Selbst die nun im Bundestag beschlossenen Regelungen zur Erhöhung der Löhne im Pflegesektor werden den Mangel kurzfristig wohl kaum lösen können. Bis Lösungen fruchten, werden weiterhin Osteuropäerinnen aushelfen müssen.
Anstellung mit Fallstricken: So klappt's mit der ausländischen Betreuungskraft
Pflege-Unterstützung Viele Pflegebedürftige fühlen sich am wohlsten in den eigenen vier Wänden. Weil Angehörige eine durchgängige Versorgung in der Regel nicht alleine leisten können, suchen sie Unterstützung. Vor allem durch Personal aus dem osteuropäischem Ausland. Doch wie geht das?
1. Selbst Arbeitgeber werden
- in der EU gilt Arbeitnehmerfreizügigkeit, eine Erlaubnis ist also nicht nötig
- zu zahlen ist mindestens der deutsche Mindestlohn (zur Zeit 9,19 Euro/Stunde)
- weiter fallen an: Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), Beiträge für die Berufsgenossenschaft
- Haushalte müssen mit mindestens 2000 Euro im Monat rechnen, zuzüglich Kosten für Internet, Telefon, Heimfahrten etc
- 24-Stunden-Betreuung durch eine Person ist nicht zulässig, die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten; in Vollzeit besteht Anspruch auf 24 Tage Urlaub/Jahr
2. Über Vermittlungsagentur
- ein ausländischer Dienstleister übernimmt die Arbeitgeberpflichten, deutsche Agenturen helfen bei der Vermittlung
- Haushalte schließen in der Regel Verträge mit beiden ab, die Betreuungskräfte wechseln normalerweise alle paar Wochen oder Monate
- Kosten: mindestens 2000 Euro, plus Agenturgebühren
Kunden sollten einige Punkte unbedingt beachten:
1. Bedarf genau klären (Agenturen suchen etwa über Fragebogen geeignete Betreuer
2. Sprachkenntnis (je besser, desto teurer in der Regel)
3. Wohnsituation klären (eigenes möbliertes Zimmer, evtl. Bad, Internet, Telefon)
4. A1- Bescheinigung: Unbedingt zeigen, ggf. eine Kopie aushändigen lassen (weist nach, dass Betreuungskraft in Heimatland sozialversichert ist)
5. Verträge sorgfältig prüfen
3. Selbstständige Pflegekraft
Die Selbstständigen bewegen sich oft in einer rechtlichen Grauzone zur Scheinselbstständigkeit. Experten raten davon ab. Quellen: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Stiftung Warentest