"Nach sorgfältigen Analysen": Landratsamt Bamberg verkündet Aufhebung von Abkochgebot

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Mehrere Tage lang hatten Bewohner einer Gemeinde im Landkreis Bamberg ihr Leitungswasser abkochen müssen. Nun ist die Anordnung aufgehoben worden.

Update vom 08.07.2026: Trinkwasser in Oberhaid wieder freigegeben - Amt gibt grünes Licht

Das Gesundheitsamt Bamberg hat das Trinkwasser in der Gemeinde Oberhaid wieder zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben. Damit endet das zuvor geltende Abkochgebot, das weite Teile der Gemeinde betroffen hatte. Dies geht aus einer am Mittwoch (8. Juli 2026) veröffentlichten Pressemitteilung des Bamberger Landratsamts hervor. 

Das Abkochgebot galt für alle Gemeindeteile von Oberhaid - mit Ausnahme von Unterhaid und Staffelbach. Bewohner der betroffenen Gebiete waren in diesem Zeitraum angehalten, Leitungswasser vor dem Verzehr abzukochen.

Untersuchungen ohne Befund - Nutzung wieder uneingeschränkt möglich 

Grundlage für die Aufhebung des Abkochgebots seien entsprechende Untersuchungen. "Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden", heißt es in der Verlautbarung. Nach Auswertung der Ergebnisse erteilte das Gesundheitsamt Bamberg die Freigabe zur allgemeinen Nutzung.

Laut Behördenangaben kann das Trinkwasser ab sofort wieder in vollem Umfang wie gewohnt verwendet werden - zum Trinken, Kochen und für alle weiteren Haushaltszwecke.

Das Landratsamt bittet die Bevölkerung, die Information über die Aufhebung des Abkochgebots an Haushaltsangehörige, Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben. Bei Fragen steht die Gemeinde Oberhaid als zuständiger Wasserversorger als Ansprechpartner zur Verfügung.

Erstmeldung vom 02.07.2026: Trinkwasser in Oberhaid verunreinigt - hier gilt jetzt ein Abkochgebot

Wegen bakterieller Verunreinigungen ist für Teile der Gemeinde Oberhaid (Kreis Bamberg) ein Abkochgebot erlassen worden. Betroffen seien alle Gemeindeteile außer Unterhaid und Staffelbach, teilte das Landratsamt Bamberg mit. Die würden über eine separate und direkte Leitung verfügen. 

Für die betroffenen Teile gelten folgende Hinweise:

  • Trinke Leitungswasser nur in abgekochtem Zustand.
  • Koche  das Wasser einmal sprudelnd auf und lasse es anschließend mindestens zehn Minuten lang abkühlen. Die Nutzung eines Wasserkochers ist hierfür besonders praktisch.
  • Verwende abgekochtes Leitungswasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden.
  • Für die Toilettenspülung und alle anderen Zwecke kann das Leitungswasser weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.

Wer Fragen hat, solle sich an seinen Wasserversorger wenden, hieß es.

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Vorschaubild: © Ralf Welz / inFranken.de (Symbolbild)