Ein 81 Jahre alter Mann ist am Samstag in Gaustadt überfahren worden. Er stirbt noch vor Ort. Derzeit ist ein Sachverständiger mit der Rekonstruktion des Unglücks beauftragt. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Doch wird bereits die Wiedereinführung von Tempo 30 verlangt.
Der Schock in Gaustadt über den Unfall, bei dem ein 81 Jahre alter Fußgänger am Samstag ums Leben gekommen war, sitzt noch tief. An der Unglücksstelle wurden Blumen niedergelegt und Kerzen angezündet. Noch ist nicht eindeutig geklärt, wie sich der Unfall in der Gaustadter Hauptstraße, bei dem der Mann von einem Auto erfasst wurde, genau zugetragen hat. Ein Sachverständiger ist unmittelbar nach dem Unfall von der Staatsanwaltschaft Bamberg mit der Rekonstruktion beauftragt worden. Die Untersuchung läuft derzeit noch.
Ergebnisse frühestens in 14 Tagen Nach Auskunft von Bambergs Polizeichef Udo Skrzypczak liegen Ergebnisse solcher Gutachten in der Regel in zwei bis vier Wochen vor. Unter anderem wird auch geprüft, ob der Fahrer womöglich zu schnell unterwegs war.
Das ist aber Spekulation: "Die gutachterliche Stellungnahme muss abgewartet werden", sagt der Leiter der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt.
Die Gaustadter Stadträtin Daniela Reinfelder (BUB) sieht bereits Handlungsbedarf: Es müsse wieder Tempo 30 eingeführt werden. Bis ins Jahr 2007 galt die Geschwindigkeitsbeschränkung in der gesamten Gaustadter Hauptstraße, dann wurde aufgrund einer Klage eines Anwohners die Regelung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gekippt. Laut Reinfelder geschah das zum Leidwesen vieler anderer Gaustadter Bewohner. Tempo 30 habe allen Beteiligten in Sachen Sicherheit und Lärmschutz gut getan. "Vielleicht erkennt man jetzt, dass ein tödlicher Unfall einer zu viel ist", sagt die Bürgervereinsvorsitzende.
Fußgänger war sofort tot Der 81-Jährige war am Samstag gegen 19.30 Uhr in der Gaustadter Hauptstraße unterwegs.
Er wollte nach Angaben der Polizei die Straße überqueren, um zu einer Gaststätte auf der anderen Seite zu gelangen. Das hat wohl ein 30 Jahre alter Fahrer eines Mercedes, der Richtung Bischberg fuhr, nicht bemerkt und erfasste den Mann mit seinem Auto frontal. Der Fußgänger starb noch vor Ort.
Es ist der zweite tödliche Unfall im Bamberger Stadtgebiet in diesem Jahr. An Dreikönig war bei einem Zusammenstoß mit einem Lkw eine 24 Jahre alte Radfahrerin am Berliner Ring ums Leben gekommen.
Ich gebe Frau Daniela Reinfelder vollkommen recht! Ich bin selbst ein Gaustädter und muss feststellen, dass nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung viele Kraftfahrzeuge und Leichtkrafträder wie die "Gesengten" fahren!
Es wird Zeit, dass wieder Tempo 30 eingeführt wird; es dürfte auch mehr in der Hauptstraße geblitzt werden.
Ich finde es total schwachsinnig, dass im Radio Bamberg die "Blitzer" durchgesagt werden; dass müsste definitiv VERBOTEN werden!!!
Wenn sich die Verkehrsteilnehmer nicht an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten halten, sollen sie auch dafür geradestehen und blechen.
Als ob der tödliche Unfall vom Samstag in der Gaustadter Hauptstraße nicht schlimm genug wäre, muss sich der FT mit seinem wenig hilfreichen Artikel zum Sprachrohr einer Geschwindigkeitsbeschränkung machen. Es wird ein Tempolimit von 30 km gefordert, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob eine solche Regelung ein Allheilmittel gegen Unfälle ist und eine Geschwindigkeitsüberschreitung ursächlich für den Unfall gewesen ist oder nicht.
Die Vorsitzende des Gaustadter Bürgervereins mit ihrer ungezügelten Profilierungssucht springt begierig auf diesen Zug auf. Derweil hat sich dieser Verein schon einmal eine Watsche des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs eingehandelt, der die seinerzeit angeordnete Geschwindigkeitsregelung auf 30 km für rechtswidrig erklärte und aufhob, weil die Rechtslage eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht zulässt und die Stadt Bamberg nicht zuständig ist. Vielleicht denkt sie gelegentlich daran, dass sie als Stadträtin „den Gesetzen gehorsam zu sein“ geschworen hat und sie diesen Schwur nicht mir nix dir nix ignorieren kann.
Herr, wirf Hirn vom Himmel!
Sicheres (!) Fahren mit mehr als 30 km/h ist auf der Gaustadter Hauptstraße nicht möglich - und mit den angrenzenden Nutzungen nicht verträglich. Das hat das Gericht auch nicht in Abrede gestellt.
Wenn die Straßenverkehrs-Ordnung mit ihrer Grundkonzeption, möglichst wenig reglementieren zu wollen (was örtliche Behörden meist nur für den Autoverkehr anwenden, während Fuß- und Radverkehr ohne Rücksicht auf Rechtslage und Verkehrssicherheit bis zum Geht-nicht-mehr gegängelt und auf unzureichende Restflächen zurückgedrängt werden), notwendige Anordnungen nicht zuläßt, ist da der Hebel anzusetzen. Die kommunalen Dachverbände haben sich längst für 30 km/h als innerörtliche Regelhöchstgeschwindigkeit ausgesprochen - nur die Mitgliedskommunen mit ihren meist autoverliebten Kommunalpolitikern und Verkehrsbehörden tun wenig bis nichts, um dem ausreichend Gehör zu verschaffen.
Mit der gedeihlichen Zukunftsversion ihres Oberbürgermeisters von der Autostadt Bamberg wird sich auch in dieser Stadt wenig zum Positiven ändern. Augenscheinlich verwechseln viele Autofahrer die zulässige Höchst- mit der unbedingt einzuhaltenden Mindestgeschwindigkeit und kennen die ungeachtet gegensätzlicher Grundausrichtung vielen Bestimmungen der StVO zu Gunsten geringerer Geschwindigkeiten (äußere Bedingungen, Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung, Fähigkeiten des Fahrers, besondere Rücksichtnahme auf Kinder, ältere und hilfsbedürftige Menschen, Fahren auf Sicht, Rechte der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer) nicht. Eine stärkere Reglementierung, Überwachung und Ahndung ist daher dringendst vonnöten. Erst dann ist auch vielleicht zu hoffen, daß sich so manche in die Köpfe eingepflanzte Vorfahrt wieder abbaut.
Solange aber beispielsweise die Staatsanwaltschaft im vorsätzlichen Abdrängen eines Radfahrers auf den benachbarten Fahrstreifen keine Verkehrsgefährdung erkennen mag, haben Verkehrsrowdys auf vier Rädern freie Bahn.
"Die Radlerin wollte den Berliner Ring überqueren und geradeaus in Richtung Hauptsmoorstraße fahren. Der Sattelzug bog jedoch nach rechts auf den Berliner Ring und überrollte dabei die schwächere Verkehrsteilnehmerin" (http://www.infranken.de/regional/bamberg/Neue-Erkenntnisse-beim-Rad-Unglueck-am-Berliner-Ring;art212,929623).
Der Lkw-Fahrer hat somit die Vorfahrt der Radlerin mißachtet. Das aber war nur möglich, weil letztere auf dem unzulässigerweise als benutzungspflichtig ausgewiesenen Radweg der Zollnerstraße gefahren war. Die allgemeine Radwegbenutzungspflicht ist seit 1997 u. a. genau wegen solcher Unfälle abgeschafft, Ihre rechtfertigungsbedürftige Anordnung im begründeten Ausnahmefall nur unter Voraussetzungen, die hier nicht gegeben sind, statthaft.
Die in meiner Überschrift zitierte Passage im jetzigen Bericht, welche die Kausalität vollständig ausblendet, ist geradezu eine Unverschämtheit gegenüber dem Unfallopfer - wie auch die schon in den meisten vorhergehenden Berichten kritiklos wiedergegebenen Einlassungen der Polizei, die (vergeblich) jeden Versuch unternommen hatte, Anhaltspunkte für eine Schuldzuweisung an die Radfahrerin zu finden, die Verantwortung des Lkw-Fahrers und die der Verkehrsbehörde indes keiner Silbe für würdig erachtete.
"Die Chance für Fußgänger, bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 50 km/h mit leichten Verletzungen davon zu kommen, beträgt nur 20 %, die Tötungswahrscheinlichkeit 40 %. Bei Tempo 30 liegt die Überlebenschance noch bei 95 %" (http://www.fuss-ev.de/102-literatur/418-vcoe-vorrang-fuer-fussgaenger.html).
Der Anhalteweg (= Reaktionsweg + Bremsweg) aus Tempo 30 entspricht nahezu genau dem Reaktionsweg aus Tempo 50. Wo aus 30 km/h bis zum Stillstand abgebremst ist, hat aus 50 km/h die Bremse noch nicht einmal ausgelöst.
Die Begründung des Urteils, welches seinerzeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Gaustadter Hauptstraße aufgehoben hat, besagte nicht, daß schnelleres Fahren die Verkehrssicherheit gewährleiste. Vielmehr wäre die Anordnung deshalb unzulässig, weil es jedem offen ersichtlich sei, daß eine höhere Geschwindigkeit die Gefährdung steigere. Leider hat das Gericht - das lehrt die tägliche Anschauung gerade in Schwachverkehrszeiten (der Unfall geschah am Samstagabend) - die Auffassungsgabe eines nicht zu vernachlässigenden Anteils der Autofahrer deutlich überschätzt.
Der maximale Zeitverlust bei Tempo 30 gegenüber Tempo 50 in der Gaustadter Hauptstraße läge, wäre es überhaupt möglich, konstant mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu fahren, bei wenig mehr als einer Minute. Ist es nicht eher schwachsinnig, diesen in der Realität gar nicht erreichbaren Zeitgewinn höher einzuschätzen als Menschenleben?
Auf der Straße gibt es Fahrradverkehr. Über weite Strecken gibt es keine gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger. Wenn abends und am Wochenende die Ampeln ausgeschaltet sind, wird es noch schwieriger. Es handelt sich um eine Wohn- und Geschäftsstraße, die für das Erreichen von Grund- und Mittelschule sowie Kindergärten eine hohe Bedeutung hat.
Und da soll der Autoverkehr das alleinige Maß aller Dinge sein?