferungen und Überschwemmungen

Hochwasser im Raum Bamberg: Folgende Flüsse sind betroffen

Demnach führt der einsetzende Dauerregen mit verbreitet zwischen 50 und 60 mm Niederschlag (im Frankenwald und Fichtelgebirge zwischen 60 und 80 mm) innerhalb von nur 48 Stunden zu einem erneuten Anstieg der Wasserstände.

Folgende Pegelstände werden nach aktuellen Vorhersagen erwartet bzw. sind bereits erreicht:

Schenkenau / Itz: Meldestufe 3 (Meldebeginn am Dienstagnachmittag, Scheitel am Donnerstag)

Schwürbitz / Main: Meldestufe 3 (Meldebeginn am Dienstagabend, Scheitel in der Nacht von Donnerstag auf Freitag)

Kemmern / Main: Meldestufe 3 (Meldebeginn am Mittwochmorgen, Scheitel am Freitag)

Trunstadt / Main: Meldestufe 2 (Meldebeginn am Mittwochmorgen, Scheitel am Freitag)

Lohr / Baunach: Meldestufe 2-3 (Meldebeginn am Dienstagnachmittag, Scheitel am Mittwoch)

Leucherhof / Baunach: Meldestufe 2-3 (Meldebeginn in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, Scheitel am Donnerstag)

Vorra / Rauhe Ebrach: Meldestufe 2-3 (Meldebeginn am Dienstagabend, Scheitel am Donnerstag)

Pettstadt / Regnitz: Meldestufe 1 (Meldebeginn und Scheitel am Freitag)

Hochwasserwarnung: Was bedeuten die unterschiedlichen Meldestufen?

Auch kleinere Gewässer ohne Warnpegel können laut HND über die Ufer treten. Die einzelnen Meldestufen beschreiben unterschiedliche Gefahrenlagen. Konkret werden folgende Stufen unterschieden: 

Meldestufe 1: Stellenweise kleinere Ausuferungen

Meldestufe 2: Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen

Meldestufe 3: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich

Meldestufe 4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich