Wegen der zuletzt angespannten Corona-Lage dürfen in 13 oberfränkischen Kliniken aktuell keine aufschiebbaren Behandlungen mehr durchgeführt werden. Dies ändert sich nun aber in Kürze wieder.
Aufschiebbare Behandlungen in oberfränkischen Kliniken bald wieder erlaubt: In den 13 Covid-19-Schwerpunkt-Krankenhäusern Oberfrankens dürfen ab kommender Woche wieder aufschiebbare stationäre Behandlungen durchgeführt werden. Das teilte die Regierung von Oberfranken mit.
Die aktuelle Regelung, die seit dem 1. April 2022 in Kraft ist, untersagt den betroffenen Kliniken bislang entsprechende aufschiebbare Eingriffe. Mit dem Erlass hatte die Regierung Ende März auf die damals äußert angespannte Corona-Lage in Oberfranken reagiert. Mithilfe des Verbots sollten die immensen Patientenzahlen in den Krankenhäusern bewältigt werden. Von Montag (25. April 2022) an sind stationäre Behandlungen indes fortan wieder möglich.
Corona-Lage in Oberfranken bessert sich: Regierung erlaubt Kliniken wieder aufschiebbare Behandlungen
Die Regierung von Oberfranken habe entschieden, dass stationäre Behandlungen in den oberfränkischen Covid-19-Schwerpunktkrankenhäusern ab dem 25. April wieder ohne Einschränkungen durchgeführt werden können, kündigt die Regierung von Oberfranken in einer Pressemitteilung an.
Die aktuelle Bewertung der Corona-Belastung in Oberfranken habe nach Abstimmung mit den ärztlichen Leitern der Krankenhauskoordinierung ergeben, dass es die Situation in den oberfränkischen Kliniken im Vergleich zur Lage Ende März 2022 wieder ermögliche, dass elektive stationäre Eingriffe vorgenommen werden könnten. "Da die Gesamtsituation Schwankungen unterliegt, kann es in den nächsten Tagen nochmals zu Belastungsspitzen kommen", erklärt die Regierung zugleich.
Um den dadurch eventuell drohenden Engpässen vorzubeugen und den Krankenhäusern die Anpassung ihrer Betriebsabläufe zu erleichtern, greife die Wiederzulassung zum Montag (25. April 2022). "Bis dahin ist davon auszugehen, dass sich auch die Personalsituation an den Kliniken weiter gebessert hat."
13 oberfränkische Krankenhäuser bislang von Verbot betroffen - Erlass endet in Kürze
Von der Regierungsanordnung waren folgende 13 oberfränkische Krankenhäuser betroffen:
Zweckverband Bamberg-Forchheim
- Klinikum Bamberg (Sozialstiftung Bamberg)
- Klinikum Forchheim - Fränkische Schweiz (mit der Betriebsstätte Forchheim)
- Juraklinik Scheßlitz
- Steigerwaldklinik Burgebrach
Entscheidet jetzt "die Regierung" darüber ob operiert werden kann oder darf ??
Und wer ist denn bitteschön der Zuständige dafür ?
Ich dachte immer aufschiebbare Operationen werden gemacht so wie
die Kapazitäten in der jeweiligen Klinik passen :
Freie Betten, Personal ,Op Team ect.
Aber das mal eben so ein oder mehrere Abgeordnete, die keine Ärzte sind,
einfach so entscheiden können -mal ehrlich -das geht doch gar nicht .