Der Skandal um mutmaßlich illegale Vergütungen an Mitarbeiter im Rathaus erschüttert weiter die Bamberger Lokalpolitik und ist Tagesgespräch. Wir beantworten wichtige Fragen.
1.Wie reagiert die Staatsanwaltschaft?
Die Juristen prüfen noch, ob ein Anfangsverdacht wegen Untreue besteht, wie Alexander Baum als Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilt. Eine Anzeige wegen des "Verdachts auf Geheimnisverrats" sei im Zusammenhang zum Prüfbericht bisher nicht eingegangen. "Seitens der Staatsanwaltschaft Bamberg werden hierzu derzeit keine Ermittlungen oder Vorermittlungen geführt."
2. Müssen die betroffenen Beschäftigten Gelder zurückzahlen?
Unter Umständen ja, sagt Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbunds. "All diejenigen, die nach Aufbereitung des Sachverhaltes zu unrecht Zahlungen erhalten haben, müssen damit rechnen, diese zurück erstatten zu müssen."
3. Was sind die Unterschiede bei der Bezahlung von Beamten und von Angestellten des öffentlichen Dienstes?
"Beamte erhalten Besoldung aus gesetzlicher Grundlage, die nicht auf Gegenleistung beruht, sondern auf einem Treueverhältnis zum Dienstherren", antwortet Max-Emanuel Geis. Der Professor für Verwaltungsrecht erklärt: "Mehrarbeit muss nicht unbedingt vergütet werden." Beamte können sich laut Geis also keine Überstunden ausbezahlen lassen. Bei Angestellten im öffentlichen Dienst sei das anders. Hier gelten Arbeitsverträge - Arbeit gegen Lohn. Diese richten sich in einer Kommune nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Der ermöglicht zwar Überstundenvergütungen, jedoch nur nach strengen Kriterien der Nachvollziehbarkeit. Der Kommunale Prüfungsverband geht davon aus, dass auch bei Pauschalierungen ein konkreter Anfall von Überstunden nachgewiesen werden muss.
4.Darf ein Oberbürgermeister Mitarbeiter per Eilverfügung rückwirkend höher gruppieren?
"Höhergruppierungen sind im Tarifrecht grundsätzlich auch rückwirkend möglich. Problematisch ist, dass das in Bamberg per Eilverfügung passiert ist", antwortet Geis. Das Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs verweist auf Artikel 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung: "Wenn eine Aufgabe dringend und nicht aufschiebbar ist, kann der Oberbürgermeister (oder ein Vertreter) per Eilverfügung handeln." Die Stadt Bamberg hat argumentiert, die Eilverfügung sei nötig gewesen, weil sonst persönliche Nachteile für die Betroffenen bestünden. "Das ist insofern ein Zirkelschluss, weil die Rechtmäßigkeit der Zulagen ja gerade in Frage steht", kritisiert Geis. Unaufschiebbar war demnach die Entscheidung auch nicht, weil allenfalls das Gehalt einzelner Mitarbeiter für ein bis zwei Monate niedriger ausgefallen wäre und sie dann eine Nachzahlung bekommen hätten.
5.Warum haben Eilverfügungen ein Geschmäckle?
"Da der Stadtrat beziehungsweise der zuständige Personalsenat die Entscheidung nur zur Kenntnis nehmen kann (einer nachträglichen Genehmigung bedarf es in Bayern nicht), ist das Instrument der Eilentscheidung nach herrschender Meinung sehr restriktiv zu handhaben, um die Kontrollrechte der Gremien nicht auszuhebeln", antwortet der Verwaltungsrechtler und nennt als Beispiel für Dringlichkeit die Gefahr des Einsturzes eines Schwarzbaus. Überdies bedürfe eine Höhergruppierung einer inhaltlichen Überprüfung anhand einer Dienstaufgabenbeschreibung, die die Höherwertigkeit der neuen Aufgaben nachvollziehbar macht. "Eine Eilentscheidung kann dies nur unzureichend erfüllen."
6.Wie geht es weiter?
OB Andreas Starke (SPD) hat angekündigt, das weitere Vorgehen im Januar mit den Fraktionssprechern im Stadtrat abstimmen zu wollen. Er will einen unabhängigen Gutachter einsetzen. Kritiker des Vorstoßes verweisen auf die Autorität des Kommunalen Prüfungsverbandes. Die CSU mahnt: Selbst wenn ein Zweitgutachten nötig wäre, wäre es nicht Sache der Verwaltung, ein solches zu beauftragen, sondern des Rechnungsprüfungsausschusses. Die Forderung nach einer öffentlichen Sondersitzung wurde von mehreren Stadtratsfraktionen erhoben, darunter Grünes Bamberg/ÖDP/Volt, FDP und BBB. Alles wartet auf die Staatsanwaltschaft. Sollte sie nicht selbst aktiv werden, gibt es im Stadtrat Erwägungen, Anzeige zu erstatten.
Warum will der OB im Januar das weitere Vorgehen mit dem Stadtrat besprechen ? Um noch mehr vertuschen zu können ? Er hat das ganze doch per Eilverfahren genehmigt ! Die Oppositionsparteien sollten endlich Strafanzeige stellen um diesen ganzen Mist aufzudecken. Unglaublich wie sich die politische Spitze von Bamberg aus ihrer Verantwortung stehlen möchte. Hoffentlich wird das ordentlich untersucht und die Konsequenz gezogen.
Der Kommunale Prüfungsverband ist eine unabhängige, neutrale und objektive Prüfungsinstanz. Ein Zweitgutachten ist vor diesem Hintergrund weder notwendig noch wirtschaftlich zu rechtfertigen.
Das waren die Prüfer von Wirecard auch:
KPMG und EY
unabhängig, neutral und objektiv...
natürlich ist ein zweitgutachten notwendig, denn nur so ist bei gleicher ausgangs- und faktenlage die gewähr dafür gegeben, dass sich die ergebnisse verändern und nur darum geht es
wie befürchtet, warum noch mehr Geld für Gutachten verschwenden die dann verschleiert, zurück gehalten, geheim gehalten und verzögert werden. JETZT müssen der OB und die Referate Personal und Finanzen die politische Konsequenz tragen, die rechtliche macht die Staatanwaltschaft